Bergische Morgenpost Wermelskirchen/Hückeswagen/Radevormwald
Sperrmüll-Waffenfund bringt Familienvater vor Gericht
RADEVORMWALD Eine Geldstrafe von 300 Euro und die Kosten des Strafverfahrens muss ein 36-jähriger Radevormwalder demnächst abstottern. Der arbeitslose Familienvater war im Besitz eines manipulierten Luftgewehrs, das von der Polizei eingezogen wurde. „Ich habe das Ding in der Südstadt im Sperrmüll gefunden und mit in meine Wohnung genommen, aber nichts daran verändert“, erklärte der Angeklagte dem Richter am Wipperfürther Amtsgericht. Er hätte den Beamten die unbenutzte und in einer Schublade aufbewahrte Waffe direkt ausgehändigt, als diese vor seiner Tür gestanden hatten. Wie die Polizei von dem Waffenbesitz erfahren hatte, wurde in der Verhandlung nicht preisgegeben.
Strafbar war zwar nicht der Besitz eines Luftgewehrs, wohl aber die Tatsache, dass der Schaft der Waffe „Diana Modell 16“gekürzt und damit manipuliert wurde. Laut Paragraph 52 Absatz 3 des Waffengesetzes darf eine Schusswaffe nicht ohne Erlaubnis hergestellt, bearbeitet oder instandgesetzt werden. „Zudem bräuchten Sie für eine Kurzwaffe einen Waffenschein“, fügte der Richter hinzu.
Mit dem Gesetz war der Familienvater schon mehrfach in Konflikt geraten und hatte bereits Einträge im Bundeszentralregister angesammelt, darunter wegen Körperverletzung, Fahren ohne Führerschein, Nötigung und Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz. Derzeit stottert der arbeitslose Stuckateur eine vorherige Geldstrafe ab. Nun kommen 30 Tagessätze à zehn Euro sowie die Kosten des Verfahrens hinzu.
Der Verurteilte gelobt nun Besserung: „Ich habe daraus gelernt“, versicherte er dem Richter. Auf die Rückgabe des Sperrmüll-Funds verzichtete der Radevormwalder anstandslos.
„Ich habe das Ding in der Südstadt gefunden“
Aussage der Angeklagten