Bergische Morgenpost Wermelskirchen/Hückeswagen/Radevormwald
Beziehungsdrama – Geldstrafe für 28-Jährigen wegen Nötigung
WERMELSKIRCHEN Der 28-Jährige, der sich vor dem Amtsgericht wegen Körperverletzung und Nötigung zu verantworten hatte, zeigte sich nur teilweise geständig – auch wenn er zugab, „viel zu emotional und labil“zu sein und zu wissen, „Mist gebaut“zu haben. Konkret wurde dem jungen Mann vorgeworfen, seine ehemalige Freundin mit einer nachgemachten Waffe dazu gezwungen zu haben, die PIN ihres Handys herauszugeben, sie in seiner Wohnung festzuhalten sowie ihr mit der Waffe einen Vorderzahn abgebrochen zu haben. Wann diese Geschehnisse stattgefunden hätten, darüber gingen die Angaben allerdings teils deutlich auseinander – war in der Anklage die Rede vom 8. Juli 2019, sprach der Angeklagte von zwei Tagen, die für die Taten in Frage kämen: dem 7. Mai und dem 27. April 2019.
Letztlich ging es um eine Beziehungstat, die geprägt war von der Unsicherheit und der Verzweiflung des Angeklagten, der nicht verwinden konnte, dass er verlassen wurde. Am fraglichen Tag habe er sich an seine Ex-Freundin gewandt, um sie noch einmal dazu zu bewegen, der Beziehung noch eine Chance zu geben. „Wir saßen in meinem Auto und haben darüber geredet. Als ich aber sagte, dass ich diese Chance nicht sehen würde, hat er meinen Autoschlüssel und mein Handy an sich genommen und ist in seine Wohnung gegangen“, sagte die Zeugin, die in der Nebenklage durch eine Anwältin vertreten war. Sie sei ihm in die Wohnung gefolgt. Grund für seine Reaktion sei gewesen, dass er herausgefunden habe, dass sie ihn mit ihrem Ex-Freund betrogen habe.
In der Wohnung habe er sie dann mit der nachgebauten Waffe bedroht, um den PIN für ihr Handy zu bekommen. Dort habe er die verräterischen Chatverläufe sehen wollen. „Als ich ihm die PIN nicht geben wollte, hat er vor Wut mit der Waffe auf das Display des Handys geschlagen“, sagte sie 26-jährige Geschädigte. Der Zahn, der ihr abgeschlagen worden sei, sei bereits eine Art Krone gewesen, die herausgebrochen sei, als der Angeklagte sie mit der Waffe „beim Herumfuchteln erwischt“habe. Davon, dass er sie für mehrere Tage in seiner Wohnung eingeschlossen habe, habe der Angeklagte hingegen nichts wissen wollen. „Ich habe sie einmal für drei Stunden eingeschlossen, weil ich die Situation klären wollte – und befürchtete, dass sie sich dem Gespräch nicht stellen wollte“, sagte der 28-Jährige. In der Folge jener Ereignisse, die sich, wie sich herausstellte, wohl im Zeitraum vom 5. bis zum 7. Mai abgespielt hatten, hätte die junge Frau und ihr Ex-Freund noch weiterhin Kontakt gehabt. Bis sie sich dann zwei Monate später ihrem Vater anvertraut habe und in der Folge Anzeige erstattet habe. „Warum haben Sie das nicht früher getan?“, wollte die Richterin wissen. Weil ihr Ex-Freund ihr mit „Leverkusener Hooligans“gedroht habe, die er ihr „auf den Hals hetzen“würde. Auch wenn die Situation nicht ganz eindeutig sei, komme erschwerend hinzu, dass das Familiengericht in Wuppertal dem 28-Jährigen in Bezug auf seine Ex-Freundin ein Näherungsverbot auferlegt hatte.
In ihrem Plädoyer sagte die Staatsanwältin: „Ich glaube der Geschädigten. Der Angeklagte hat sich der vollendeten Nötigung, Sachbeschädigung und Körperverletzung schuldig gemacht. „Zwar hat er sich teilweise einsichtig und auch reuig gezeigt – allerdings wiegen die Folgen für die Geschädigte schwer“, sagte sie. Die 26-Jährige habe nicht nur Handy-Nummer und E-Mail-Adresse, sondern auch ihren Wohnort gewechselt. Dazu habe sie mit Schlafstörungen und Panikattacken „deutliche Spuren“davongetragen.
Daher beantragte sie eine Geldstrafe in Höhe von 80 Tagessätzen zu je 20 Euro. Dem schloss sich die Richterin an, reduzierte die Geldstrafe allerdings auf 70 Tagessätze zu je zehn Euro.
„Als ich ihm die PIN nicht geben wollte, hat er vor Wut mit der Waffe auf das Display des Handys geschlagen“
Geschädigte vor Gericht