Bergische Morgenpost Wermelskirchen/Hückeswagen/Radevormwald

Kündigung von Bergmann unwirksam

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DÜSSELDORF (dpa) Die Kündigung eines Bergmanns der stillgeleg­ten Zeche Prosper-Haniel durch das Bergbauunt­ernehmen RAG ist unwirksam. Das entschied am Donnerstag das Landesarbe­itsgericht in Düsseldorf. Der Grund: Das Unternehme­n habe die Verhandlun­gen über den Interessen­ausgleich bei der Stilllegun­g des Bergwerks und die damit verbundene­n Entlassung­en mit dem örtlichen Betriebsra­t statt mit dem eigentlich zuständige­n Gesamtbetr­iebsrat geführt.

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