Bergische Morgenpost Wermelskirchen/Hückeswagen/Radevormwald
Gutachterin widerspricht Angeklagtem
Hückeswagener behauptet vor dem Landgericht, das bei ihm gefundene Haschisch sei mehrere Jahre alt.
HÜCKESWAGEN Im Strafprozess vor der 23. Großen Strafkammer am Landgericht Köln gegen einen 28-jährigen Hückeswagener war am dritten Verhandlungstag eine Gutachterin des Landeskriminalamts als Sachverständige für Betäubungsmittel und Rauschgift geladen. Die 49-jährige Polizistin hatte das bei der Durchsuchung des Wochenendhauses des Mannes auf einem Campingplatz an der Bever-Talsperre gefundene Haschisch analysiert. Dabei ging es vor allem um die Qualität des Rauschmittels, das laut der Aussage des Angeklagten mehrere Jahre, in Folie eingewickelt und in einer Geldkassette verstaut, gelagert worden sei.
Bei der Analyse sei ein – relativ niedriger – Wirkstoffgehalt von 1,73 Prozent des psychoaktiven Stoffes Tetrahydrocannabinol ( THC) festgestellt worden. „Der Durchschnitt bei dem von uns analysierten Haschisch liegt bei etwa 14 bis 15 Prozent“, berichtete die Gutachterin. Laut Aussage des Angeklagten seien die beiden Haschischplatten aus der Geldkassette im Zeitraum von etwa fünf Jahren nur einmal entnommen worden. Laut Richter wollte der Hückeswagener damals etwa zehn Gramm der Platte für den eigenen Konsum entfernt haben. Die Gutachterin bestätigte das insofern, als dass eine der beiden Platten nicht mehr vollständig gewesen sei. Diese Aussage stimmte auch mit den vorhandenen Fotos des Beweismittels überein.
In der Folge ging es darum, inwieweit es nach Einschätzung der Sachverständigen realistisch sei, dass die Rauschgiftplatten tatsächlich für den angegebenen Zeitraum unberührt in der Geldkassette gelegen haben könnten. Die Gutachterin legte dem Gericht hierzu eine wissenschaftliche Studie vor, die sich mit der Langzeit-Alterung von Haschisch unter unterschiedlichen Formen der Aufbewahrung beschäftigte. „Demnach zersetzt sich das
„Die Wahrscheinlichkeit ist sehr hoch, dass es sich bei dem sichergestellten Haschisch um neuen Stoff handelt“
Gutachterin
THC im Haschisch umso schneller, je mehr Licht und Luft es ausgesetzt ist. Allerdings bildet sich beim Zerfall des Wirkstoffs in gleichem Maße das Cannabidiol (CBD) heraus – dieses ist nicht psychotrop wirksam“, erläuterte die Gutachterin.
Bereits 2014 war bei dem Angeklagten Haschisch bei einer Durchsuchung in Wuppertal mit einem Wirkstoffgehalt von etwa 17 Prozent THC gefunden worden. Daher sei die Frage, ob dieses Haschisch mit dem am Campingplatz gefundenen identisch sei. Das sei aber praktisch auszuschließen, versicherte die Polizistin. „Denn bei dem Haschisch aus der Geldkassette wurde kein entsprechend hoher CBD-Gehalt festgestellt“, sagte sie.
Nach ihrer persönlichen, fachlichen Einschätzung befragt, sagte die 49-Jährige: „Ich glaube, dass die Wahrscheinlichkeit sehr hoch ist, dass es sich bei dem am Campingplatz sichergestellten Haschisch um neuen Stoff handelt, der einfach einen sehr geringen Wirkstoffgehalt aufweist.“Das Betäubungsmittel sei nahezu unter Idealbedingungen gelagert worden. „Besser wäre nur noch eine entsprechende Kühlung gewesen“, sagte die Sachverständige. Entsprechend weise es keinerlei der typischen Alterungsspuren auf.
„Es sieht sehr frisch aus. Haschisch, das länger gelagert wird, kann die Farbe verändern, heller werden, bisweilen schimmelt es auch“, sagte die Gutachterin. Das gefundene Rauschgift sei jedoch von kräftiger dunkelbrauner Farbe. Mit Blick auf den niedrigen Wirkstoffgehalt sagte die Sachverständige: „Es handelt sich um Haschisch der Gattung Schwarzer Afghane. Dieser weist in aller Regel einen niedrigeren Wirkstoffgehalt auf.“
Dies sei ein Erfahrungswert, der sich durch die vergangenen Jahre ihrer Arbeit durchgezogen habe. „Ich wäre aber auf jeden Fall überrascht gewesen, wenn das Haschisch hier einen höheren Wirkstoffgehalt gehabt hätte“, sagte sie.