Bergische Morgenpost Wermelskirchen/Hückeswagen/Radevormwald
Kündigung von Bergmann unwirksam
DÜSSELDORF (dpa) Die Kündigung eines Bergmanns der stillgelegten Zeche Prosper-Haniel durch das Bergbauunternehmen RAG ist unwirksam. Das entschied am Donnerstag das Landesarbeitsgericht in Düsseldorf. Der Grund: Das Unternehmen habe die Verhandlungen über den Interessenausgleich bei der Stilllegung des Bergwerks und die damit verbundenen Entlassungen mit dem örtlichen Betriebsrat statt mit dem eigentlich zuständigen Gesamtbetriebsrat geführt.