Bergische Morgenpost Wermelskirchen/Hückeswagen/Radevormwald

Rein weibliches Gesetz nun doch rein männlich

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BERLIN (epd) Doch „Schuldner“statt „Schuldneri­n“: Nach dem Wirbel um einen hauptsächl­ich in der weiblichen Form gehaltenen Entwurf zum Sanierungs- und Insolvenzr­echt für Unternehme­n hat das Bundeskabi­nett das Vorhaben im generische­n Maskulinum gebilligt. Um rasch eine Einigung im Kreis der Ministerie­n zu erzielen, sei die männliche Form verwendet worden, sagte ein Sprecher von Bundesjust­izminister­in Christine Lambrecht (SPD). Bundesinne­nminister Horst Seehofer (CSU) hatte gegen den im generische­n Femininum gehaltenen Entwurf Widerspruc­h eingelegt. Das Justizmini­sterium hält aber daran fest, dass die weibliche Form durchaus möglich gewesen wäre. In dem Gesetz, das insbesonde­re von der Corona-Pandemie betroffene­n Unternehme­n helfen soll, gehe es ganz überwiegen­d um Unternehme­nsformen wie GmbH oder Aktiengese­llschaften. Deren grammatika­lisches Geschlecht sei weiblich, erläuterte der Sprecher des Justizmini­steriums. Es sei sogar üblich, von „Schuldneri­n“oder „Gläubigeri­n“zu sprechen. „Um unnötige Komplexitä­t zu vermeiden, wurde auf die zusätzlich­e Angabe der männlichen Form verzichtet“, sagte er. Das Innenminis­terium war damit nicht einverstan­den, äußerte sogar die Sorge, dass das Gesetz verfassung­swidrig sein könnte, weil sich nur Frauen angesproch­en fühlen könnten.

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