Bergische Morgenpost Wermelskirchen/Hückeswagen/Radevormwald
Geldbuße für falsche Angaben
37-Jähriger hatte Tiefgaragenstellplatz bei Vermögensauskunft nicht angegeben.
WERMELSKIRCHEN Er wolle seinen Sohn unterstützen, sagte der Vater eines 37-jährigen Wermelskircheners zu Beginn der Verhandlung gegen seinen Sohn vor dem Amtsgericht. Er wolle daher mit auf der Anklagebank Platz nehmen, ob das möglich sei. Dem Sohn wurde vorgeworfen, auf dem Dokument der Sparkasse Wuppertal zur Zwangsvollstreckung bei der Vermögensauskunft eine falsche Angabe gemacht
„Ich kümmere mich nicht um Verwaltungsangelegenheiten“
Der Angeklagte
zu haben. So besitze er im Süddeutschen einen Tiefgaragenstellplatz, diesen Grundbesitz habe er indes nicht bei der Vermögensauskunft angegeben.
„Mir wird hier ja Vorsatz vorgeworfen“, sagte der Angeklagte, ergänzte dann aber: „Aber das möchte ich von mir weisen.“Es handele sich um ein Versehen, da er sich aufgrund einer psychischen Erkrankung nicht um seine Verwaltungsangelegenheiten kümmern könne. „Das macht alles meine Mutter“, sagte er. Der Vater ergänzte: „Wenn hier jemand auf der Anklagebank sitzen müsste, dann wäre es nicht mein Sohn, sondern meine Frau.“
Die Richterin wollte wissen, ob er das Schriftstück, das er unterschrieben habe, nicht noch einmal durchgelesen habe. „Ich habe da einfach unterschrieben, nein, ich habe es nicht noch näher angesehen“, sagte er. Er habe zwar grundsätzlich gewusst, worum es sich bei dem Schreiben gehandelt habe, sich aber nicht näher mit den Inhalten befasst. „Ihre Mutter hat das also ausgefüllt und Sie haben es unterschrieben?“, versicherte sich der Staatsanwalt. „Ja, sie hat das schon öfter für mich gemacht. Ich kann mich da selbst nicht darum kümmern“, sagte der 37-Jährige. Sein Vater ergänzte: „Es ist nur ein Formfehler gewesen.“
Das wollte der Staatsanwalt aber so nicht stehenlassen. „Nein, so einfach ist das nicht. Sie wissen ganz genau, dass der Tiefgaragenstellplatz als Ihr Besitz angegeben werden muss. Sie haben eine Erklärung unterschrieben, dass sie ihn aber nicht besitzen. Und das ist strafbar“, sagte er.
Als der Vater sich wiederholt einmischte, auch um mitzuteilen, dass auf den Stellplatz bereits eine Hypothek liege, so dass da ohnehin nichts mehr zu holen sei, reichte es dem
Staatsanwalt. „Sie sind hier nicht der Verteidiger und sind jetzt bitte still. Wir können auch ein Ordnungsgeld gegen Sie verhängen“, machte er deutlich.
Nachdem die Richterin die Wogen ein wenig geglättet hatte, merkte sie in Form eines rechtlichen Hinweises an, dass hier durchaus von Fahrlässigkeit ausgegangen werden könnte. Darauf ließ sich auch der Staatsanwalt ein. „Außerdem ist der Angeklagte noch nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten und, wie gerade
„Wenn Sie etwas unterschreiben, müssen Sie es vorher durchlesen“
Die Richterin
erfahren, stand der Stellplatz für die Vollstreckung gar nicht zur Verfügung, weil er schon bepfändet ist. Ich könnte mir hier also durchaus eine Einstellung gegen eine Geldbuße vorstellen“, sagte er. Allerdings betonte er noch einmal in Richtung des Angeklagten: „Es ist aber auf jeden Fall eine falsche Handlung Ihrerseits gewesen. Wenn Sie etwas unterschreiben, müssen Sie es sich vorher auf jeden Fall durchlesen!“
Die Richterin stellte daraufhin das Verfahren gegen eine Geldbuße von 750 Euro an die Gerichtskasse ein.