Bergische Morgenpost Wermelskirchen/Hückeswagen/Radevormwald
Eine geringe Geldstrafe wegen Trunkenheitsfahrt
WERMELSKIRCHEN (wow) Eine falsche Entscheidung kann manchmal einen Rattenschwanz an Konsequenzen nach sich ziehen. Diese Erfahrung musste eine 28-jährige angehende Handwerksmeisterin aus Wermelskirchen jetzt machen, da sie sich wegen einer Trunkenheitsfahrt im September des Vorjahres vor dem Amtsgericht verantworten musste. Seine Mandantin habe sich zu dieser Zeit in einer Ausnahmesituation befunden, sagte ihr Rechtsanwalt.
„Sie räumt allerdings die Vorwürfe im Großen und Ganzen ein – bestreitet allerdings den Vorsatz. Sie hat nicht gewusst, dass sie nicht mehr fahren durfte“, sagte er. Dafür verantwortlich gewesen sei sicherlich auch der massive Druck, unter dem sie sich zur besagten Zeit befunden habe. Ihr Vater habe sich im Krankenhaus befunden und sie habe einen heftigen Streit mit ihrem damaligen Freund gehabt. Der sei einfach weggegangen, woraufhin sie hin- und herüberlegt habe, ehe sie sich dann ins Auto gesetzt habe und ihm hinterhergefahren sei. „Sie habe sich noch nüchtern genug gefühlt“, sagte der Anwalt.
Wie viel sie denn getrunken habe, wollte die Richterin wissen. „Ein paar Gläser Wein“, sagte die 28-Jährige. Die Fahrt an sich sei auch problemlos verlaufen. Sie habe ihren damaligen Freund dann am Straßenrand entdeckt, sei ausgestiegen und habe dabei vergessen, die Handbremse anzuziehen. So sei der Wagen losgerollt und den Abhang in Richtung einer Hecke gerollt. „Meine Mandantin ist sofort hinterhergelaufen und dabei schwer gestürzt. Sie hat den Wagen wieder an die Straße schieben können“, sagte der Anwalt. Er ergänzte, danach sei sie kollabiert und erst im Krankenhaus wieder zu sich gekommen. Dort habe man bei der Blutentnahme einen Wert von 1,8 Promille festgestellt. „Davon war meine Mandantin selbst sehr überrascht“, sagte der Anwalt.
Die Staatsanwältin sagte in ihrem Plädoyer, dass hier durchaus von einer fahrlässigen und nicht vorsätzlichen Tat ausgegangen werden könne. „Die Angeklagte hat keinerlei Vorstrafen, daher fordere ich eine Geldstrafe in Höhe von 30 Tagessätzen zu je 20 Euro sowie einer weiteren Führerscheinsperre von fünf Monaten“, sagte sie. Der Anwalt schloss sich dem an, bat allerdings um eine milde Geldstrafe, da die Angeklagte derzeit ausschließlich vom Meister-Bafög lebe. „Und ich bitte auch, die Führerscheinsperre möglichst kurz zu halten, da sie immer zur Meisterschule nach Köln muss, was mit den Öffentlichen Verkehrsmitteln gerade in Corona-Zeiten nicht unbelastend ist“, sagte er.
Die Wermelskirchener Amtsrichterin verurteilte die 28-Jährige dann zu einer Geldstrafe in Höhe von 30 Tagessätzen zu je zehn Euro sowie einer weiteren Führerscheinsperre von fünf Monaten.
„Sie räumt die Vorwürfe im Großen und Ganzen ein – bestreitet aber den Vorsatz“
Der Verteidiger