Bergische Morgenpost Wermelskirchen/Hückeswagen/Radevormwald

Wer die Stadtverwa­ltung besucht, muss negativ sein

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HÜCKESWAGE­N (büba) Bei der Stadtverwa­ltung ist man gerne positiv, momentan aber liegt der Fokus auf dem Gegenteil: Ab Donnerstag 22. April, müssen alle Besucher, die etwas im Rathaus, im Bürgerbüro oder in den Fachbereic­hen am Etapler Platz zu tun haben, einen maximal 24 Stunden alten negativen Schnelltes­t vorweisen. Das berichtet Bürgermeis­ter Dietmar Persian.

Die Regelung wurde aufgrund der stark angestiege­nen Infektions­zahlen getroffen und entspricht damit der des Kreises.

Beim Zutritt zur Verwaltung müssen die Besucher eine Bescheinig­ung vorlegen, die bei einer kostenfrei­en Bürgertest­ung durch die zugelassen­en Teststelle­n (www. obk.de/teststelle­n) ausgestell­t wurde. Ebenfalls akzeptiert werden Bescheinig­ungen,

die im Zuge einer sogenannte­n Beschäftig­ten-Testung oder eines einrichtun­gsbezogene­n Testkonzep­ts durch geschultes Personal vorgenomme­n wurden. Für einen frühen Termin am Montagmorg­en werden auch Bescheinig­ungen vom Samstag anerkannt, Selbsttest­s dagegen nicht. Kinder bis zum Schuleintr­itt sind von der Testpflich­t ausgenomme­n.

Weiterhin gilt für alle Diensträum­e der Verwaltung die Pflicht zum Tragen einer medizinisc­hen Maske (FFP-2-Maske oder OP-Maske). Auch ist generell ein Zutritt nur mit einer vorherigen Terminvere­inbarung möglich. Für das Bürgerbüro können Termine jetzt auch online vereinbart werden unter www.hueckeswag­en.de/buergerbue­ro/. „Viele Dienstleis­tungen der Stadtverwa­ltung

können inzwischen auch komplett online oder telefonisc­h abgewickel­t werden“, betont Persian.

Der Bürgermeis­ter appelliert: „Wenn wir alle weiterhin Rücksicht aufeinande­r nehmen und persönlich­e Kontakte auf ein Mindestmaß reduzieren, sollten wir diese schwierige Lage hoffentlic­h bald überwunden haben.“

OBERBERG/HÜCKESWAGE­N (büba) Wer ab Donnerstag, 22. April, die Hückeswage­ner Nebenstell­e des Straßenver­kehrsamts, Alte Ladestraße 1, aufsucht, wird nur mit einem aktuellen negativen Schnelltes­t eingelasse­n. Das gilt – bis auf das Gummersbac­her Impfzentru­m, für das eine Testung jedoch ausdrückli­ch empfohlen wird – für sämtliche Dienststel­len der Kreisverwa­ltung, teilt Jessica Schöler von deren Pressestel­le mit. Der Kreis mache damit von seinem Hausrecht Gebrauch.

Das Straßenver­kehrsamt und die Ausländerb­ehörde haben ihre Kunden, die bereits einen Termin vereinbart hatten, über die Schnelltes­t-Pflicht informiert. Die übrigen Dienststel­len der Kreisverwa­ltung sind nur nach telefonisc­her Anmeldung erreichbar. „Insbesonde­re für dringende unaufschie­bbare persönlich­e Vorsprache­n können telefonisc­h Termine vereinbart werden“, versichert Jessica Schöler.

Neben der Schnelltes­t-Pflicht hat der Kreis auch die Pflicht zum Tragen einer medizinisc­hen Maske – FFP-2-Maske oder OP-Maske – für Besucher angeordnet. „Die Mitarbeite­r des Oberbergis­chen Kreises wurden und werden bereits mit medizinisc­hen Masken ausgestatt­et. Darüber hinaus können sie sich im Zuge der Beschäftig­ten-Testung testen lassen“, berichtet Landrat Jochen Hagt. Auch hätten die Mitarbeite­r Selbsttest­s erhalten, die bei Auftreten von Symptomen vor Dienstantr­itt zu Hause genutzt werden können. Hagt: „Wir möchten mögliche Infektions­ketten frühzeitig unterbinde­n und den Eintrag von Infektione­n verhindern. Die Leistungsf­ähigkeit der Kreisverwa­ltung soll so weiter sichergest­ellt werden.“www.obk.de/teststelle­n

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