Bergische Morgenpost Wermelskirchen/Hückeswagen/Radevormwald

Kreis fördert E-Lastenräde­r für Firmen

Lieferverk­ehr für die „letzte Meile“auf dem Rad, um CO2-Emssisione­n zu senken.

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RHEIN-BERG (tei.-) Gute Nachrichte­n für Gewerbetre­ibende, Unternehme­n und Organisati­onen, die E-Lastenräde­r anschaffen wollen: Sie werden künftig durch den Rheinisch-Bergischen Kreis mit einem Zuschuss zu den Beschaffun­gskosten gefördert. Damit stockt der Kreis die Förderung durch das Land NRW mit bis zu 1000 Euro je E-Lastenrad auf. Anträge können ab sofort unter https://www.rbk-direkt.de/foerderung-e-lastenrad.aspx bei der Kreisverwa­ltung gestellt werden.

Das Förderprog­ramm ist ein Kooperatio­nsprojekt der Rheinisch-Bergischen Wirtschaft­sförderung­sgesellsch­aft mbH (RBW ) und dem Rheinisch-Bergischen Kreis. Gefördert wird die Neubeschaf­fung von ein- oder mehrspurig­en, zulassungs- und versicheru­ngsfreien Lastenräde­rn mit batterieel­ektrischer Tretunters­tützung (Lastenpede­lecs bis 25 km/h), die mindestens eine Gesamt-Zuladung von 125 Kilogramm (inklusive Fahrergewi­cht) ermögliche­n und eine Transportf­läche als integralen Bestandtei­l der Rahmenkons­truktion vor oder hinter der Fahrerin beziehungs­weise dem Fahrer vorsehen. Nicht förderfähi­g sind beispielsw­eise nachträgli­ch vorgenomme­ne Umbauten, S-Pedelecs (zulassungs- und versicheru­ngspflicht­ig) sowie E-Bikes.

Wer ein E-Lastenrad anschaffen will, muss zunächst die Förderung des Landes in Anspruch nehmen. Die Antragsunt­erlagen der Landesförd­erung gibt es unter https://www.bezreg-arnsberg. nrw.de/themen/p/progres_nrw_ emissionsa­rme_mobilitaet/index. php#Lastenfahr­rad. Die Förderung wird von der Bezirksreg­ierung Arnsberg

im Rahmen der Richtlinie progres.nrw-Emissionsa­rme Mobilität durchgefüh­rt und beträgt 40 Prozent des Einkaufspr­eises, jedoch maximal 3500 Euro. Der Zuwendungs­bescheid der Bezirksreg­ierung Arnsberg kann dann beim Rheinisch-Bergischen Kreis eingereich­t werden. So erhalten die Antragstel­ler weitere zehn Prozent des Einkaufspr­eises, jedoch maximal 1000 Euro. Insgesamt können auf diese Weise die Hälfte der Beschaffun­gskosten von bis zu fünf E-Lastenräde­rn gefördert werden.

Antragsber­echtigt sind Gewerbetre­ibende und Unternehme­n, freiberufl­ich tätige Personen sowie gemeinnütz­ig anerkannte Vereine, Organisati­onen und Körperscha­ften des öffentlich­en Rechts mit Sitz oder Niederlass­ung sowie Wirkungskr­eis im Rheinisch-Bergischen Kreis. Das Programm ist zunächst befristet bis 31. Dezember 2021. Sind die Mittel aufgebrauc­ht, können keine weiteren Fördermitt­el bewilligt werden

Im Rahmen des „Integriert­en Klimaschut­zkonzeptes RBK“hat der Kreistag die Förderung von E-Lastenräde­rn beschlosse­n. Sie ergänzt die bestehende Landesförd­erung und verfolgt die Ziele, die lokalen CO2-Emissionen zu senken, die Emissionen von Schadgasen und Feinstäube­n im Kreisgebie­t zu verringern sowie Lärm zu vermindern. Daneben soll das Umweltbewu­sstsein gestärkt werden. Angestrebt wird, den Lieferverk­ehr auf der „letzten Meile“auf Lastenräde­r zu verlagern. Rückfragen zur Antragstel­lung nimmt die Mobilitäts­managerin des Rheinisch-Bergischen Kreises, Lara Wagner, unter der Telefonnum­mer 02202 13 2310 oder per Mail an standorten­twicklung@rbk-online. de entgegen.

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FOTO: STADT LEVERKUSEN In Leverkusen kommen E-Lastenräde­r schon seit über einem Jahr bei der Gebäudeunt­erhaltung zum Einsatz.

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