Bergische Morgenpost Wermelskirchen/Hückeswagen/Radevormwald
Die neuen Corona-Regeln für Dezember
Die Landesregierung setzt die Maßnahmen der Bund-Länder-Beratungen um. Für Gottesdienste gelten neue Regeln.
DÜSSELDORF Die Landesregierung hat die neue Corona-Schutzverordnung in Kraft gesetzt. Auf diesem Weg werden die zwischen Bund und Ländern verabredeten Regelungen umgesetzt. Die Verordnung gilt zunächst bis zum 20. Dezember, enthält aber auch Regelungen für das Weihnachtsfest und Silvester.
Neu dabei sind etwa die Vorgaben für die Extrem-Hotspots, also Kreise, in denen die Zahl der Neuinfizierten je 100.000 Einwohner innerhalb von einer Woche über dem Wert von 200 liegt. In den kommenden beiden Tagen werde es eine Abstimmung der betroffenen Kommunen mit dem NRW-Gesundheitsministerium und dem Landeszentrum für Gesundheit geben, welche weiteren Maßnahmen verhängt würden, sagte NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann und pochte darauf, dass von Fall zu Fall entschieden werde. „Wenn man in Herne die Friseure dicht macht, fahren die Menschen einfach drei Stationen mit der Bahn weiter in die Nachbarkommune.“Als weitere Maßnahmen für die Extrem-Hotspots nannte er beispielhaft eine Verschärfung der Kontaktbeschränkungen auf weniger als fünf Personen, ein weitergehendes Alkoholverkaufsverbot und die Einführungen von Hybridunterricht an betroffenen Schulen – das dann aber „schulscharf“.
Die Opposition reagierte mit Unverständnis auf das stark regionalisierte Vorgehen: „Dadurch entsteht ein unüberschaubarer Flickenteppich an lokal angeordneten Maßnahmen, und wir verlieren wir wertvolle Zeit im Kampf gegen die Pandemie“, sagte Thomas Kutschaty (SPD). Er schlug stattdessen vor, das Land müsse für die Einwohnern in Hotspots flächendeckend freiwillige Testangebote schaffen. Auch sollte das Land den betroffenen Kommunen eine ausreichende Anzahl von FFP2-Masken zur Verfügung stellen.
Die bereits für den November verhängten Beschränkungen für Gastronomie, Hotellerie, Kultur und Sport werden mit der neuen Verordnung verlängert. Der Minister bekräftigte noch einmal die Haltung des Landes, dass Hotels an Weihnachten für den Privatbesuch bei der Familie geöffnet bleiben. Die Debatte darum bezeichnete Laumann als „typisch deutsch“– ein Seitenhieb in Richtung Kanzleramt. Angela Merkel hatte am Morgen im CDU-Präsidium Kritik an den den in mehreren Bundesländern geplanten Regelungen geübt. Sie könne dies vor allem für Großstädte und Gebiete mit hohen Infektionszahlen nicht verstehen, sagte sie laut Teilnehmern.
Die vom Lockdown getroffenen Unternehmen sollen weiter finanziell unterstützt werden. Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart (FDP) forderte vom Bund dafür allerdings deutlich höhere Abschlagszahlungen. Diese müssten auf bis zu 500.000 Euro erhöht werden, sagte er. Wenn das Geld erst im neuen Jahr kommen sollte, dann würde das viele Betriebe in ihrer Existenz gefährden. Nach bisherigen Regelungen sollen betroffene Betriebe je Monat einen Abschlag in Höhe von bis zu 50 Prozent ihrer beantragten Summe erhalten, maximal aber 10.000 Euro. Im November und Dezember hilft der Bund Firmen und Solo-Selbstständigen, die vom Teil-Lockdown betroffen sind, mit Zuschüssen von bis zu 75 Prozent des Umsatzes aus dem Vorjahresmonat. Insgesamt sind dafür derzeit rund 30 Milliarden Euro veranschlagt. Pinkwart sprach von „Marshall-Plan ähnlichen Hilfen“.
Laumann begrüßte die Pläne des Bundes, an 19 Standorten in Deutschland eine nationale Gesundheitsreserve mit wichtigem Material wie Schutzmasken aufzubauen – unter anderem in Emmerich, Krefeld und Neuss. „Das ist eine gute Sache“, sagte Laumann. Das Land habe bereits bei den Bezirksregierungen ähnliche Notreserven angesiedelt.
Das Land werde nicht im Privaten kontrollieren lassen, sagte Laumann mit Blick auf die Kontaktbeschränkungen, die vom 23. Dezember bis 1. Januar auf zehn Personen gelockert werden. Allerdings kündigte er an, man werde noch prüfen, ob man das Veranstaltungsrecht für Partys in Scheunen oder Garagen noch klarer regeln könne.
Auch die Weihnachtsgottesdienste in NRW haben durch die Corona-Schutzverordnung einen neuen Rahmen bekommen. Danach werden für Messen in geschlossenen Räumen 250 Besucher erlaubt sein und 500 für Gottesdienste unter freiem Himmel. Zwar existiert keine Rückverfolgungspflicht, doch werden die Veranstalter auf Anmeldungen zurückgreifen, um die Zahl der Besucher überhaupt kontrollieren zu können. Nach Aussage von Antonius Hamers, Direktor des Katholischen Büros NRW, dürften von den Regelungen Gottesdienste, die an unterschiedlichen Orten in den fünf katholischen Bistümern Nordrhein-Westfalens unter freiem Himmel geplant sind – etwa auf Marktplätzen, vor Kirchen oder auf Freilichtbühnen – durch die begrenzte Teilnehmerzahl nicht gefährdet sein.