Bergische Morgenpost Wermelskirchen/Hückeswagen/Radevormwald
Vorstrafen sorgen für ein härteres Urteil
REMSCHEID Mit 3000 Euro Geldstrafe und einem Jahr Sperre zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis endete im Amtsgericht Remscheid der Prozess gegen einen 28-jährigen Mann aus Kamen. Er wurde wegen Straßenverkehrsgefährdung und fahrlässiger Körperverletzung verurteilt.
„Ich habe da den größten Fehler gemacht, den es gibt“, begann der Mann seine Einlassung. „Leider kann ich die Zeit nicht zurückdrehen.“Es ist der 26. Oktober 2019. Der Angeklagte sitzt gemütlich in einer Shisha-Bar. Plötzlich erhält er einen Anruf seiner schwangeren Frau. Sie klagt über starke Schmerzen. Aus Sorge um Frau und Ungeborenes, so der 28-Jährige, sei er Hals über Kopf aufgebrochen. Auf der Lenneper Straße sei er bei erlaubten 50 km/h 70 km/h gefahren. Kurz vor einer Ampel habe er rechts überholt, sei dann wieder links eingeschert und voll auf seinen Vordermann aufgefahren. Er habe nicht gesehen, dass die Ampel auf rot war. „Ich konnte gar nicht mehr reagieren.“
Für den Geschädigten hatte der Unfall ein Schleudertrauma zur Folge, das ihn einige Wochen arbeitsunfähig machte. Und auch der Wagen des anderen hatte ordentlich was abbekommen: Totalschaden.
Im Gericht zeigte der Angeklagte sich voller Reue. Er sei froh, dass nicht noch Schlimmeres passiert sei. Die Richterin gab ihm recht, dass es eine sehr gefährliche Situation gewesen sei. Nicht zum ersten Mal war der 28-Jährige strafrechtlich aufgefallen. 2015 war er bereits wegen fahrlässiger Körperverletzung und 2016 wegen Fahrerflucht verurteilt worden. Entsprechend hoch fiel nun die Strafe aus. „Es muss etwas Empfindliches sein“, erklärte die Richterin mit Blick auf das Gefahrenpotenzial, die Vorstrafen, die durch den Angeklagten verursachte Körperverletzung beim Geschädigten und den Sachschaden.