Bergische Morgenpost Wermelskirchen/Hückeswagen/Radevormwald
Stadt kündigt strenge Kontrollen am „Vatertag“an
WERMELSKIRCHEN Feucht-fröhlich feierten Männer in den vergangenen Jahrzehnten am sogenannten „Vatertag“landauf, landab – egal ob sie nun Väter waren oder nicht. Hauptsache Geselligkeit und viel Bier. So auch in Wermelskirchen. Abschluss war dann in den vergangenen Jahren das „Bermuda-Dreieck“, wo sich die Bollerwagen-Teams vor der Gaststätte „Centrale“ein finales Stelldichein gaben. Doch daraus wird in 2020 nichts. Das Coronavirus macht den Feiernden dieses Freizeitvergnügens einen Strich durch die Rechnung.
„Vatertag in der alten Form gibt es dieses Jahr nicht“, sagt denn auch Arne Feldmann, Leiter des Ordnungsamtes, im Gespräch mit unserer Redaktion. Denn: „Das Umherziehen mit Bollerwagen ist ein Freizeitvergnügen und kein Wandern. Und Freizeitvergnügen sind verboten.“Ausnahme: Es handelt sich um nicht mehr als zwei Haushalte oder zwei Familien. Im Klartext: Für Nachbarn, Freundeskreis, Thekenmannschaften oder Stammtische ist der herkömmliche Vatertag abgesagt.
Da wird das Ordnungsamt am morgigen Donnerstag auch kein Auge zudrücken, betont Feldmann. Denn die gesetzlichen Vorgaben laut der Corona-Schutzverordnung sind klar und längst nicht aufgehoben: Es gilt, die Kontaktbeschränkung einzuhalten. Und das wird am Donnerstag streng kontrolliert.
Das Ordnungsamt ist von morgens bis in die späten Abendstunden mit bis zu zehn Mitarbeitern im Einsatz. In zumeist Zweier-Teams sind sie in mehreren Fahrzeugen, aber auch auf E-Bikes unterwegs. „Mit den Zweirädern werden vor allem die Wanderwege oder die Trasse befahren und kontrolliert.“So zum Beispiel der Weg zwischen Maria in der Aue und Schöllerhof. Dieser Weg verläuft auf Wermelskirchener Stadtgebiet.
Als „Hotspot“der Bollerwagen-Touren sieht Feldmann die Balkantrasse. Diese werde auf jeden Fall häufig kontrolliert. Abends geht es darum, Grillpartys oder Ansammlungen im öffentlichen Raum zu verhindern – wie an der Mehrzweckhalle in Dhünn, im Dorfpark in Dabringhausen, am Schwanenplatz, in Eifgen und Hüppanlagen. Die Mitarbeiter fahren aber auch durch die Wohngebiete und schauen hier und da über die Zäune. Denn Grillpartys auf Privatgelände sind erlaubt, wenn ein bestimmter Rahmen eingehalten wird: Abstandsgebot von 1,5 Meter. „Das macht 2,5 Quadratmeter Bewegungsfläche pro Person, die vorhanden sein muss“, so Feldmann. Ist der Garten nicht groß genug, greift das Ordnungsamt ein – mit den bekannten Konsequenzen.