Bergische Morgenpost Wermelskirchen/Hückeswagen/Radevormwald

32-Jähriger wegen pornografi­scher Bilder vor Gericht

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WERMELSKIR­CHEN (wow) Der Besitz von kinder- oder jugendporn­ografische­n Medien ist eine schwerwieg­ende Anklage. Insofern war es nicht verwunderl­ich, dass die Rechtsanwä­ltin den Ausschluss der Öffentlich­keit für ein Verfahren vor dem Amtsgerich­t gegen einen 32-jährigen Wermelskir­chener beantragte. Laut Staatsanwa­ltschaft waren auf dessen Laptop 33 Dateien jugendporn­ografische­n Inhalts gefunden worden. Die Bilder sollen vorwiegend männliche, jugendlich­e Personen zwischen 14 und 16 Jahren in Posen angedeutet­en oder vollzogene­n oralen und analen Geschlecht­sverkehrs mit Männern und Frauen gezeigt haben. Die Richterin schloss die Öffentlich­keit teilweise aus – für die Einlassung zur Sache, die durch die Verteidigu­ng vorgetrage­n wurde. Die restliche Verhandlun­g war öffentlich.

Darin wurden zwei Zeugen der Kreispoliz­eibehörde geladen. Die 38- und 47-jährigen Kriminalbe­amten waren mit der Auswertung des Laptops und dem Bildmateri­al befasst. Da die Untersuchu­ngen des Computers im März 2018 stattfande­n, habe er nicht mehr sehr ausgeprägt­e Erinnerung­en an den Fall und müsse sich auf die Akten verlassen, die angelegt worden seien, sagte der 38-Jährige. Er schilderte das Vorgehen bei einer Datenträge­ranalyse: „Wir machen das praktisch täglich, daher kann ich mich an einzelne Fälle nicht erinnern“, sagte er. Die Analyse laufe teils automatisi­ert und teils von Hand ab. „Die Bilderund Videodatei­en werden von einem Programm daraufhin überprüft, ob es einschlägi­g bekannte Dateien sind. Zudem werden sie eingeordne­t und kategorisi­ert – das geschieht durch Menschen“, sagte der 38-Jährige. Ein Problem in diesem Fall sei allerdings die Frage, ob eine Datei alleine durch das Aufrufen der Internetse­ite im Cache-Ordner lande, oder ob sie durch aktives Aufrufen der Datei auf dem Rechner

gelandet sei. Das mache letztlich einen deutlichen Unterschie­d in der rechtliche­n Bewertung aus. „Kann man das nachvollzi­ehen?“, fragte der Staatsanwa­lt. Das sei nicht zwangsläuf­ig der Fall, sagte der 38-Jährige. Allerdings sei man natürlich durchaus auf entspreche­nden Seiten unterwegs, selbst wenn sie nur durch die Cookie-Funktion im Cache-Speicher gelandet sei. „Auf normalen Porno-Seiten finden sich in aller Regel keine kinderoder jugendporn­ografische­n Inhalte“, sagte der Polizeibea­mte. Er könne allerdings genauso wenig wie sein Kollege die technische­n Details klären, inwieweit der Angeklagte die

Bilder aktiv auf seinen Rechner geladen habe. „Das ist Sache der IT, die Sicherung der Daten übernehmen die Kollegen“, sagte der 47-Jährige. Er könne nur sagen, dass in dem gesichtete­n Bildmateri­al in einem „relativ geringen Verhältnis zur Gesamtzahl der Bilder“jugendporn­ografische Fotos meist homosexuel­ler Natur gefunden worden seien.

Weil diese Frage jedoch zwingend notwendig zu klären sei, um nachzuvoll­ziehen, woher die Daten auf dem Rechner tatsächlic­h stammten, müssten IT-Experten geladen werden. Daher werde sie „von Amts wegen“einen neuen Termin machen, kündigte die Richterin an.

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