Bergische Morgenpost Wermelskirchen/Hückeswagen/Radevormwald
Regelungen bei der Witwenrente
DÜSSELDORF (RP) Im Rahmen unserer Vorsorgeserie haben wir am Samstag über das Thema Witwenrente berichtet. Diese beträgt auch dann 60 Prozent, wenn man vor 2002 geheiratet hat und mindestens ein Ehepartner vor dem 2. Januar 1962 geboren ist – und nicht nur, wie von uns beschrieben, wenn der Partner vor dem 1. Januar 2002 gestorben ist.