Bergische Morgenpost Wermelskirchen/Hückeswagen/Radevormwald
Mit dem Taxi zum Impfzentrum in die Kreisstadt
Für immobile Menschen übernehmen die Krankenkassen die Kosten. Die Verbraucherzentrale sagt, wann man es nutzen kann.
WERMELSKIRCHEN (tei.-) Immer mehr Menschen über 80, die Zuhause leben, vereinbaren jetzt Termine für die Corona-Impfung. Doch viele haben einen weiten Weg zum zuständigen Impfzentrum – die Wermelskirchener müssen nach Bergisch Gladbach – den sie nicht aus eigener Kraft oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln bewältigen können. Wenn Angehörige und Freunde sie nicht fahren können und es vor Ort auch keine ehrenamtlichen Fahrdienste gibt, müssen sie ein Taxi nehmen und die Kosten selbst tragen. „Was viele nicht wissen: Für besonders immobile Menschen übernehmen die Krankenkassen die Kosten für die Fahrt zum Impfzentrum“, erklärt Lydia Schwertner von der Verbraucherzentrale in Remscheid, die von vielen ratsuchenden Wermelskirchenern gern besucht wird, weil der Weg nach Bergisch Gladbach zu weit ist.
Für wen kommt die Kostenübernahme in Betracht?
Lydia Schwertner Für Personen, die den Pflegegrad 4 und 5 oder eine Schwerbehinderung mit dem Merkzeichen „aG“, „BI“oder „H“haben, sollen die gesetzlichen Krankenkassen die Fahrtkosten übernehmen. So sieht es eine Empfehlung des GKV-Spitzenverbands vor. Diese Regelung gilt auch für Betroffene mit Pflegegrad 3, wenn sie zusätzlich mobilitätseingeschränkt sind.
Was muss vor Fahrantritt getan werden?
Schwertner Es handelt sich um eine sogenannte Krankenfahrt, für die der Hausarzt oder die Hausärztin ein spezielles Verordnungsformular ausfüllen muss. Darin wird noch zusätzlich der Grund der Beförderung
und für die genehmigungsfreie Fahrt vermerkt. Der Taxi- oder Mietwagenfahrer muss die Fahrt quittieren. Hierzu enthält die Verordnung ein gesondertes Blatt.
Müssen Berechtigte gar nichts bezahlen?
Schwertner Doch, die gesetzlichen
Zuzahlungen für die Krankenbeförderung müssen gezahlt werden. Das sind mindestens fünf Euro und höchstens zehn Euro pro Fahrt. Diesen Betrag erhält die Fahrerin oder der Fahrer sofort nach der Beförderung. Nur Versicherte, deren Zuzahlungen die Belastungsgrenze überschritten haben und die eine Befreiungskarte haben, müssen nichts bezahlen.
Kann die Krankenkasse die Kostenübernahme ablehnen? Schwertner Die Übernahme der Fahrkosten zum Impfzentrum stellt eine neue Situation auch für die Krankenkassen dar. Einiges ist noch nicht einheitlich geregelt. Es ist daher ratsam, die Kostenübernahme vorab mit der Krankenkasse zu klären. Wird die Kostenübernahme im Nachhinein abgelehnt, kann dagegen Widerspruch eingelegt werden.
Welche Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung gibt es noch? Schwertner Einige Städte in NRW haben kreative Lösungen gefunden, um ihre betagten oder bewegungseingeschränkten Bürger zu unterstützen. So gibt es in Münster ein „Impftaxi“für fünf Euro, falls die Krankenkasse die Kosten nicht übernimmt. In Düsseldorf erhalten die über 80-Jährigen in diesem Fall einen Gutschein für einen Taxikostenzuschuss. Betroffene sollten sich daher bei ihrer Kommune erkundigen, welche Möglichkeiten es vor Ort gibt. In Wermelskirchen richten Ehrenamtliche ab Montag einen Fahrdienst ein.
Weitere Informationen unter www. verbraucherzentrale.nrw/corona. Kontakt über remscheid@verbraucherzentrale.nrw oder Tel. 02191 8424791 zu den Öffnungszeiten.