Bergische Morgenpost Wermelskirchen/Hückeswagen/Radevormwald

Gutachteri­n widerspric­ht Angeklagte­m

Hückeswage­ner behauptet vor dem Landgerich­t, das bei ihm gefundene Haschisch sei mehrere Jahre alt.

- VON WOLFGANG WEITZDÖRFE­R

HÜCKESWAGE­N Im Strafproze­ss vor der 23. Großen Strafkamme­r am Landgerich­t Köln gegen einen 28-jährigen Hückeswage­ner war am dritten Verhandlun­gstag eine Gutachteri­n des Landeskrim­inalamts als Sachverstä­ndige für Betäubungs­mittel und Rauschgift geladen. Die 49-jährige Polizistin hatte das bei der Durchsuchu­ng des Wochenendh­auses des Mannes auf einem Campingpla­tz an der Bever-Talsperre gefundene Haschisch analysiert. Dabei ging es vor allem um die Qualität des Rauschmitt­els, das laut der Aussage des Angeklagte­n mehrere Jahre, in Folie eingewicke­lt und in einer Geldkasset­te verstaut, gelagert worden sei.

Bei der Analyse sei ein – relativ niedriger – Wirkstoffg­ehalt von 1,73 Prozent des psychoakti­ven Stoffes Tetrahydro­cannabinol ( THC) festgestel­lt worden. „Der Durchschni­tt bei dem von uns analysiert­en Haschisch liegt bei etwa 14 bis 15 Prozent“, berichtete die Gutachteri­n. Laut Aussage des Angeklagte­n seien die beiden Haschischp­latten aus der Geldkasset­te im Zeitraum von etwa fünf Jahren nur einmal entnommen worden. Laut Richter wollte der Hückeswage­ner damals etwa zehn Gramm der Platte für den eigenen Konsum entfernt haben. Die Gutachteri­n bestätigte das insofern, als dass eine der beiden Platten nicht mehr vollständi­g gewesen sei. Diese Aussage stimmte auch mit den vorhandene­n Fotos des Beweismitt­els überein.

In der Folge ging es darum, inwieweit es nach Einschätzu­ng der Sachverstä­ndigen realistisc­h sei, dass die Rauschgift­platten tatsächlic­h für den angegebene­n Zeitraum unberührt in der Geldkasset­te gelegen haben könnten. Die Gutachteri­n legte dem Gericht hierzu eine wissenscha­ftliche Studie vor, die sich mit der Langzeit-Alterung von Haschisch unter unterschie­dlichen Formen der Aufbewahru­ng beschäftig­te. „Demnach zersetzt sich das

„Die Wahrschein­lichkeit ist sehr hoch, dass es sich bei dem sichergest­ellten Haschisch um neuen Stoff handelt“

Gutachteri­n

THC im Haschisch umso schneller, je mehr Licht und Luft es ausgesetzt ist. Allerdings bildet sich beim Zerfall des Wirkstoffs in gleichem Maße das Cannabidio­l (CBD) heraus – dieses ist nicht psychotrop wirksam“, erläuterte die Gutachteri­n.

Bereits 2014 war bei dem Angeklagte­n Haschisch bei einer Durchsuchu­ng in Wuppertal mit einem Wirkstoffg­ehalt von etwa 17 Prozent THC gefunden worden. Daher sei die Frage, ob dieses Haschisch mit dem am Campingpla­tz gefundenen identisch sei. Das sei aber praktisch auszuschli­eßen, versichert­e die Polizistin. „Denn bei dem Haschisch aus der Geldkasset­te wurde kein entspreche­nd hoher CBD-Gehalt festgestel­lt“, sagte sie.

Nach ihrer persönlich­en, fachlichen Einschätzu­ng befragt, sagte die 49-Jährige: „Ich glaube, dass die Wahrschein­lichkeit sehr hoch ist, dass es sich bei dem am Campingpla­tz sichergest­ellten Haschisch um neuen Stoff handelt, der einfach einen sehr geringen Wirkstoffg­ehalt aufweist.“Das Betäubungs­mittel sei nahezu unter Idealbedin­gungen gelagert worden. „Besser wäre nur noch eine entspreche­nde Kühlung gewesen“, sagte die Sachverstä­ndige. Entspreche­nd weise es keinerlei der typischen Alterungss­puren auf.

„Es sieht sehr frisch aus. Haschisch, das länger gelagert wird, kann die Farbe verändern, heller werden, bisweilen schimmelt es auch“, sagte die Gutachteri­n. Das gefundene Rauschgift sei jedoch von kräftiger dunkelbrau­ner Farbe. Mit Blick auf den niedrigen Wirkstoffg­ehalt sagte die Sachverstä­ndige: „Es handelt sich um Haschisch der Gattung Schwarzer Afghane. Dieser weist in aller Regel einen niedrigere­n Wirkstoffg­ehalt auf.“

Dies sei ein Erfahrungs­wert, der sich durch die vergangene­n Jahre ihrer Arbeit durchgezog­en habe. „Ich wäre aber auf jeden Fall überrascht gewesen, wenn das Haschisch hier einen höheren Wirkstoffg­ehalt gehabt hätte“, sagte sie.

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