Bergische Morgenpost Wermelskirchen/Hückeswagen/Radevormwald
Sexistische Äußerung – Geldstrafe
Eine Hückeswagenerin hatte einen Paketfahrer angezeigt. Jetzt ging’s vors Gericht.
HÜCKESWAGEN Ob es sich nur um ein Missverständnis, eine mündliche Entgleisung oder eine handgreiflich sexuelle Belästigung handelte, konnte selbst beim Strafverfahren am Wipperfürther Amtsgericht nicht eindeutig geklärt werden. Angeklagt war jetzt ein selbstständiger Paketbote, der im Januar 2020 auf der Bahnhofstraße einer 27-jährigen Frau unvermittelt an den Po gefasst und sie mit dem Wort „Schlampe“bezeichnet haben soll.
Der Angeklagte, ein vierfacher Familienvater aus Herne, stritt die Vorwürfe ab. „Das stimmt alles nicht“, betonte er vor dem Richter. Er sei in seinem Lieferwagen beschäftigt gewesen, als die Frau laut schimpfend daran vorbeigegangen war.
„Vielleicht hat sie sich gestört gefühlt, weil ich auf dem Fußweg gehalten habe“, sagte der 37-Jährige.
Die betroffene Frau war sich während ihrer Zeugenaussage in Bezug auf die unsittliche Berührung dann auch nicht mehr ganz so sicher. „Er kann mich auch nur aus Versehen mit dem Paket in der Hand berührt haben“, räumte sie ein. Wohl aber habe der Mann sie mit sexuellen Drohungen wie „Ich f... deine Mutter!“und „Schlampe“beschimpft. „Ich bin Muslima, bei uns geht sowas gar nicht. Deswegen habe ich Anzeige erstattet“, sagte die junge Frau, der die Schilderung des kurzen Zwischenfalls sichtlich unangenehm war.
Der Angeklagte, der selbst arabischer Abstammung ist, versuchte sich mit Hilfe einer Dolmetscherin
zu erklären. „Ich habe mir in Deutschland nichts zu Schulden kommen lassen, und meine Kollegen mögen mich“, versuchte er ein positives Bild von sich abzugeben.
Die Staatsanwaltschaft wie auch der Richter kamen überein, dass der Tatvorwurf der sexuellen Belästigung in der Verhandlung nicht eindeutig belegt werden konnte. Übrig blieb die Beleidigung, für die der Richter den Familienvater zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 15 Euro, somit also zu einer Zahlung von 450 Euro verurteilte. Der Paketbote bangte nach dem Urteil um seinen guten Ruf. Der Richter konnte ihn am Ende der Verhandlung aber beruhigen: „Der Eintrag im Bundeszentralregister ist für Arbeitgeber nicht einsehbar – wenn keine zweite Verurteilung dazukommt.“