Bergische Morgenpost Wermelskirchen/Hückeswagen/Radevormwald
Corona: Diese Regeln gelten jetzt in der Stadt
Die zweite Corona-Welle schwappt jetzt auch in den Kreis. Der Inzidenzwert ist 44,8. Ab sofort gelten neue Vorschriften.
WERMELSKIRCHEN „Inzidenzwert“hat es noch nicht in die brandneue Auflage des Dudens gebracht. Das dürfte sich aber ändern, sobald das Nachschlagewerk wieder überarbeitet wird. Denn der Inzidenzwert ist derzeit in aller Munde, weil er angibt, wieviele Corona-Neuinfektionen es binnen einer Woche unter 100.000 Einwohnern gibt. Im Rheinisch-Bergischen Kreis liegt der Wert aktuell bei 44,8 – Tendenz täglich steigend. Klettert der Wert auf 50 oder sogar noch darüber, gilt die betroffene Region als Risikogebiet und unterliegt per Erlass sofort strengen Corona-Regeln. Allerdings werden bereits ab einer 7-Tage-Inzidenz von 35 die Schutzmaßnahmen verschärft.
Nachdem die zweite Corona-Welle mit Macht über NRW rollt, hat das Land am Montag einheitliche Regeln für alle Kommunen und Kreise in NRW erlassen, sobald der Inzidenzwert auf 50 steigt. Seitdem wird im Krisenstab des Kreises unter Hochdruck seit zwei Tagen eine Allgemeinverfügung erarbeitet, deren Regeln dann verbindlich für den gesamten Rheinisch-Bergischen Kreis sind. Hintergrund ist, dass die Kommunen dadurch noch ein wenig Spielraum für die Regeln bekommen. Allerdings klingt es leichter, als es ist. Denn eine allgemeine Anweisung wie: „Auf öffentlichen Plätzen gilt die Maskenpflicht“, ist nicht möglich. „Wir müssen die Plätze und die Einkaufsstraßen genau benennen und auch, von wo bis wo die Maskenpflicht gilt“, sagt Birgit Bär, Pressesprecherin des Kreises. Bis diese Allgemeinverfügung fertig und von der Bezirksregierung abgesegnet ist, gelten die allgemeinen Regeln.
Veranstaltungen Durch den Erlass des Gesundheitsministeriums werden ab einer 7-Tage-Inzidenz von 35 Veranstaltungen und Versammlungen mit mehr als 1000 Personen verboten. Steigt der Wert über 50, sind 500 Personen im Außenbereich und 250 Personen in geschlossenen Räumen mit Maskenpflicht am Platz erlaubt. Das geplante „à la carte Festival“am 24. und 25. Oktober auf dem Rhombus-Gelände kann demnach wie geplant stattfinden.
Familienfeiern Bei Hochzeiten oder runden Geburtstagen in Gaststätten oder Event-Locations dürfen nur noch 50 Gäste anwesend sein. Und zwar unabhängig vom Inzidenzwert. Steigt der jedoch auf 50, dürfen sogar nur noch 25 Gäste mitfeiern. Die vorherige Anmeldung beim Ordnungsamt ist Pflicht.
Stammtisch Den ganzen Sommer über konnten sich im Biergarten bis zu zehn Personen aus verschiedenen Haushalten treffen. Damit ist nun Schluss. Steigt die 7-Tage-Inzidenz auf 50, dürfen nur noch fünf Personen aus unterschiedlichen Haushalten im öffentlichen Raum zusammensitzen.
Private Partys zuhause Für Feiern in den eigenen vier Wänden gilt die „Unverletzlichkeit der Wohnung“. Für das eigene Haus oder die Wohnung gibt es demnach keine Einschränkungen. „Da dürfen wir uns nicht einmischen“, bestätigt Ordnungsamtsleiter Arne Feldmann. Ausnahme: „Wenn sich Nachbarn über Lärmbelästigung beschweren, wir hinfahren und feststellen, dass sich sehr viele Menschen dort feiernd in den Armen liegen“, so Feldmann.
„Dann können wir die Party beenden.“Allerdings appelliert er an die Wermelskirchener, in der derzeitigen Situation auf Partys lieber zu verzichten. „Das muss letztendlich jeder mit sich selbst ausmachen und mit seinem Gewissen verantworten“, sagt er. „Aber muss ich den 48. Geburtstag wirklich groß feiern? Diese Frage sollte sich jeder stellen.“Vor allem vor dem Hintergrund, dass es zuletzt vermehrt Partys und Familienfeiern waren, auf denen sich das Coronavirus weiterverbreitet hat.
Sperrstunde In der Vorgabe des Landes an die Kommunen wird es „Festlegung reduzierter Öffnungszeiten gastronomischer Einrichtungen und zeitlich entsprechender Verkaufsverbote für alkoholische Getränke“genannt. Ob es für den Kreis eine Sperrstunde ab 1 Uhr geben wird, steht noch aus.
Ob alle Regeln der Corona-Schutzmaßnahmen eingehalten werden, obliegt der Kontrolle des Ordnungsamtes. Leiter Arne Feldmann und sein Team sind schon jetzt sieben Tage die Woche im Einsatz, um für die Einhaltung der Vorschriften zu sorgen. Insbesondere angemeldete Familienfeiern werden derzeit überprüft, „ob tatsächlich nicht mehr als die erlaubten 50 Gäste anwesend sind in Gaststätten oder Lokalen“, sagt Feldmann, der sich wünscht, dass die Allgemeinverfügung des Rheinisch-Bergischen
Kreises schnell auf seinem Tisch liegt. „Dann kann sie am nächsten Tag in Kraft treten und dann wissen wir auch am Wochenende, worauf wir besonders achten müssen.“
Außer in der Gastronomie, wo es um die Abstands- und Hygienevorschriften geht, aber auch um die ausgefüllten Gästezettel, „die wir als Kontrollbehörde checken müssen“, sind die Mitarbeiter des Ordnungsamtes auch im Einzelhandel unterwegs. „Da prüfen wir, ob auch alle die Maske tragen und ob der Ladenbesitzer Kunden darauf hinweist, wenn der die Maske nicht trägt“, sagt Feldmann.
Eine generelle Maskenpflicht auf den Straßen gilt in Wermelskirchen bisher nur auf dem Wochenmarkt am Freitag. „Da weisen wir mit Schildern auf die Maskenpflicht hin, weil es auf der Telegrafenstraße zu eng ist, den Mindestabstand von 1.50 Metern einzuhalten“, sagt der Ordnungsamtschef.
Die Corona-Situation belastet den Ordnungsamtsleiter und seine Mitarbeiter: „Wir arbeiten hier echt am Limit. Das Telefon steht nicht still, weil die Leute verunsichert sind und nicht wissen, was sie wann dürfen oder nicht. Dazu kommen die Einsätze am Wochenende. Es ist brutal gerade und geht an die Substanz.“Deshalb hofft er auf die Allgemeinverfügung, „damit wir alle eine Richtlinie haben.“