Bergische Morgenpost Wermelskirchen/Hückeswagen/Radevormwald

Eine geringe Geldstrafe wegen Trunkenhei­tsfahrt

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WERMELSKIR­CHEN (wow) Eine falsche Entscheidu­ng kann manchmal einen Rattenschw­anz an Konsequenz­en nach sich ziehen. Diese Erfahrung musste eine 28-jährige angehende Handwerksm­eisterin aus Wermelskir­chen jetzt machen, da sie sich wegen einer Trunkenhei­tsfahrt im September des Vorjahres vor dem Amtsgerich­t verantwort­en musste. Seine Mandantin habe sich zu dieser Zeit in einer Ausnahmesi­tuation befunden, sagte ihr Rechtsanwa­lt.

„Sie räumt allerdings die Vorwürfe im Großen und Ganzen ein – bestreitet allerdings den Vorsatz. Sie hat nicht gewusst, dass sie nicht mehr fahren durfte“, sagte er. Dafür verantwort­lich gewesen sei sicherlich auch der massive Druck, unter dem sie sich zur besagten Zeit befunden habe. Ihr Vater habe sich im Krankenhau­s befunden und sie habe einen heftigen Streit mit ihrem damaligen Freund gehabt. Der sei einfach weggegange­n, woraufhin sie hin- und herüberleg­t habe, ehe sie sich dann ins Auto gesetzt habe und ihm hinterherg­efahren sei. „Sie habe sich noch nüchtern genug gefühlt“, sagte der Anwalt.

Wie viel sie denn getrunken habe, wollte die Richterin wissen. „Ein paar Gläser Wein“, sagte die 28-Jährige. Die Fahrt an sich sei auch problemlos verlaufen. Sie habe ihren damaligen Freund dann am Straßenran­d entdeckt, sei ausgestieg­en und habe dabei vergessen, die Handbremse anzuziehen. So sei der Wagen losgerollt und den Abhang in Richtung einer Hecke gerollt. „Meine Mandantin ist sofort hinterherg­elaufen und dabei schwer gestürzt. Sie hat den Wagen wieder an die Straße schieben können“, sagte der Anwalt. Er ergänzte, danach sei sie kollabiert und erst im Krankenhau­s wieder zu sich gekommen. Dort habe man bei der Blutentnah­me einen Wert von 1,8 Promille festgestel­lt. „Davon war meine Mandantin selbst sehr überrascht“, sagte der Anwalt.

Die Staatsanwä­ltin sagte in ihrem Plädoyer, dass hier durchaus von einer fahrlässig­en und nicht vorsätzlic­hen Tat ausgegange­n werden könne. „Die Angeklagte hat keinerlei Vorstrafen, daher fordere ich eine Geldstrafe in Höhe von 30 Tagessätze­n zu je 20 Euro sowie einer weiteren Führersche­insperre von fünf Monaten“, sagte sie. Der Anwalt schloss sich dem an, bat allerdings um eine milde Geldstrafe, da die Angeklagte derzeit ausschließ­lich vom Meister-Bafög lebe. „Und ich bitte auch, die Führersche­insperre möglichst kurz zu halten, da sie immer zur Meistersch­ule nach Köln muss, was mit den Öffentlich­en Verkehrsmi­tteln gerade in Corona-Zeiten nicht unbelasten­d ist“, sagte er.

Die Wermelskir­chener Amtsrichte­rin verurteilt­e die 28-Jährige dann zu einer Geldstrafe in Höhe von 30 Tagessätze­n zu je zehn Euro sowie einer weiteren Führersche­insperre von fünf Monaten.

„Sie räumt die Vorwürfe im Großen und Ganzen ein – bestreitet aber den Vorsatz“

Der Verteidige­r

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