Bergische Morgenpost Wermelskirchen/Hückeswagen/Radevormwald
Rein weibliches Gesetz nun doch rein männlich
BERLIN (epd) Doch „Schuldner“statt „Schuldnerin“: Nach dem Wirbel um einen hauptsächlich in der weiblichen Form gehaltenen Entwurf zum Sanierungs- und Insolvenzrecht für Unternehmen hat das Bundeskabinett das Vorhaben im generischen Maskulinum gebilligt. Um rasch eine Einigung im Kreis der Ministerien zu erzielen, sei die männliche Form verwendet worden, sagte ein Sprecher von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD). Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hatte gegen den im generischen Femininum gehaltenen Entwurf Widerspruch eingelegt. Das Justizministerium hält aber daran fest, dass die weibliche Form durchaus möglich gewesen wäre. In dem Gesetz, das insbesondere von der Corona-Pandemie betroffenen Unternehmen helfen soll, gehe es ganz überwiegend um Unternehmensformen wie GmbH oder Aktiengesellschaften. Deren grammatikalisches Geschlecht sei weiblich, erläuterte der Sprecher des Justizministeriums. Es sei sogar üblich, von „Schuldnerin“oder „Gläubigerin“zu sprechen. „Um unnötige Komplexität zu vermeiden, wurde auf die zusätzliche Angabe der männlichen Form verzichtet“, sagte er. Das Innenministerium war damit nicht einverstanden, äußerte sogar die Sorge, dass das Gesetz verfassungswidrig sein könnte, weil sich nur Frauen angesprochen fühlen könnten.