Bergische Morgenpost Wermelskirchen/Hückeswagen/Radevormwald
Nutzungsverbot wird nun angefochten
Hartmut Fuchs hat eine Klage gegen die Stadt eingereicht. Ziel ist eine Nutzungserlaubnis für Feldermanns Hütte. Eine Petition für die weitere Nutzung als Feierort hat bereits zahlreiche Unterstützer im Internet gesammelt.
RADEVORMWALD Seit Anfang Oktober darf „Feldermanns Hütte“in der Ortschaft Kattenbusch nicht mehr für gesellige Zusammenkünfte genutzt werden. Obwohl das Grundstück seit Jahrzehnten für Feiern, öffentliche und private Veranstaltungen genutzt wird, ist diese Art der Nutzung jetzt untersagt. Weil die Hütte nur als Stall genehmigt ist, musste das Bauaufsichtsamt tätig werden, nachdem ein Nachbar Anzeige gestellt hatte. In Radevormwald hat dieses Thema für Diskussionen gesorgt, weil der Ort am Kattenbusch für viele Bürger mit schönen Erinnerungen verbunden ist. Auf der Plattform Avaaz.org läuft eine Petition unter dem Titel „Feldermanns Hütte muss bleiben“, die bisher von über 980 Personen unterstützt wird. Hartmut Fuchs, Eigentümer
der Hütte und des Grundstücks hat diese Petition aufmerksam verfolgt. „Die Petition wurde nicht von uns, sondern von einer Nachbarin gestartet. Für mich bildet die Bürgerpetition ein Stimmungsbild ab.
„Für mich bildet die Petition ein Stimmungsbild ab. Die Unterstützung ist enorm und für uns natürlich erfreulich“
Hartmut Fuchs Grundstücksbesitzer
Die Unterstützung ist enorm und für uns natürlich erfreulich“, sagt er.
Hartmut Fuchs hat nun Klage gegen das Bauaufsichtsamt der Stadt Radevormwald eingereicht, um die Ordnungsverfügung und damit die Nutzungsuntersagung von „Feldermanns Hütte“anzufechten. Klagegegenstand
ist die Ordnungsverfügung vom 10. September sowie die Nutzungsänderung eines Stallgebäudes in einen Veranstaltungsraum.
Die Stadt zeigt sich von der Anfechtungsklage, die am Verwaltungsgericht Köln eingegangen ist, nicht überrascht. „Die Klage gegen die Nutzungsuntersagung ist eingegangen. Im Moment handelt es sich um ein schwebendes Verfahren. Eine Überraschung war die Klage nicht, weil sie bereits über die Medien angekündigt wurde. Jetzt warten wir ab“, sagt Jörn Ferner von der Bauaufsicht.
Hartmut Fuchs erklärt in der Anfechtungsklage, dass Feldermanns Hütte aktuell nicht als „Notstall und Schutzhütte für Tiere“benötigt wird und das Gebäude mit der zugehörigen Freifläche „bedarfsorientiert und ohne Gewinnerzielungsabsicht
zu Verfügung gestellt wird.“Er erklärt außerdem, dass die Hütte nicht als professioneller Veranstaltungsraum genutzt wird, sondern „lediglich mit lose aufgestellten Bierzeltgarnituren“ausgestattet ist. Mit der Anfechtungsklage entscheidet jetzt das Gericht über die Zukunft von „Feldermanns Hütte“. „Mit der Klage liegt der Ball jetzt im Feld des Gesetzes“, sagt Hartmut Fuchs.
In der Hütte und auf dem Grundstück haben in den vergangenen 40 Jahre nicht nur ehrenamtliche Veranstaltungen örtlicher Vereine stattgefunden, sondern auch Gottesdienste, Martinszüge, politische Veranstaltungen sowie Treffen von Kindergärten. Mittelpunkt dieser Veranstaltungen war meistens, soweit es die Witterung zugelassen hat, das Außengelände rund um „Feldermanns Hütte“.