Bergische Morgenpost Wermelskirchen/Hückeswagen/Radevormwald
Im Herbst steigt die Gefahr von Kollisionen mit Wildtieren
Etwa 270.000 Kollisionen von großen Wildtieren mit Kraftfahrzeugen gibt es pro Jahr auf deutschen Straßen, teilt die Versicherungswirtschaft mit.
BERGISCHES LAND (rue) Mit Beginn der dunklen Jahreszeit ist jetzt die Gefahr für Autofahrer gestiegen, eine unliebsame Begegnung mit einem Wildtier zu haben. Daher ist jetzt erhöhte Vorsicht angebracht, rät der Hückeswagener Karl-Jürgen Huhn, Sprecher des Bezirks Bergisch-Land im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK). Nicht nur Nebel, Laub und rutschige Straßen könnten tückisch werden, auch steige das Risiko von Wildunfällen. Etwa 270.000 Kollisionen von großen Wildtieren mit Kraftfahrzeugen gibt es pro Jahr auf deutschen Straßen, teilt die Versicherungswirtschaft mit.
„Dabei können die Schäden am eigenen Fahrzeug beachtlich sein“, betont Huhn. Doch die meisten seien über die Teil- oder Vollkaskoversicherung gedeckt. Zur Vermeidung von Schwierigkeiten sollten Wildschäden aber unverzüglich bei der Polizei oder der zuständigen Forstbehörde und auch bei der Kfz-Versicherung
gemeldet werden. Nach einem Wildunfall sei es erforderlich, dass die Polizei oder die Forstbehörde eine Wildschadensbescheinigung ausstellt, nur bei Kleinschäden könne darauf verzichtet werden. Im Rahmen der Teilkasko werden aber nur Fahrzeugschäden ersetzt, die durch einen Zusammenstoß des Fahrzeugs mit Haarwild, definiert nach Bundesjagdgesetz, entstanden sind. Dazu gehören beispielsweise Wildschwein, Reh und Hirsch. Unfälle mit Federvieh sind nicht bei allen Versicherungen eingeschlossen, auch nicht Schäden durch Pferde und Ziegen – sie sind zwar behaart, aber nicht wild. „Durch die Vielzahl der Teilkasko-Tarife gibt es inzwischen auch ‚Teilkasko light’-Versicherungen, die selbst Schäden durch Haarwild nicht regulieren“, sagt Huhn. „Und solche, die Kollisionen mit Tieren erst bei Zusatzbeiträgen einschließen.“
Wird der Schaden nicht durch das Wild direkt verursacht, sondern entsteht er durch einen Ausweichversuch ohne Berührung mit dem Tier, können trotzdem Leistungen von der Teilkaskoversicherung als sogenannte Rettungskosten gefordert werden.
Allerdings muss der Geschädigte den Nachweis führen, dass sich das Wild auf der Fahrbahn befunden und damit die unmittelbare Gefahr eines Zusammenstoßes bestanden hatte. Dies setzt voraus, dass Zeugen oder Fotos für den Schadenshergang beziehungsweise im Falle einer Berührung mit dem Wild Spuren (Haare, Blutreste) vorhanden sind. Darüber hinaus muss die Rettungshandlung auch objektiv sinnvoll gewesen sein. Bei kleineren Tieren wie Hase, Marder oder Fuchs ist nach der geltenden Rechtsprechung ein selbst gefährdendes Ausweichen nicht zulässig.
„Anders sieht es bei einer Vollkasko-Versicherung aus“, sagt Huhn. Überdies stehe die Vollkasko auch für Schäden gerade, die durch andere Tiere (wie beispielsweise Federvieh) verursacht wurden, allerdings mit prompter Rabattrückstufung, was zu höheren Prämienzahlungen führt. „Bei Klein- oder Bagatellschäden, sollte man daher vorher durchrechnen, ob sich eine Schadensanzeige bei der Versicherung lohnt“, meint Huhn. Und die Aneignung von überfahrenem Wild zum Zwecke des Verzehrs erfüllt den Straftatbestand der Jagdwilderei.