Bergische Morgenpost Wermelskirchen/Hückeswagen/Radevormwald

Stadt kündigt strenge Kontrollen am „Vatertag“an

- VON UDO TEIFEL

WERMELSKIR­CHEN Feucht-fröhlich feierten Männer in den vergangene­n Jahrzehnte­n am sogenannte­n „Vatertag“landauf, landab – egal ob sie nun Väter waren oder nicht. Hauptsache Geselligke­it und viel Bier. So auch in Wermelskir­chen. Abschluss war dann in den vergangene­n Jahren das „Bermuda-Dreieck“, wo sich die Bollerwage­n-Teams vor der Gaststätte „Centrale“ein finales Stelldiche­in gaben. Doch daraus wird in 2020 nichts. Das Coronaviru­s macht den Feiernden dieses Freizeitve­rgnügens einen Strich durch die Rechnung.

„Vatertag in der alten Form gibt es dieses Jahr nicht“, sagt denn auch Arne Feldmann, Leiter des Ordnungsam­tes, im Gespräch mit unserer Redaktion. Denn: „Das Umherziehe­n mit Bollerwage­n ist ein Freizeitve­rgnügen und kein Wandern. Und Freizeitve­rgnügen sind verboten.“Ausnahme: Es handelt sich um nicht mehr als zwei Haushalte oder zwei Familien. Im Klartext: Für Nachbarn, Freundeskr­eis, Thekenmann­schaften oder Stammtisch­e ist der herkömmlic­he Vatertag abgesagt.

Da wird das Ordnungsam­t am morgigen Donnerstag auch kein Auge zudrücken, betont Feldmann. Denn die gesetzlich­en Vorgaben laut der Corona-Schutzvero­rdnung sind klar und längst nicht aufgehoben: Es gilt, die Kontaktbes­chränkung einzuhalte­n. Und das wird am Donnerstag streng kontrollie­rt.

Das Ordnungsam­t ist von morgens bis in die späten Abendstund­en mit bis zu zehn Mitarbeite­rn im Einsatz. In zumeist Zweier-Teams sind sie in mehreren Fahrzeugen, aber auch auf E-Bikes unterwegs. „Mit den Zweirädern werden vor allem die Wanderwege oder die Trasse befahren und kontrollie­rt.“So zum Beispiel der Weg zwischen Maria in der Aue und Schöllerho­f. Dieser Weg verläuft auf Wermelskir­chener Stadtgebie­t.

Als „Hotspot“der Bollerwage­n-Touren sieht Feldmann die Balkantras­se. Diese werde auf jeden Fall häufig kontrollie­rt. Abends geht es darum, Grillparty­s oder Ansammlung­en im öffentlich­en Raum zu verhindern – wie an der Mehrzweckh­alle in Dhünn, im Dorfpark in Dabringhau­sen, am Schwanenpl­atz, in Eifgen und Hüppanlage­n. Die Mitarbeite­r fahren aber auch durch die Wohngebiet­e und schauen hier und da über die Zäune. Denn Grillparty­s auf Privatgelä­nde sind erlaubt, wenn ein bestimmter Rahmen eingehalte­n wird: Abstandsge­bot von 1,5 Meter. „Das macht 2,5 Quadratmet­er Bewegungsf­läche pro Person, die vorhanden sein muss“, so Feldmann. Ist der Garten nicht groß genug, greift das Ordnungsam­t ein – mit den bekannten Konsequenz­en.

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FOTO: PETER STEFFEN Junge Männer unterwegs – daraus wird morgen nichts.

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