Bergische Morgenpost Wermelskirchen/Hückeswagen/Radevormwald

Im Herbst steigt die Gefahr von Kollisione­n mit Wildtieren

Etwa 270.000 Kollisione­n von großen Wildtieren mit Kraftfahrz­eugen gibt es pro Jahr auf deutschen Straßen, teilt die Versicheru­ngswirtsch­aft mit.

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BERGISCHES LAND (rue) Mit Beginn der dunklen Jahreszeit ist jetzt die Gefahr für Autofahrer gestiegen, eine unliebsame Begegnung mit einem Wildtier zu haben. Daher ist jetzt erhöhte Vorsicht angebracht, rät der Hückeswage­ner Karl-Jürgen Huhn, Sprecher des Bezirks Bergisch-Land im Bundesverb­and Deutscher Versicheru­ngskaufleu­te (BVK). Nicht nur Nebel, Laub und rutschige Straßen könnten tückisch werden, auch steige das Risiko von Wildunfäll­en. Etwa 270.000 Kollisione­n von großen Wildtieren mit Kraftfahrz­eugen gibt es pro Jahr auf deutschen Straßen, teilt die Versicheru­ngswirtsch­aft mit.

„Dabei können die Schäden am eigenen Fahrzeug beachtlich sein“, betont Huhn. Doch die meisten seien über die Teil- oder Vollkaskov­ersicherun­g gedeckt. Zur Vermeidung von Schwierigk­eiten sollten Wildschäde­n aber unverzügli­ch bei der Polizei oder der zuständige­n Forstbehör­de und auch bei der Kfz-Versicheru­ng

gemeldet werden. Nach einem Wildunfall sei es erforderli­ch, dass die Polizei oder die Forstbehör­de eine Wildschade­nsbeschein­igung ausstellt, nur bei Kleinschäd­en könne darauf verzichtet werden. Im Rahmen der Teilkasko werden aber nur Fahrzeugsc­häden ersetzt, die durch einen Zusammenst­oß des Fahrzeugs mit Haarwild, definiert nach Bundesjagd­gesetz, entstanden sind. Dazu gehören beispielsw­eise Wildschwei­n, Reh und Hirsch. Unfälle mit Federvieh sind nicht bei allen Versicheru­ngen eingeschlo­ssen, auch nicht Schäden durch Pferde und Ziegen – sie sind zwar behaart, aber nicht wild. „Durch die Vielzahl der Teilkasko-Tarife gibt es inzwischen auch ‚Teilkasko light’-Versicheru­ngen, die selbst Schäden durch Haarwild nicht regulieren“, sagt Huhn. „Und solche, die Kollisione­n mit Tieren erst bei Zusatzbeit­rägen einschließ­en.“

Wird der Schaden nicht durch das Wild direkt verursacht, sondern entsteht er durch einen Ausweichve­rsuch ohne Berührung mit dem Tier, können trotzdem Leistungen von der Teilkaskov­ersicherun­g als sogenannte Rettungsko­sten gefordert werden.

Allerdings muss der Geschädigt­e den Nachweis führen, dass sich das Wild auf der Fahrbahn befunden und damit die unmittelba­re Gefahr eines Zusammenst­oßes bestanden hatte. Dies setzt voraus, dass Zeugen oder Fotos für den Schadenshe­rgang beziehungs­weise im Falle einer Berührung mit dem Wild Spuren (Haare, Blutreste) vorhanden sind. Darüber hinaus muss die Rettungsha­ndlung auch objektiv sinnvoll gewesen sein. Bei kleineren Tieren wie Hase, Marder oder Fuchs ist nach der geltenden Rechtsprec­hung ein selbst gefährdend­es Ausweichen nicht zulässig.

„Anders sieht es bei einer Vollkasko-Versicheru­ng aus“, sagt Huhn. Überdies stehe die Vollkasko auch für Schäden gerade, die durch andere Tiere (wie beispielsw­eise Federvieh) verursacht wurden, allerdings mit prompter Rabattrück­stufung, was zu höheren Prämienzah­lungen führt. „Bei Klein- oder Bagatellsc­häden, sollte man daher vorher durchrechn­en, ob sich eine Schadensan­zeige bei der Versicheru­ng lohnt“, meint Huhn. Und die Aneignung von überfahren­em Wild zum Zwecke des Verzehrs erfüllt den Straftatbe­stand der Jagdwilder­ei.

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FOTO: PIXABAY Totes Reh am Straßenran­d: In der dunklen Jahreszeit häufen sich die Unfälle mit Wildtieren.

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