Bergische Morgenpost Wermelskirchen/Hückeswagen/Radevormwald
Wer die Stadtverwaltung besucht, muss negativ sein
HÜCKESWAGEN (büba) Bei der Stadtverwaltung ist man gerne positiv, momentan aber liegt der Fokus auf dem Gegenteil: Ab Donnerstag 22. April, müssen alle Besucher, die etwas im Rathaus, im Bürgerbüro oder in den Fachbereichen am Etapler Platz zu tun haben, einen maximal 24 Stunden alten negativen Schnelltest vorweisen. Das berichtet Bürgermeister Dietmar Persian.
Die Regelung wurde aufgrund der stark angestiegenen Infektionszahlen getroffen und entspricht damit der des Kreises.
Beim Zutritt zur Verwaltung müssen die Besucher eine Bescheinigung vorlegen, die bei einer kostenfreien Bürgertestung durch die zugelassenen Teststellen (www. obk.de/teststellen) ausgestellt wurde. Ebenfalls akzeptiert werden Bescheinigungen,
die im Zuge einer sogenannten Beschäftigten-Testung oder eines einrichtungsbezogenen Testkonzepts durch geschultes Personal vorgenommen wurden. Für einen frühen Termin am Montagmorgen werden auch Bescheinigungen vom Samstag anerkannt, Selbsttests dagegen nicht. Kinder bis zum Schuleintritt sind von der Testpflicht ausgenommen.
Weiterhin gilt für alle Diensträume der Verwaltung die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske (FFP-2-Maske oder OP-Maske). Auch ist generell ein Zutritt nur mit einer vorherigen Terminvereinbarung möglich. Für das Bürgerbüro können Termine jetzt auch online vereinbart werden unter www.hueckeswagen.de/buergerbuero/. „Viele Dienstleistungen der Stadtverwaltung
können inzwischen auch komplett online oder telefonisch abgewickelt werden“, betont Persian.
Der Bürgermeister appelliert: „Wenn wir alle weiterhin Rücksicht aufeinander nehmen und persönliche Kontakte auf ein Mindestmaß reduzieren, sollten wir diese schwierige Lage hoffentlich bald überwunden haben.“
OBERBERG/HÜCKESWAGEN (büba) Wer ab Donnerstag, 22. April, die Hückeswagener Nebenstelle des Straßenverkehrsamts, Alte Ladestraße 1, aufsucht, wird nur mit einem aktuellen negativen Schnelltest eingelassen. Das gilt – bis auf das Gummersbacher Impfzentrum, für das eine Testung jedoch ausdrücklich empfohlen wird – für sämtliche Dienststellen der Kreisverwaltung, teilt Jessica Schöler von deren Pressestelle mit. Der Kreis mache damit von seinem Hausrecht Gebrauch.
Das Straßenverkehrsamt und die Ausländerbehörde haben ihre Kunden, die bereits einen Termin vereinbart hatten, über die Schnelltest-Pflicht informiert. Die übrigen Dienststellen der Kreisverwaltung sind nur nach telefonischer Anmeldung erreichbar. „Insbesondere für dringende unaufschiebbare persönliche Vorsprachen können telefonisch Termine vereinbart werden“, versichert Jessica Schöler.
Neben der Schnelltest-Pflicht hat der Kreis auch die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske – FFP-2-Maske oder OP-Maske – für Besucher angeordnet. „Die Mitarbeiter des Oberbergischen Kreises wurden und werden bereits mit medizinischen Masken ausgestattet. Darüber hinaus können sie sich im Zuge der Beschäftigten-Testung testen lassen“, berichtet Landrat Jochen Hagt. Auch hätten die Mitarbeiter Selbsttests erhalten, die bei Auftreten von Symptomen vor Dienstantritt zu Hause genutzt werden können. Hagt: „Wir möchten mögliche Infektionsketten frühzeitig unterbinden und den Eintrag von Infektionen verhindern. Die Leistungsfähigkeit der Kreisverwaltung soll so weiter sichergestellt werden.“www.obk.de/teststellen