Bergische Morgenpost Wermelskirchen/Hückeswagen/Radevormwald
Kreis fördert E-Lastenräder für Firmen
Lieferverkehr für die „letzte Meile“auf dem Rad, um CO2-Emssisionen zu senken.
RHEIN-BERG (tei.-) Gute Nachrichten für Gewerbetreibende, Unternehmen und Organisationen, die E-Lastenräder anschaffen wollen: Sie werden künftig durch den Rheinisch-Bergischen Kreis mit einem Zuschuss zu den Beschaffungskosten gefördert. Damit stockt der Kreis die Förderung durch das Land NRW mit bis zu 1000 Euro je E-Lastenrad auf. Anträge können ab sofort unter https://www.rbk-direkt.de/foerderung-e-lastenrad.aspx bei der Kreisverwaltung gestellt werden.
Das Förderprogramm ist ein Kooperationsprojekt der Rheinisch-Bergischen Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH (RBW ) und dem Rheinisch-Bergischen Kreis. Gefördert wird die Neubeschaffung von ein- oder mehrspurigen, zulassungs- und versicherungsfreien Lastenrädern mit batterieelektrischer Tretunterstützung (Lastenpedelecs bis 25 km/h), die mindestens eine Gesamt-Zuladung von 125 Kilogramm (inklusive Fahrergewicht) ermöglichen und eine Transportfläche als integralen Bestandteil der Rahmenkonstruktion vor oder hinter der Fahrerin beziehungsweise dem Fahrer vorsehen. Nicht förderfähig sind beispielsweise nachträglich vorgenommene Umbauten, S-Pedelecs (zulassungs- und versicherungspflichtig) sowie E-Bikes.
Wer ein E-Lastenrad anschaffen will, muss zunächst die Förderung des Landes in Anspruch nehmen. Die Antragsunterlagen der Landesförderung gibt es unter https://www.bezreg-arnsberg. nrw.de/themen/p/progres_nrw_ emissionsarme_mobilitaet/index. php#Lastenfahrrad. Die Förderung wird von der Bezirksregierung Arnsberg
im Rahmen der Richtlinie progres.nrw-Emissionsarme Mobilität durchgeführt und beträgt 40 Prozent des Einkaufspreises, jedoch maximal 3500 Euro. Der Zuwendungsbescheid der Bezirksregierung Arnsberg kann dann beim Rheinisch-Bergischen Kreis eingereicht werden. So erhalten die Antragsteller weitere zehn Prozent des Einkaufspreises, jedoch maximal 1000 Euro. Insgesamt können auf diese Weise die Hälfte der Beschaffungskosten von bis zu fünf E-Lastenrädern gefördert werden.
Antragsberechtigt sind Gewerbetreibende und Unternehmen, freiberuflich tätige Personen sowie gemeinnützig anerkannte Vereine, Organisationen und Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Sitz oder Niederlassung sowie Wirkungskreis im Rheinisch-Bergischen Kreis. Das Programm ist zunächst befristet bis 31. Dezember 2021. Sind die Mittel aufgebraucht, können keine weiteren Fördermittel bewilligt werden
Im Rahmen des „Integrierten Klimaschutzkonzeptes RBK“hat der Kreistag die Förderung von E-Lastenrädern beschlossen. Sie ergänzt die bestehende Landesförderung und verfolgt die Ziele, die lokalen CO2-Emissionen zu senken, die Emissionen von Schadgasen und Feinstäuben im Kreisgebiet zu verringern sowie Lärm zu vermindern. Daneben soll das Umweltbewusstsein gestärkt werden. Angestrebt wird, den Lieferverkehr auf der „letzten Meile“auf Lastenräder zu verlagern. Rückfragen zur Antragstellung nimmt die Mobilitätsmanagerin des Rheinisch-Bergischen Kreises, Lara Wagner, unter der Telefonnummer 02202 13 2310 oder per Mail an standortentwicklung@rbk-online. de entgegen.