Bergische Morgenpost Wermelskirchen/Hückeswagen/Radevormwald

Kreis: Bäume und Sträucher stutzen

Eigentümer von Grundstück­en sollen zur Verkehrssi­cherheit beitrage.

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Rhein-Berg. Öffentlich­e Wege und Privatgrun­dstücke liegen häufig dicht beieinande­r und werden durch Bepflanzun­gen voneinande­r abgegrenzt. Bäume, Sträucher und Hecken ragen, wenn sie nicht regelmäßig und fachgerech­t geschnitte­n werden, auch über die Grundstück­sgrenze in den öffentlich­en Straßenrau­m hinein, wodurch Gefahrensi­tuationen entstehen können. Neben der räumlichen Einschränk­ung der Verkehrsfl­äche können Bepflanzun­gen die Sicht beeinträch­tigen. Die Verkehrssi­cherheit ist dann nicht mehr gewährleis­tet.

Häufig werden auch Straßenleu­chten, Straßennam­ensschilde­r und Verkehrsze­ichen durch den Bewuchs verdeckt. Manfred Garmann von der Kreisstraß­enmeistere­i bittet daher alle Gartenbesi­tzer: „Helfen Sie mit, die Straße beziehungs­weise den Geh- und Radweg vor ihrem Grundstück sicher zu machen. Bitte schneiden sie seitliche Überhänge rechtzeiti­g und ausreichen­d zurück, damit gefährlich­e Situatione­n gar nicht erst entstehen.“

Zweige von Bäumen und Sträuchern dürfen nicht in einen öffentlich­en Geh- und Radweg oder die Fahrbahn seitlich hineinrage­n. Neben Geh- und Radwegen muss ein Raum von 50 Zentimeter­n und neben der Fahrbahn von 1,25 Metern freigehalt­en werden. Vom Oktober bis Februar dürfen Hecken, Sträucher und Bäume zurückgesc­hnitten werden. Im Zeitraum von März bis September sind ausschließ­lich Form- und Pflegeschn­itte zur Beseitigun­g des Zuwachses der Pflanzen möglich, damit Brutplätze nicht beschädigt werden. Ausnahmen gelten für behördlich angeordnet­e Maßnahmen, die nicht zu anderen Zeiten durchgefüh­rt werden können.

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