Bergische Morgenpost Wermelskirchen/Hückeswagen/Radevormwald
Überbrückungshilfe III in der Pandemie
Anspruch Die Überbrückungshilfe III soll Unternehmen, Soloselbstständige und Freiberufler unterstützen, die besonders schwer von der Pandemie betroffen sind. Die Hilfe gibt es auch für größere Unternehmen mit einem Jahresumsatz von bis zu 750 Millionen Euro.
Zeitraum Für Berechtigte gibt es Zuschüsse für den Zeitraum November 2020 bis Juni 2021, sofern Umsatzeinbußen von mindestens 30 Prozent im Vergleich zum gleichen Monat im Jahr 2019 vorliegen. Die Zuschüsse müssen nicht zurückgezahlt werden.