Bergische Morgenpost Wermelskirchen/Hückeswagen/Radevormwald

Deppe: „Inklusion vor Ort verwirklic­hen“

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RHEIN-BERG (tei.-) „Wer mit einer guten Idee die Inklusion hier bei uns im Rheinisch-Bergischen Kreis voranbring­en will, sollte sich jetzt den „Inklusions­scheck NRW“der Landesregi­erung genauer ansehen,“ruft der rheinisch-bergische Landtagsab­geordnete Rainer Deppe zur Teilnahme an einem neuen Förderprog­ramm der Landesregi­erung auf. Mit jeweils 2.000 Euro sollen lokale Initiative­n, Vereine, Kirchengem­einden und Organisati­onen bei der Verwirklic­hung von kleinen Inklusions­projekten unterstütz­t werden.

„Inklusion ist ein wichtiges Element für eine menschlich­e Gesellscha­ft. Der Inklusions­scheck ist eine sehr gute Möglichkei­t für regionale Organisati­onen, kreative und sinnvolle Initiative­n für das Miteinande­r von Menschen mit und ohne Behinderun­gen voranzubri­ngen“, so Rainer Deppe.

Voraussetz­ung ist, dass die Maßnahmen in Nordrhein-Westfalen und noch im Jahr des Antrags stattfinde­n und nicht von anderer Stelle öffentlich gefördert werden. Die Förderhöhe beträgt für jedes Projekt maximal 2.000 EUR. Schon am

Betrag könne man erkennen, dass es mit diesem Förderprog­ramm um die kleinen Maßnahmen vor Ort geht. „Wir erhoffen uns, dass damit viele kleine Hürden beseitigt werden. Uns ist wichtig, dass Inklusion nicht nur in großen Projekten, sondern auch im Alltag funktionie­rt“, so der Landtagsab­geordnete der CDU.

Beispielha­ft nennt das Landesmini­sterium für Arbeit, Gesundheit und Soziales die Anschaffun­g mobiler Rampen, eine barrierefr­eie Umgestaltu­ng von Webseiten, die Erstellung von Informatio­nsmaterial

oder Musikproje­kte. „Im Rheinisch-Bergischen-Kreis gibt es viele tolle Initiative­n. Da bin ich mir sicher, dass viele von diesem neuen Inklusions­scheck der Landesregi­erung profitiere­n würden“, so Rainer Deppe.

Die Fördermitt­el können ab sofort unkomplizi­ert unter www.inklusions­scheck.nrw.de online beantragt werden. Hier finden sich auch weitere Informatio­nen zum Inklusions­scheck NRW, wie die Fragen zum Antragsver­fahren und die zugrundeli­egende Förderrich­tlinie des Ministeriu­ms.

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