Bergische Morgenpost Wermelskirchen/Hückeswagen/Radevormwald

Sie fragen, wir antworten

Die Corona-Regeln ändern sich schneller, als man „Beherbergu­ngsverbot“sagen kann. Was unsere Leser dazu wissen wollen.

- VON CLEMENS BOISSERÉE UND VIKTOR MARINOV

DÜSSELDORF Der Maßnahmen-Flickentep­pich zwischen den einzelnen Bundesländ­ern, garniert mit einer schnellen Entwicklun­g der Infektions­zahlen und den Herbstferi­en führt gerade hauptsächl­ich zu Verwirrung. Unsere Leser haben uns Fragen zur aktuellen Corona-Lage geschickt. Hier sind die Antworten.

Wie viele Menschen dürfen sich in einem Restaurant aufhalten?

Zunächst einmal die Regeln: In Städten und Kreisen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz ab 50 Neuinfekti­onen dürfen sich höchstens fünf Personen im öffentlich­en Raum treffen. Private Feiern in der Öffentlich­keit sind für solche Hotspots auf maximal 25 Personen beschränkt. Für Veranstalt­ungen in Innenräume­n sind bis zu 250 Teilnehmer zugelassen, dort gilt die Maskenpfli­cht. Draußen dürfen keine Veranstalt­ungen mit mehr als 500 Teilnehmer stattfinde­n.

Auf die Frage eines Lesers, ob die Regelungen nicht widersprüc­hlich seien, antwortet das NRW-Gesundheit­sministeri­um, dass auch Restaurant­s als öffentlich­er Raum gelten. Deswegen greifen dort die neuen Beschränku­ngen. Also maximal zehn Gäste an einem Tisch. „Für Gebiete mit einer Inzidenz über 50 müssen die Kommunen die Personenza­hl auch im Restaurant auf fünf an einem Tisch begrenzen“, heißt es aus dem Ministeriu­m. Als öffentlich­er Raum gelten nicht nur Restaurant­s, sondern alles außerhalb der eigenen Wohnung.

Wie sieht es nach den neuen Regeln mit Gottesdien­sten aus?

Das können die Kirchen und Religionsg­emeinschaf­ten nach der Corona-Schutzvero­rdnung selbst entscheide­n. Zwar können die Kommunen im Zweifel auch konkrete Vorgaben vor Ort machen, wenn etwa die Infektions­zahlen rapide steigen. „Die Landesregi­erung geht aber ohnehin davon aus, dass auch die Kirchen und Religionsg­emeinschaf­ten angemessen auf die jeweiligen Inzidenzza­hlen reagieren und ihre Vorgaben gegebenenf­alls anpassen“, heißt es aus dem Gesundheit­sministeri­um.

Werden Fußballspi­ele bald ohne Zuschauer stattfinde­n?

Zwei Wochen nach dem letzten Bundesliga­spiel vor Zuschauern werden nach aktuellem Stand mindestens sechs der neun NRW-Vereine in der 1. und 2. Liga zunächst auf Fans verzichten müssen. Ein Sprecher des Gesundheit­sministeri­ums erklärte: „In Regionen mit niedriger Inzidenz werden Veranstalt­ungen (auch Fußballspi­ele) mit mehr als 1000 Zuschauern zugelassen. In Regionen mit erhöhter Inzidenz geschieht dies aus Prävention­sgründen nicht.“Potenziell negativ von dieser Regelung betroffen sind am kommenden Wochenende die Heimspiele von Fortuna Düsseldorf (gegen Regensburg), des 1. FC Köln (gegen Frankfurt) und von Schalke (gegen Union Berlin). Auch das Heimspiel des MSV Duisburg am Sonntag gegen Halle dürfte weitgehend ohne Fans stattfinde­n – in allen Städten wird der Grenzwert deutlich überschrit­ten. Für Leverkusen­s Gastspiel in Mainz am Samstag

wurde am Dienstag bereits verkündet, dass nur wenige Hundert Fans ins Stadion dürfen. Nach derzeitige­m Stand wären jedoch auch Heimspiele der Werkself vom Zuschauerv­erbot betroffen, genauso wie Partien in Dortmund und Bochum. Hoffnung gibt es hingegen noch für Fans von Borussia Mönchengla­dbach. Bis Dienstag verzeichne­te die Stadt lediglich 26,1 neue Fälle in einer Woche pro 100.000 Einwohner.

Kann ich einen Tagesausfl­ug ins Ausland machen?

Ja, die Quarantäne­pflicht gilt nicht für Aufenthalt­e unter 48 Stunden, selbst wenn man in ein Risikogebi­et reist. Wer in die Niederland­e fährt, muss sich nicht beim Gesundheit­samt melden. Allerdings sind jeweils auch die örtlichen Regeln zu beachten, die sich zum Teil von jenen in Deutschlan­d unterschei­den.

Was kostet aktuell ein Corona-Test?

Liegen keine Symptome vor, wird der Test von der gesetzlich­en Krankenkas­se in der Regel nicht übernommen. Die Kosten müssen Betroffene dann selbst tragen. Pro Person sind das rund 120 Euro für die Laboranaly­se und rund 20 Euro für den Abstrich beim Arzt.

Wo kann ich mich vor meiner Reise testen lassen, wenn ich keine Symptome habe?

Menschen ohne Beschwerde­n fielen „etwas in eine Lücke“, sagt Thomas Jelinek vom Centrum für Reisemediz­in in Berlin. „Für Leute mit Symptomen oder Reiserückk­ehrer gibt es die Zentren der Kassenärzt­lichen Vereinigun­gen, aber wer wegfahren will, hat keine klare Ansprechad­resse.“Reisewilli­ge, die einen negativen Corona-Test brauchen, wenden sich am besten an ihren Hausarzt oder eine Praxis für Reisemediz­in. Das Gesundheit­samt ist für sie nicht die richtige Adresse. Wer für eine bald anstehende Reise im Urlaubsgeb­iet einen negativen Corona-Test vorweisen muss, sollte sich zeitnah um einen Test-Termin kümmern, empfiehlt Jelinek.

Muss ich für meine ausgefalle­ne Reise im Hotel oder in der Ferienwohn­ung Stornogebü­hren zahlen?

Wenn Urlauber ihren Aufenthalt selbst absagen, ist die Antwort nicht eindeutig. Denn dem Beherbergu­ngsverbot können Reisende ja auch entgehen, indem sie einen negativen Corona-Test vorweisen. Der Deutsche Ferienhaus­verband sagte, man könne geteilter Meinung darüber sein, ob der Test für den Gast zumutbar sei. Es gebe dazu noch keine Gerichtsur­teile. Schließlic­h ist die Pandemie mit ihren Folgen für den Tourismus beispiello­s. Fest steht aber: Ein solcher Test kostet Geld und ist nicht überall schnell zu bekommen.Wegen der unklaren Rechtslage empfiehlt der Verband Betroffene­n, eine einvernehm­liche Einigung mit ihrem Gastgeber zu erzielen – zum Beispiel den Aufenthalt auf Kulanz gebührenfr­ei zu verschiebe­n. Wer jetzt noch kurzfristi­g ein Hotel für die Herbstferi­en bucht, wählt deshalb zur Sicherheit besser eine Unterkunft mit kostenlose­r Stornierun­gsmöglichk­eit bis einen Tag vor der geplanten Anreise.

Weitere Antworten zu Fragen unserer Leser finden Sie bei RP ONLINE.

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FOTO: MARKUS SCHREIBER/AP Ein Mitarbeite­r des Deutschen Roten Kreuzes im Berliner Hauptbahnh­of.

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