Bergische Morgenpost Wermelskirchen/Hückeswagen/Radevormwald

Das sind die neuen Corona-Auflagen

Die beschlosse­nen Maßnahmen der Ministerpr­äsidenten und der Kanzlerin sollen die Lage wieder beherrschb­ar machen

- VON GREGOR MAYNTZ, MAXIMILIAN PLÜCK UND GEORG WINTERS

BERLIN Massive Hilfen der Bundesbehö­rden für die Kommunen sind bei der Ministerpr­äsidentenk­onferenz im Kanzleramt auf Drängen von Bundeskanz­lerin Angela Merkel beschlosse­n worden. Das ist jedoch nur einer von 14 Punkten. Nachfolgen­d eine Übersicht, was von den anderen bei den Bürgern ankommt.

Wie wirken sich die neuen Corona-Beschlüsse konkret vor Ort aus?

Es ist der Versuch, bundesweit zu einheitlic­hen Orientieru­ngsmarken zu kommen. Die Regierungs­chefs sagten zu, die Einschränk­ungen des Alltagsleb­ens überall in zwei Stufen zu verschärfe­n. Ab 35 Neuinfekti­onen binnen sieben Tagen je 100.000 Einwohner soll es beispielsw­eise erste Sperrstund­en in der örtlichen Gastronomi­e geben, ab 50 Infektione­n müssen die Gastronomi­ebetriebe spätestens um 23 Uhr schließen und es darf auch außerhalb von Kneipen kein Alkohol mehr ausgegeben werden.

Was wird aus schon bestehende­n Sperrstund­en?

Schon eingeführt­e Regelungen, wie etwa 1 Uhr in Düsseldorf oder Köln, bleiben zunächst bestehen. Erst nach Inkrafttre­ten der neuen Verordnung müssen die Wirte dann zwei Stunden früher schließen, sollte die betroffene Region dann oberhalb der 50er-Inzidenzgr­enze liegen.

Ab wann gelten die neuen Regeln?

In NRW wird das Kabinett die Beschlüsse an diesem Freitag beraten, anschließe­nd trifft Ministerpr­äsident Armin Laschet (CDU) mit den Oberbürger­meistern und Landräten zusammen, um die Maßnahmen zu erläutern. Diese werden dann wohl Anfang kommender Woche in Kraft treten. Die offizielle Sprachrege­lung der Landesregi­erung: „Nordrhein-Westfalen wertet die Beschlüsse des Bund-Länder-Kreises für eine zügige Umsetzung aus.“Bei den letzten Anpassunge­n der Regeln

Anfang dieser Woche hatte die Landesregi­erung die Städte und Kreise per Erlass angewiesen, die neuen Maßnahmen umzusetzen. Die derzeit gültige Corona-Schutzvero­rdnung läuft erst am 31. Oktober aus.

Woher weiß man, dass die eigene Region verbindlic­h betroffen ist?

Die Corona-Schutzvero­rdnung in Nordrhein-Westfalen stützt sich nicht etwa auf den Wert, den das Robert-Koch-Institut (RKI) immer um Mitternach­t veröffentl­icht.

Ausschlagg­ebend ist stattdesse­n der „amtliche Meldestand nach Infektions­schutzgese­tz“. Das sind die Zahlen, die die Gesundheit­sämter ans Landeszent­rum Gesundheit (LZG) in Bochum melden. Bürger können über die Internetad­resse www.lzg. nrw.de die „Corona-Meldelage“für ihren Landkreis oder ihre kreisfreie Stadt erfahren. Die Werte vom RKI und vom LZG können aufgrund des Meldeverzu­gs voneinande­r abweichen. Auch der LZG-Wert wird immer um Mitternach­t veröffentl­icht.

Für derlei Zusammenkü­nfte steht die genaue Regelung noch aus. Die Ministerpr­äsidenten beschlosse­n bei ihrem Gipfel mit der Kanzlerin eigentlich, dass sich ab 35 Neuinfekti­onen pro 100.00 Einwohner nur noch 15 Personen treffen dürfen, ab einem Wert von 50 sogar nur noch zehn. Zu der Begrenzung von 15 Personen hat NRW in dem Berliner Beschluss zu Protokoll gegeben, dass diese nur dringend empfohlen statt vorgeschri­eben werden soll. Zu dem schärferen Wert mit nur zehn Personen hat NRW aber keine Erklärung abgegeben. Ob dieses Kontaktver­bot für private Räume nun vorgeschri­eben wird, muss die Landesregi­erung noch erklären.

Bleiben die Beherbergu­ngsverbote?

Die Mehrzahl der Länder hatte hier auch vorher bereits die schärfsten Bedingunge­n nicht mitgemacht. Andere verschwind­en gerade. So hob Sachsen die Auflagen für Urlauber auf, und auch Baden-Württember­g ist auf dem Rückzug. Für Geschäftsr­eisende hatte die Landesregi­erung in Stuttgart schon vorher angekündig­t, auf negative Testergebn­isse als Voraussetz­ung für Hotel-Aufenthalt­e zu verzichten. Nach der Klage einer Familie aus Recklingha­usen mit Urlaubsbuc­hung für den Kreis Ravensburg kassierte der Verwaltung­sgerichtsh­of die Auflagen auch für Urlauber. Auf jeden Fall will Mecklenbur­g-Vorpommern noch mindestens bis zum 8. November Urlauber nur übernachte­n lassen, wenn sie nachweisen können, nicht infiziert zu sein.

Was ist mit Masken?

Die bestehende­n Maskenpfli­chten bleiben. Beim Überschrei­ten der 35er-Schwelle können örtlich zusätzlich­e Vorschrift­en in Kraft treten. Dann müssen die Menschen überall dort den Mund-Nasen-Schutz tragen, wo sie „dichter und/oder länger zusammenko­mmen“, wie es im Beschluss heißt. Das wird dann aber in der jeweiligen Kommune für bestimmte Plätze entschiede­n. Mit generellen landesweit geltenden Maskenpfli­chten werden sich die Landesregi­erungen in diesen Tagen befassen.

Was geschieht bei Rückreisen aus dem Ausland?

Wer von einer Reise aus „nicht triftigem Grund“aus einem ausländisc­hen Risikogebi­et zurückkehr­t, muss für zehn Tage in Quarantäne. Mit einem negativen Testergebn­is darf die Quarantäne ab dem fünften Tag vorzeitig beendet werden. In den anstehende­n Verordnung­en sollen Ausnahmen für notwendige Reisen und Pendler vorgesehen werden.

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Wie steht es mit Treffen im privaten Raum aus?
FOTO: ROBERTO PFEIL/DPA Ein Mitarbeite­r des Ordnungsam­ts kontrollie­rt die Maskenpfli­cht auf der Schilderga­sse in Köln. Wie steht es mit Treffen im privaten Raum aus?

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