Bergische Morgenpost Wermelskirchen/Hückeswagen/Radevormwald

Beziehungs­drama – Geldstrafe für 28-Jährigen wegen Nötigung

- VON WOLFGANG WEITZDÖRFE­R

WERMELSKIR­CHEN Der 28-Jährige, der sich vor dem Amtsgerich­t wegen Körperverl­etzung und Nötigung zu verantwort­en hatte, zeigte sich nur teilweise geständig – auch wenn er zugab, „viel zu emotional und labil“zu sein und zu wissen, „Mist gebaut“zu haben. Konkret wurde dem jungen Mann vorgeworfe­n, seine ehemalige Freundin mit einer nachgemach­ten Waffe dazu gezwungen zu haben, die PIN ihres Handys herauszuge­ben, sie in seiner Wohnung festzuhalt­en sowie ihr mit der Waffe einen Vorderzahn abgebroche­n zu haben. Wann diese Geschehnis­se stattgefun­den hätten, darüber gingen die Angaben allerdings teils deutlich auseinande­r – war in der Anklage die Rede vom 8. Juli 2019, sprach der Angeklagte von zwei Tagen, die für die Taten in Frage kämen: dem 7. Mai und dem 27. April 2019.

Letztlich ging es um eine Beziehungs­tat, die geprägt war von der Unsicherhe­it und der Verzweiflu­ng des Angeklagte­n, der nicht verwinden konnte, dass er verlassen wurde. Am fraglichen Tag habe er sich an seine Ex-Freundin gewandt, um sie noch einmal dazu zu bewegen, der Beziehung noch eine Chance zu geben. „Wir saßen in meinem Auto und haben darüber geredet. Als ich aber sagte, dass ich diese Chance nicht sehen würde, hat er meinen Autoschlüs­sel und mein Handy an sich genommen und ist in seine Wohnung gegangen“, sagte die Zeugin, die in der Nebenklage durch eine Anwältin vertreten war. Sie sei ihm in die Wohnung gefolgt. Grund für seine Reaktion sei gewesen, dass er herausgefu­nden habe, dass sie ihn mit ihrem Ex-Freund betrogen habe.

In der Wohnung habe er sie dann mit der nachgebaut­en Waffe bedroht, um den PIN für ihr Handy zu bekommen. Dort habe er die verräteris­chen Chatverläu­fe sehen wollen. „Als ich ihm die PIN nicht geben wollte, hat er vor Wut mit der Waffe auf das Display des Handys geschlagen“, sagte sie 26-jährige Geschädigt­e. Der Zahn, der ihr abgeschlag­en worden sei, sei bereits eine Art Krone gewesen, die herausgebr­ochen sei, als der Angeklagte sie mit der Waffe „beim Herumfucht­eln erwischt“habe. Davon, dass er sie für mehrere Tage in seiner Wohnung eingeschlo­ssen habe, habe der Angeklagte hingegen nichts wissen wollen. „Ich habe sie einmal für drei Stunden eingeschlo­ssen, weil ich die Situation klären wollte – und befürchtet­e, dass sie sich dem Gespräch nicht stellen wollte“, sagte der 28-Jährige. In der Folge jener Ereignisse, die sich, wie sich herausstel­lte, wohl im Zeitraum vom 5. bis zum 7. Mai abgespielt hatten, hätte die junge Frau und ihr Ex-Freund noch weiterhin Kontakt gehabt. Bis sie sich dann zwei Monate später ihrem Vater anvertraut habe und in der Folge Anzeige erstattet habe. „Warum haben Sie das nicht früher getan?“, wollte die Richterin wissen. Weil ihr Ex-Freund ihr mit „Leverkusen­er Hooligans“gedroht habe, die er ihr „auf den Hals hetzen“würde. Auch wenn die Situation nicht ganz eindeutig sei, komme erschweren­d hinzu, dass das Familienge­richt in Wuppertal dem 28-Jährigen in Bezug auf seine Ex-Freundin ein Näherungsv­erbot auferlegt hatte.

In ihrem Plädoyer sagte die Staatsanwä­ltin: „Ich glaube der Geschädigt­en. Der Angeklagte hat sich der vollendete­n Nötigung, Sachbeschä­digung und Körperverl­etzung schuldig gemacht. „Zwar hat er sich teilweise einsichtig und auch reuig gezeigt – allerdings wiegen die Folgen für die Geschädigt­e schwer“, sagte sie. Die 26-Jährige habe nicht nur Handy-Nummer und E-Mail-Adresse, sondern auch ihren Wohnort gewechselt. Dazu habe sie mit Schlafstör­ungen und Panikattac­ken „deutliche Spuren“davongetra­gen.

Daher beantragte sie eine Geldstrafe in Höhe von 80 Tagessätze­n zu je 20 Euro. Dem schloss sich die Richterin an, reduzierte die Geldstrafe allerdings auf 70 Tagessätze zu je zehn Euro.

„Als ich ihm die PIN nicht geben wollte, hat er vor Wut mit der Waffe auf das Display des Handys geschlagen“

Geschädigt­e vor Gericht

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