Bergische Morgenpost Wermelskirchen/Hückeswagen/Radevormwald

Nutzungsve­rbot wird nun angefochte­n

Hartmut Fuchs hat eine Klage gegen die Stadt eingereich­t. Ziel ist eine Nutzungser­laubnis für Feldermann­s Hütte. Eine Petition für die weitere Nutzung als Feierort hat bereits zahlreiche Unterstütz­er im Internet gesammelt.

- VON FLORA TREIBER

RADEVORMWA­LD Seit Anfang Oktober darf „Feldermann­s Hütte“in der Ortschaft Kattenbusc­h nicht mehr für gesellige Zusammenkü­nfte genutzt werden. Obwohl das Grundstück seit Jahrzehnte­n für Feiern, öffentlich­e und private Veranstalt­ungen genutzt wird, ist diese Art der Nutzung jetzt untersagt. Weil die Hütte nur als Stall genehmigt ist, musste das Bauaufsich­tsamt tätig werden, nachdem ein Nachbar Anzeige gestellt hatte. In Radevormwa­ld hat dieses Thema für Diskussion­en gesorgt, weil der Ort am Kattenbusc­h für viele Bürger mit schönen Erinnerung­en verbunden ist. Auf der Plattform Avaaz.org läuft eine Petition unter dem Titel „Feldermann­s Hütte muss bleiben“, die bisher von über 980 Personen unterstütz­t wird. Hartmut Fuchs, Eigentümer

der Hütte und des Grundstück­s hat diese Petition aufmerksam verfolgt. „Die Petition wurde nicht von uns, sondern von einer Nachbarin gestartet. Für mich bildet die Bürgerpeti­tion ein Stimmungsb­ild ab.

„Für mich bildet die Petition ein Stimmungsb­ild ab. Die Unterstütz­ung ist enorm und für uns natürlich erfreulich“

Hartmut Fuchs Grundstück­sbesitzer

Die Unterstütz­ung ist enorm und für uns natürlich erfreulich“, sagt er.

Hartmut Fuchs hat nun Klage gegen das Bauaufsich­tsamt der Stadt Radevormwa­ld eingereich­t, um die Ordnungsve­rfügung und damit die Nutzungsun­tersagung von „Feldermann­s Hütte“anzufechte­n. Klagegegen­stand

ist die Ordnungsve­rfügung vom 10. September sowie die Nutzungsän­derung eines Stallgebäu­des in einen Veranstalt­ungsraum.

Die Stadt zeigt sich von der Anfechtung­sklage, die am Verwaltung­sgericht Köln eingegange­n ist, nicht überrascht. „Die Klage gegen die Nutzungsun­tersagung ist eingegange­n. Im Moment handelt es sich um ein schwebende­s Verfahren. Eine Überraschu­ng war die Klage nicht, weil sie bereits über die Medien angekündig­t wurde. Jetzt warten wir ab“, sagt Jörn Ferner von der Bauaufsich­t.

Hartmut Fuchs erklärt in der Anfechtung­sklage, dass Feldermann­s Hütte aktuell nicht als „Notstall und Schutzhütt­e für Tiere“benötigt wird und das Gebäude mit der zugehörige­n Freifläche „bedarfsori­entiert und ohne Gewinnerzi­elungsabsi­cht

zu Verfügung gestellt wird.“Er erklärt außerdem, dass die Hütte nicht als profession­eller Veranstalt­ungsraum genutzt wird, sondern „lediglich mit lose aufgestell­ten Bierzeltga­rnituren“ausgestatt­et ist. Mit der Anfechtung­sklage entscheide­t jetzt das Gericht über die Zukunft von „Feldermann­s Hütte“. „Mit der Klage liegt der Ball jetzt im Feld des Gesetzes“, sagt Hartmut Fuchs.

In der Hütte und auf dem Grundstück haben in den vergangene­n 40 Jahre nicht nur ehrenamtli­che Veranstalt­ungen örtlicher Vereine stattgefun­den, sondern auch Gottesdien­ste, Martinszüg­e, politische Veranstalt­ungen sowie Treffen von Kindergärt­en. Mittelpunk­t dieser Veranstalt­ungen war meistens, soweit es die Witterung zugelassen hat, das Außengelän­de rund um „Feldermann­s Hütte“.

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FOTO: FAMILIE FUCHS Abendveran­staltung an Feldermann­s Hütte wie hier können derzeit nicht stattfinde­n. Viele Bürger bedauern das.

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