Bergische Morgenpost Wermelskirchen/Hückeswagen/Radevormwald
Mit Alkohol Finger weg von den Lenkern
HÜCKESWAGEN (büba) Lange Sommertage und -abende bieten sich draußen für ausgelassene Feiern an – wenn auch in einem durch die Corona-Pandemie reduzierten Umfang. „Bekanntlich wird bei solchen Gelegenheiten viel Alkohol konsumiert“, betont Karl-Jürgen Huhn von der Provinzial-Geschäftsstelle am Etapler Platz und Sprecher des Bezirks Bergisch-Land im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK). Der Promillerausch stoße bei Unfällen jedoch mit teuren Folgen an harte Grenzen: „Bei Autounfällen kann die eigene Kfz-Versicherung je nach Höhe der Blutalkoholkonzentration ihre Leistung ganz verweigern, anteilig reduzieren und den alkoholisierten Unfallverursacher mit bis zu 5000 Euro in Regress nehmen“, macht Huhn deutlich.
Auch wer vorsichtshalber nur mit dem Fahrrad unterwegs ist, um mehr Alkohol zu trinken, trifft keine gute Wahl, meint der BVK-Sprecher. Denn wer unter Alkoholeinfluss am Fahrradlenker einen Unfall verursache, bei dem sei zwar die Privathaftpflichtversicherung für den Fremdschaden zuständig. Aber ab 0,3 Promille und deutlichen Anzeichen von Fahrunsicherheit könne auch der Radfahrer belangt werden und Kfz-Fahrverbote sowie hohe Geldbußen kassieren. Weist er sogar mehr als 1,6 Promille Alkohol im Blut auf, drohen ihm der Entzug des Führerscheins (soweit vorhanden) sowie drei Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg.
Auch die privat abgeschlossene Unfallversicherung kann bei einem Unfall wegen Bewusstseinsstörungen durch Alkohol und andere Drogen die Zahlungen verweigern. „Und der Versicherungskunde muss beweisen, dass der Unfall auch ohne Drogen eingetreten wäre, damit er seine vereinbarten privaten Versicherungsleistungen erhält“, erläutert Huhn. Daher sein Rat: „Mit wenig oder gar keinem Alkohol lässt sich entspannter und folgenärmer feiern.“