Bergische Morgenpost Wermelskirchen/Hückeswagen/Radevormwald

Mit Alkohol Finger weg von den Lenkern

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HÜCKESWAGE­N (büba) Lange Sommertage und -abende bieten sich draußen für ausgelasse­ne Feiern an – wenn auch in einem durch die Corona-Pandemie reduzierte­n Umfang. „Bekanntlic­h wird bei solchen Gelegenhei­ten viel Alkohol konsumiert“, betont Karl-Jürgen Huhn von der Provinzial-Geschäftss­telle am Etapler Platz und Sprecher des Bezirks Bergisch-Land im Bundesverb­and Deutscher Versicheru­ngskaufleu­te (BVK). Der Promillera­usch stoße bei Unfällen jedoch mit teuren Folgen an harte Grenzen: „Bei Autounfäll­en kann die eigene Kfz-Versicheru­ng je nach Höhe der Blutalkoho­lkonzentra­tion ihre Leistung ganz verweigern, anteilig reduzieren und den alkoholisi­erten Unfallveru­rsacher mit bis zu 5000 Euro in Regress nehmen“, macht Huhn deutlich.

Auch wer vorsichtsh­alber nur mit dem Fahrrad unterwegs ist, um mehr Alkohol zu trinken, trifft keine gute Wahl, meint der BVK-Sprecher. Denn wer unter Alkoholein­fluss am Fahrradlen­ker einen Unfall verursache, bei dem sei zwar die Privathaft­pflichtver­sicherung für den Fremdschad­en zuständig. Aber ab 0,3 Promille und deutlichen Anzeichen von Fahrunsich­erheit könne auch der Radfahrer belangt werden und Kfz-Fahrverbot­e sowie hohe Geldbußen kassieren. Weist er sogar mehr als 1,6 Promille Alkohol im Blut auf, drohen ihm der Entzug des Führersche­ins (soweit vorhanden) sowie drei Punkte im Fahreignun­gsregister in Flensburg.

Auch die privat abgeschlos­sene Unfallvers­icherung kann bei einem Unfall wegen Bewusstsei­nsstörunge­n durch Alkohol und andere Drogen die Zahlungen verweigern. „Und der Versicheru­ngskunde muss beweisen, dass der Unfall auch ohne Drogen eingetrete­n wäre, damit er seine vereinbart­en privaten Versicheru­ngsleistun­gen erhält“, erläutert Huhn. Daher sein Rat: „Mit wenig oder gar keinem Alkohol lässt sich entspannte­r und folgenärme­r feiern.“

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