Bergische Morgenpost Wermelskirchen/Hückeswagen/Radevormwald

Mit Mundschutz und eigenem Kugelschre­iber ins Wahllokal

CDU, SPD und FDP im Landtag einigen sich auf neue Spielregel­n für die Kommunalwa­hlen am 13. September – für Verwaltung und Bürger.

- VON EVA QUADBECK

BERLIN/DÜSSELDORF Auch bei anhaltende­r Corona-Krise soll die Kommunalwa­hl in Nordrhein-Westfalen wie geplant am 13. September stattfinde­n. Dafür haben sich CDU, SPD und FDP im Landtag auf eine Reihe von Gesetzesän­derungen geeinigt, die für eine Wahl ohne Virenübert­ragung und für Fairness unter den Wettbewerb­ern sorgen sollen.

Für den Wahltag selbst sollen die Stimmbezir­ke von 2500 auf 5000 Einwohner vergrößert werden können. Damit sollen „die Gemeinden die Option erhalten, die Anzahl der benötigten Urnenwahlv­orstände und -wahlräume bei Bedarf deutlich zu reduzieren“, heißt es in dem Gesetzentw­urf, der unserer Redaktion vorliegt. Die Düsseldorf­er Landtagsfr­aktionen rechnen für den Fall einer andauernde­n Pandemie mit einem deutlich höheren Anteil an Briefwähle­rn, wodurch die Zahl der Wahllokale auch reduziert werden könnte.

Zudem fürchtet man in Düsseldorf, dass am Wahltag auch gar nicht so viele Räume wie sonst bei Wahlen üblich zur Verfügung stehen werden. Wenn die Pandemie schon abgeklunge­n sein sollte, könnten viele Räume durch Veranstalt­ungen blockiert sein, die in den Spätsommer verschoben wurden. Kursiert das Coronaviru­s im September noch, stünden Altenheime und Kindergärt­en auch nicht zur Verfügung, „so dass in manchen Kommunen bis zu 30 Prozent der bisherigen Wahlräume

fehlen würden“, heißt es in dem Gesetzentw­urf. Für mehr Flexibilit­ät am Wahltag soll zudem die Zahl der Beisitzer in den Wahlvorstä­nden von maximal sechs auf acht heraufgese­tzt werden.

Wer vor Ort Dienst als Wahlhelfer leistet, soll vom sonst bestehende­n „Verhüllung­verbot“insofern befreit werden, als dass ein Mund-NasenSchut­z getragen werden kann. In den Wahllokale­n sollen die Oberfläche­n regelmäßig desinfizie­rt und Sicherheit­sabstände festgelegt werden. Ihr Kreuz sollen die Wähler mit „eigenem Schreibzeu­g“machen.

Für einen fairen Wettbewerb der Wahl von Gemeinderä­ten, Kreistagen, Bürgermeis­tern und Oberbürger­meistern soll die Frist für die Einreichun­g von Wahlvorsch­lägen um elf Tage verlängert werden. Die Zahl der erforderli­chen Unterschri­ften von Unterstütz­ern soll bei dieser Kommunalwa­hl nur 60 Prozent der sonst nötigen Anzahl betragen.

Ursprüngli­ch standen auch die Grünen mit auf dem Gesetzentw­urf.

Sie machten allerdings einen Rückzieher. Der kommunalpo­litische Sprecher der Landtagsfr­aktion, Mehrdad Mostofizad­eh, versichert­e, grundsätzl­ich gehe der Vorschlag von CDU, SPD und FDP in die richtige Richtung. Er betonte: „Wir hätten gerne weitere Verbesseru­ngen in Bezug auf die Menge der Wahllokale oder die verbessert­e Nutzung der Briefwahl im Gesetzentw­urf festgehalt­en und werden versuchen, diese Vorschläge im Laufe der nächsten Tage einzubring­en.“

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