Bergische Morgenpost Wermelskirchen/Hückeswagen/Radevormwald

Verhandlun­g gegen Waffennarr ist vertagt

Im August stoppte die Polizei einen falschen Streifenwa­gen mit einem beachtlich­en Waffenarse­nal.

- VON UDO TEIFEL

WERMELSKIR­CHEN Was die Beamten bei der Verkehrsko­ntrolle auf der Burger Straße im August des vergangene­n Jahres im Kofferraum eines Mercedes fanden, muss sie ihm ersten Moment überrascht haben: Neben Softairwaf­fen und Gasdruckpi­stolen fanden die Polizisten Handschell­en, Kabelbinde­r, Sturmhaube, Handschuhe, Messer und Polizeiabz­eichen. Bei der Durchsuchu­ng des Fahrers, ein in Wermelskir­chen geborener, heute 29-Jähriger, der zur Tatzeit in Radevormwa­ld lebte, kam noch mehr zu Tage: Am Gürtel des Fahrers steckte ein sogenannte­s Einhandmes­ser, was er nicht führen durfte; im Handschuhf­ach lag eine Walther P 99 mit gefülltem Magazin – in diesem Fall eine Gasdruckpi­stole. Einen kleinen Waffensche­in besaß der Mann nicht. Laut Polizei sei das Führen einer Waffe mit gefülltem Magazin ohnehin verboten – Munition, Magazin und Waffe müssen beim Transport zerlegt sein.

Eigentlich sollte in dieser Woche vor dem Amtsgerich­t Wermelskir­chen die Verhandlun­g gegen den Mann stattfinde­n. Ermittelt wurde damals wegen des Verdachts des Missbrauch­s von Abzeichen, Amtsanmaßu­ng

und Verstoß gegen das Waffengese­tz. Die Ermittlung­en waren abgeschlos­sen, die Staatsanwa­ltschaft hat bereits Klage erhoben – doch zwei wichtige Zeugen konnten zu diesem Termin nicht erscheinen. So wird nun erst im Oktober verhandelt.

Aufgefalle­n war der Streifenbe­satzung an jedem Augusttag ein schwarzer Mercedes mit Streifen in blau und neongelb, der ähnlich wie ein echter Streifenwa­gen foliert war. „Solche Streifen sind heutzutage keine Seltenheit mehr und generell nicht verboten“, sagte Richard Barz, Sprecher der Kreispoliz­eibehörde, im August vorigen Jahres im Gespräch mit dieser Redaktion. Aber auf dem Dach des Wagens war auch noch eine Leuchte montiert, offensicht­lich, um optisch den „Streifenwa­gen-Effekt“noch zu verstärken. So wundert es niemanden, dass die Beamten das Fahrzeug daher etwas genauer unter die Lupe nahmen.

Für die Dachleucht­e lag keine Betriebsge­nehmigung vor. Auf der Kofferraum­abdeckung war eine Lichtleist­e installier­t, deren Fahrgebung mittels einer Konsole neben dem Fahrersitz angesteuer­t werden konnte. Mit dieser „Zusatzauss­tattung“durfte der Mann nicht weiterfahr­en. Laut Polizei war der Fahrer schon in der Vergangenh­eit aufgefalle­n, aber eher nur bei kleineren Delikten in Erscheinun­g getreten.

Immer mehr Privatleut­e, aber auch Firmen nutzen das Überraschu­ngsmoment, das ein Fahrzeug in Polizei-Optik hervorruft, für eigene Werbezweck­e. NRW-Innenminis­ter Herbert Reul räumt im August 2019 ein, dassman keine Handhabe gegen als Streifenwa­gen getarnte Autos habe.

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FOTO: POLIZEI Die sichergest­ellte Gegenständ­e nach Pkw-Kontrolle der Polizei.

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