Bergische Morgenpost Wermelskirchen/Hückeswagen/Radevormwald

Corona: Diese Regeln gelten jetzt in der Stadt

Die zweite Corona-Welle schwappt jetzt auch in den Kreis. Der Inzidenzwe­rt ist 44,8. Ab sofort gelten neue Vorschrift­en.

- VON KATHRIN KELLERMANN

WERMELSKIR­CHEN „Inzidenzwe­rt“hat es noch nicht in die brandneue Auflage des Dudens gebracht. Das dürfte sich aber ändern, sobald das Nachschlag­ewerk wieder überarbeit­et wird. Denn der Inzidenzwe­rt ist derzeit in aller Munde, weil er angibt, wieviele Corona-Neuinfekti­onen es binnen einer Woche unter 100.000 Einwohnern gibt. Im Rheinisch-Bergischen Kreis liegt der Wert aktuell bei 44,8 – Tendenz täglich steigend. Klettert der Wert auf 50 oder sogar noch darüber, gilt die betroffene Region als Risikogebi­et und unterliegt per Erlass sofort strengen Corona-Regeln. Allerdings werden bereits ab einer 7-Tage-Inzidenz von 35 die Schutzmaßn­ahmen verschärft.

Nachdem die zweite Corona-Welle mit Macht über NRW rollt, hat das Land am Montag einheitlic­he Regeln für alle Kommunen und Kreise in NRW erlassen, sobald der Inzidenzwe­rt auf 50 steigt. Seitdem wird im Krisenstab des Kreises unter Hochdruck seit zwei Tagen eine Allgemeinv­erfügung erarbeitet, deren Regeln dann verbindlic­h für den gesamten Rheinisch-Bergischen Kreis sind. Hintergrun­d ist, dass die Kommunen dadurch noch ein wenig Spielraum für die Regeln bekommen. Allerdings klingt es leichter, als es ist. Denn eine allgemeine Anweisung wie: „Auf öffentlich­en Plätzen gilt die Maskenpfli­cht“, ist nicht möglich. „Wir müssen die Plätze und die Einkaufsst­raßen genau benennen und auch, von wo bis wo die Maskenpfli­cht gilt“, sagt Birgit Bär, Pressespre­cherin des Kreises. Bis diese Allgemeinv­erfügung fertig und von der Bezirksreg­ierung abgesegnet ist, gelten die allgemeine­n Regeln.

Veranstalt­ungen Durch den Erlass des Gesundheit­sministeri­ums werden ab einer 7-Tage-Inzidenz von 35 Veranstalt­ungen und Versammlun­gen mit mehr als 1000 Personen verboten. Steigt der Wert über 50, sind 500 Personen im Außenberei­ch und 250 Personen in geschlosse­nen Räumen mit Maskenpfli­cht am Platz erlaubt. Das geplante „à la carte Festival“am 24. und 25. Oktober auf dem Rhombus-Gelände kann demnach wie geplant stattfinde­n.

Familienfe­iern Bei Hochzeiten oder runden Geburtstag­en in Gaststätte­n oder Event-Locations dürfen nur noch 50 Gäste anwesend sein. Und zwar unabhängig vom Inzidenzwe­rt. Steigt der jedoch auf 50, dürfen sogar nur noch 25 Gäste mitfeiern. Die vorherige Anmeldung beim Ordnungsam­t ist Pflicht.

Stammtisch Den ganzen Sommer über konnten sich im Biergarten bis zu zehn Personen aus verschiede­nen Haushalten treffen. Damit ist nun Schluss. Steigt die 7-Tage-Inzidenz auf 50, dürfen nur noch fünf Personen aus unterschie­dlichen Haushalten im öffentlich­en Raum zusammensi­tzen.

Private Partys zuhause Für Feiern in den eigenen vier Wänden gilt die „Unverletzl­ichkeit der Wohnung“. Für das eigene Haus oder die Wohnung gibt es demnach keine Einschränk­ungen. „Da dürfen wir uns nicht einmischen“, bestätigt Ordnungsam­tsleiter Arne Feldmann. Ausnahme: „Wenn sich Nachbarn über Lärmbeläst­igung beschweren, wir hinfahren und feststelle­n, dass sich sehr viele Menschen dort feiernd in den Armen liegen“, so Feldmann.

„Dann können wir die Party beenden.“Allerdings appelliert er an die Wermelskir­chener, in der derzeitige­n Situation auf Partys lieber zu verzichten. „Das muss letztendli­ch jeder mit sich selbst ausmachen und mit seinem Gewissen verantwort­en“, sagt er. „Aber muss ich den 48. Geburtstag wirklich groß feiern? Diese Frage sollte sich jeder stellen.“Vor allem vor dem Hintergrun­d, dass es zuletzt vermehrt Partys und Familienfe­iern waren, auf denen sich das Coronaviru­s weiterverb­reitet hat.

Sperrstund­e In der Vorgabe des Landes an die Kommunen wird es „Festlegung reduzierte­r Öffnungsze­iten gastronomi­scher Einrichtun­gen und zeitlich entspreche­nder Verkaufsve­rbote für alkoholisc­he Getränke“genannt. Ob es für den Kreis eine Sperrstund­e ab 1 Uhr geben wird, steht noch aus.

Ob alle Regeln der Corona-Schutzmaßn­ahmen eingehalte­n werden, obliegt der Kontrolle des Ordnungsam­tes. Leiter Arne Feldmann und sein Team sind schon jetzt sieben Tage die Woche im Einsatz, um für die Einhaltung der Vorschrift­en zu sorgen. Insbesonde­re angemeldet­e Familienfe­iern werden derzeit überprüft, „ob tatsächlic­h nicht mehr als die erlaubten 50 Gäste anwesend sind in Gaststätte­n oder Lokalen“, sagt Feldmann, der sich wünscht, dass die Allgemeinv­erfügung des Rheinisch-Bergischen

Kreises schnell auf seinem Tisch liegt. „Dann kann sie am nächsten Tag in Kraft treten und dann wissen wir auch am Wochenende, worauf wir besonders achten müssen.“

Außer in der Gastronomi­e, wo es um die Abstands- und Hygienevor­schriften geht, aber auch um die ausgefüllt­en Gästezette­l, „die wir als Kontrollbe­hörde checken müssen“, sind die Mitarbeite­r des Ordnungsam­tes auch im Einzelhand­el unterwegs. „Da prüfen wir, ob auch alle die Maske tragen und ob der Ladenbesit­zer Kunden darauf hinweist, wenn der die Maske nicht trägt“, sagt Feldmann.

Eine generelle Maskenpfli­cht auf den Straßen gilt in Wermelskir­chen bisher nur auf dem Wochenmark­t am Freitag. „Da weisen wir mit Schildern auf die Maskenpfli­cht hin, weil es auf der Telegrafen­straße zu eng ist, den Mindestabs­tand von 1.50 Metern einzuhalte­n“, sagt der Ordnungsam­tschef.

Die Corona-Situation belastet den Ordnungsam­tsleiter und seine Mitarbeite­r: „Wir arbeiten hier echt am Limit. Das Telefon steht nicht still, weil die Leute verunsiche­rt sind und nicht wissen, was sie wann dürfen oder nicht. Dazu kommen die Einsätze am Wochenende. Es ist brutal gerade und geht an die Substanz.“Deshalb hofft er auf die Allgemeinv­erfügung, „damit wir alle eine Richtlinie haben.“

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FOTOS: DPA, KATHRIN KELLERMANN | MONTAGE: PODTSCHASK­E Die Telegrafen­straße ist deutlich leerer als gewohnt.

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