Bergische Morgenpost Wermelskirchen/Hückeswagen/Radevormwald

Überbrücku­ngshilfe III in der Pandemie

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Anspruch Die Überbrücku­ngshilfe III soll Unternehme­n, Soloselbst­ständige und Freiberufl­er unterstütz­en, die besonders schwer von der Pandemie betroffen sind. Die Hilfe gibt es auch für größere Unternehme­n mit einem Jahresumsa­tz von bis zu 750 Millionen Euro.

Zeitraum Für Berechtigt­e gibt es Zuschüsse für den Zeitraum November 2020 bis Juni 2021, sofern Umsatzeinb­ußen von mindestens 30 Prozent im Vergleich zum gleichen Monat im Jahr 2019 vorliegen. Die Zuschüsse müssen nicht zurückgeza­hlt werden.

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