Bergische Morgenpost Wermelskirchen/Hückeswagen/Radevormwald
32-Jähriger wegen pornografischer Bilder vor Gericht
WERMELSKIRCHEN (wow) Der Besitz von kinder- oder jugendpornografischen Medien ist eine schwerwiegende Anklage. Insofern war es nicht verwunderlich, dass die Rechtsanwältin den Ausschluss der Öffentlichkeit für ein Verfahren vor dem Amtsgericht gegen einen 32-jährigen Wermelskirchener beantragte. Laut Staatsanwaltschaft waren auf dessen Laptop 33 Dateien jugendpornografischen Inhalts gefunden worden. Die Bilder sollen vorwiegend männliche, jugendliche Personen zwischen 14 und 16 Jahren in Posen angedeuteten oder vollzogenen oralen und analen Geschlechtsverkehrs mit Männern und Frauen gezeigt haben. Die Richterin schloss die Öffentlichkeit teilweise aus – für die Einlassung zur Sache, die durch die Verteidigung vorgetragen wurde. Die restliche Verhandlung war öffentlich.
Darin wurden zwei Zeugen der Kreispolizeibehörde geladen. Die 38- und 47-jährigen Kriminalbeamten waren mit der Auswertung des Laptops und dem Bildmaterial befasst. Da die Untersuchungen des Computers im März 2018 stattfanden, habe er nicht mehr sehr ausgeprägte Erinnerungen an den Fall und müsse sich auf die Akten verlassen, die angelegt worden seien, sagte der 38-Jährige. Er schilderte das Vorgehen bei einer Datenträgeranalyse: „Wir machen das praktisch täglich, daher kann ich mich an einzelne Fälle nicht erinnern“, sagte er. Die Analyse laufe teils automatisiert und teils von Hand ab. „Die Bilderund Videodateien werden von einem Programm daraufhin überprüft, ob es einschlägig bekannte Dateien sind. Zudem werden sie eingeordnet und kategorisiert – das geschieht durch Menschen“, sagte der 38-Jährige. Ein Problem in diesem Fall sei allerdings die Frage, ob eine Datei alleine durch das Aufrufen der Internetseite im Cache-Ordner lande, oder ob sie durch aktives Aufrufen der Datei auf dem Rechner
gelandet sei. Das mache letztlich einen deutlichen Unterschied in der rechtlichen Bewertung aus. „Kann man das nachvollziehen?“, fragte der Staatsanwalt. Das sei nicht zwangsläufig der Fall, sagte der 38-Jährige. Allerdings sei man natürlich durchaus auf entsprechenden Seiten unterwegs, selbst wenn sie nur durch die Cookie-Funktion im Cache-Speicher gelandet sei. „Auf normalen Porno-Seiten finden sich in aller Regel keine kinderoder jugendpornografischen Inhalte“, sagte der Polizeibeamte. Er könne allerdings genauso wenig wie sein Kollege die technischen Details klären, inwieweit der Angeklagte die
Bilder aktiv auf seinen Rechner geladen habe. „Das ist Sache der IT, die Sicherung der Daten übernehmen die Kollegen“, sagte der 47-Jährige. Er könne nur sagen, dass in dem gesichteten Bildmaterial in einem „relativ geringen Verhältnis zur Gesamtzahl der Bilder“jugendpornografische Fotos meist homosexueller Natur gefunden worden seien.
Weil diese Frage jedoch zwingend notwendig zu klären sei, um nachzuvollziehen, woher die Daten auf dem Rechner tatsächlich stammten, müssten IT-Experten geladen werden. Daher werde sie „von Amts wegen“einen neuen Termin machen, kündigte die Richterin an.