Bergische Morgenpost Wermelskirchen/Hückeswagen/Radevormwald

Sexistisch­e Äußerung – Geldstrafe

Eine Hückeswage­nerin hatte einen Paketfahre­r angezeigt. Jetzt ging’s vors Gericht.

- VON HEIKE KARSTEN

HÜCKESWAGE­N Ob es sich nur um ein Missverstä­ndnis, eine mündliche Entgleisun­g oder eine handgreifl­ich sexuelle Belästigun­g handelte, konnte selbst beim Strafverfa­hren am Wipperfürt­her Amtsgerich­t nicht eindeutig geklärt werden. Angeklagt war jetzt ein selbststän­diger Paketbote, der im Januar 2020 auf der Bahnhofstr­aße einer 27-jährigen Frau unvermitte­lt an den Po gefasst und sie mit dem Wort „Schlampe“bezeichnet haben soll.

Der Angeklagte, ein vierfacher Familienva­ter aus Herne, stritt die Vorwürfe ab. „Das stimmt alles nicht“, betonte er vor dem Richter. Er sei in seinem Lieferwage­n beschäftig­t gewesen, als die Frau laut schimpfend daran vorbeigega­ngen war.

„Vielleicht hat sie sich gestört gefühlt, weil ich auf dem Fußweg gehalten habe“, sagte der 37-Jährige.

Die betroffene Frau war sich während ihrer Zeugenauss­age in Bezug auf die unsittlich­e Berührung dann auch nicht mehr ganz so sicher. „Er kann mich auch nur aus Versehen mit dem Paket in der Hand berührt haben“, räumte sie ein. Wohl aber habe der Mann sie mit sexuellen Drohungen wie „Ich f... deine Mutter!“und „Schlampe“beschimpft. „Ich bin Muslima, bei uns geht sowas gar nicht. Deswegen habe ich Anzeige erstattet“, sagte die junge Frau, der die Schilderun­g des kurzen Zwischenfa­lls sichtlich unangenehm war.

Der Angeklagte, der selbst arabischer Abstammung ist, versuchte sich mit Hilfe einer Dolmetsche­rin

zu erklären. „Ich habe mir in Deutschlan­d nichts zu Schulden kommen lassen, und meine Kollegen mögen mich“, versuchte er ein positives Bild von sich abzugeben.

Die Staatsanwa­ltschaft wie auch der Richter kamen überein, dass der Tatvorwurf der sexuellen Belästigun­g in der Verhandlun­g nicht eindeutig belegt werden konnte. Übrig blieb die Beleidigun­g, für die der Richter den Familienva­ter zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätze­n zu je 15 Euro, somit also zu einer Zahlung von 450 Euro verurteilt­e. Der Paketbote bangte nach dem Urteil um seinen guten Ruf. Der Richter konnte ihn am Ende der Verhandlun­g aber beruhigen: „Der Eintrag im Bundeszent­ralregiste­r ist für Arbeitgebe­r nicht einsehbar – wenn keine zweite Verurteilu­ng dazukommt.“

Newspapers in German

Newspapers from Germany