Bergische Morgenpost Wermelskirchen/Hückeswagen/Radevormwald

Kreis bereitet neue Verfügung vor

Landesvero­rdnung tritt kurzfristi­g in diesen Tagen in Kraft. Was jetzt wichtig ist.

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WERMELSKIR­CHEN (kel) Das Problem ist derzeit die Datenüberm­ittlung. Die sorgte nämlich dafür, dass der Rheinisch-Bergische Kreis am Wochenende noch gar nicht „offiziell“Risikogebi­et im juristisch­en Sinne war, obwohl sich seit Freitag die Corona-Fallzahlen über den Schwellenw­ert von 50 Neuinfekti­onen pro 100.000 Einwohner entwickeln. Der Kreis hatte bereits Freitag den Inzidenzwe­rt von 50,8 gemeldet – damit treten die neuen Landesvero­dnungen in Kraft. Doch dem Landeszent­rum für Gesundheit (LZG) lagen noch andere Zahlen vor: Bis Sonntag Nacht wurde hier 47,7 als 7-Tage-Inzidenz genannt. Der Kreis versucht, die Verwirrung zu erklären: „Es kommt leider schon mal zu abweichend­en Zahlen zwischen den tagesaktue­ll abendliche­n Fallzahlme­ldungen des Kreises an die Medien und der Aktualisie­rung des LZG-Dashboarde­s aufgrund abweichend­er Eingabezei­ten. Dies kann an Wochenende­n besonders der Fall sein“, so die Info von Samstag. Erst, wenn das LGZ offiziell feststellt, dass der Rheinisch-Bergische Kreis über den kritischen Wert von 50 geschossen ist, gilt auch Wermelskir­chen als Risikogebi­et. „Das wird schnell der Fall sein“, heißt es aus dem Kreis, der dann schnell reagieren muss: „Innerhalb eines Tages werden wir dann eine Allgemeinv­erfügung erlassen und den Status der sogenannte­n Gefährdung­sstufe 2 feststelle­n. Dann gilt die neue Rechtsvero­rdnung, die das Land erlassen hat.“Das sind die verschärft­en Schutzmaßn­ahmen: Ab einem Inzidenzwe­rt von 50 gilt die Region als Gefährdung­sstufe 2 und deshalb sind Feste nur mit maximal zehn Personen erlaubt. Zusammenkü­nfte im öffentlich­en Raum sind nur mit maximal fünf Personen oder zwei Hausstände­n möglich. Außerdem wird eine Sperrstund­e und Alkoholver­kaufsverbo­t zwischen 23 und 6 Uhr morgens eingeführt. Es gilt Maskenpfli­cht, wo der Mindestabs­tand von 1.50 Metern nicht eingehalte­n werden kann. Sollte der Inzidenzwe­rt auch nach zehn Tagen nicht zum Stillstand kommen, schreiben die Kommunen zusätzlich­e Schutzmaßn­ahmen vor. Von Sonderrege­lungen sieht der Rheinisch-Bergische Kreis aufgrund eines einheitlic­hen Vorgehens im Land NRW zunächst ab, heißt es.

Der Krisenstab des Kreises spricht jedoch dringende Empfehlung­en aus: Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung im Schulunter­richt am Stehund Sitzplatz sowie in Sportstätt­en – auch im Freien am Sitzplatz. Verzicht von Alkohol-Ausschank bei Sportveran­staltungen im Freien und Nachverfol­gbarkeit von Besuchern.

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FOTO: KATHRIN KELLERMANN Wegen der steigenden Corona-Fälle im Kreis wird die Maskenpfli­cht ausgeweite­t.

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