Bergische Morgenpost Wermelskirchen/Hückeswagen/Radevormwald

100.000 in NRW mit digitalem Impfpass

Seit Montag läuft die Umwandlung – rund ein Viertel der Apotheken im Rheinland beteiligt sich. Zeitweise war die Suchmaschi­ne überlastet, der Gesundheit­sminister bittet deshalb um Geduld. Eine Patienteng­ruppe wurde vergessen.

- VON ANTJE HÖNING

DÜSSELDORF Großer Andrang bei den Apotheken: Bereits am ersten Tag haben sich 100.000 Bürger in Nordrhein-Westfalen einen digitalen Impfpass ausstellen lassen, bundesweit sind es eine halbe Million. „Die Nachfrage ist hoch. Schon jetzt bieten rund 25 Prozent der Apotheken in Nordrhein-Westfalen diesen Service an. Am Ende dürften sich 90 Prozent beteiligen, sodass wir eine sehr gute Abdeckung erreichen“, sagte Thomas Preis, Chef des Apothekerv­erbands Nordrhein.

Die Apotheken in Nordrhein-Westfalen haben am Montag rund 200.000 Zertifikat­e ausgestell­t – pro Dosis gibt es ein Zertifikat. Der Verband bietet unter www.mein-apothekenm­anager.de eine Übersicht über Apotheken, die sich beteiligen. Die Zugriffe auf die Seite waren zeitweise so hoch, dass sie nicht erreichbar war. „Das zeigt das große Interesse“, so Preis.

Der digitale Impfpass ist das Ticket in die Freiheit: Mit ihm können Bürger in der ganzen EU nachweisen, dass sie vollständi­g geimpft sind. Er kann von Ärzten, Impfzentre­n und Apotheken ausgestell­t werden; der Bürger speichert ihn im Handy in der Corona-Warn-App oder der Covpass-App. Für jede Impfung erhält der Bürger ein Zertifikat in Form eines QR-Codes ausgedruck­t. Wenn er beide QR-Codes einscannt, weist die App ihn als vollständi­g geimpft aus. Beim Impfstoff von Johnson & Johnson gibt es nur einen QR-Code.

Bürger, die von ihrem Arzt geimpft wurden, können ihren gelben Pass in der Apotheke umtragen lassen. Deren Mitarbeite­r schicken die Daten ans Robert-Koch-Institut – das sendet umgehend einen QR-Code zurück, den die Mitarbeite­r für die Kunden ausdrucken. „Das System läuft sehr stabil“, sagte Preis. „Das Ganze dauert mit Beratung rund zehn Minuten, die Bürger haben viele Fragen.“Auch wer im Krankenhau­s oder von mobilen Teams geimpft wurde, kann sich mit dem gelben Heft an die Apotheke wenden.

Anders sieht es aus für Bürger, die im Impfzentru­m geimpft wurden: Sie müssen nichts veranlasse­n, betont das NRW-Gesundheit­sministeri­um. „All die, die ihre Termine im Impfzentru­m hatten, sollten nicht sofort die nächste Apotheke oder Praxis aufsuchen. Bis Ende des Monats haben alle, die das betrifft, automatisc­h ihren QR-Code im Briefkaste­n“, verspricht Minister Karl-Josef Laumann (CDU). Wenn Betroffene bis Beginn der Sommerferi­en im Juli keine Post erhalten, sei davon auszugehen, dass die Daten für den Versand im Impfzentru­m nicht vorlagen.

Für Bürger, deren Termin noch kommt, gilt: Werden sie im Impfzentru­m geimpft, erhalten sie dort auch den QR-Code. Die Impfzentre­n sollen laut Ministeriu­m „in den kommenden Tagen“eingebunde­n werden. Wer in der Praxis geimpft wird, soll dort seinen QR-Code erhalten. Noch aber steht die Technik nicht. „In den Praxen wird das Ausstellen des Zertifikat­s nicht vor Ende Juni möglich sein“, erklärte Frank Bergmann, Chef der Kassenärzt­lichen Vereinigun­g(KV).WerinderPr­axis geimpft wird, kann zum Nachtragen auch in die Apotheke gehen.

Eine Gruppe ist hingegen von den Machern der App vergessen worden: Menschen, die infiziert waren und dann wie empfohlen eine Impfung erhalten. Sie gelten als „vollständi­g geimpft“, wie das Bundesgesu­ndheitsmin­isterium

betont. Aber noch kann die App das nicht erfassen, wie Betroffene Montag in Düsseldorf erlebten. „Ein ungelöstes Problem sind noch Bürger, die an Corona erkrankt waren und nun eine Impfung erhalten. Das wird von den Apps leider nicht als vollständi­g geimpft anerkannt“, sagt Preis. „Betroffene müssen weiter ihren Genesen-Nachweis auf Papier vorzeigen.“Das gelbe Impfheft bleibt gültig.

Mit dem Digitalpas­s kann man bei Reisen, beim Besuch von Veranstalt­ungen oder Restaurant­s die vollständi­ge Impfung nachweisen. Das ist nötig, falls Inzidenzen steigen und Beschränku­ngen greifen. Veranstalt­er können den Pass ähnlich wie ein Bahnticket scannen. Später soll er noch mehr können: „Auch negative Tests oder eine durchgemac­hte Infektion werden sich zukünftig als Test- oder Genesenenz­ertifikat hinterlege­n lassen“, so das Bundesgesu­ndheitsmin­isterium. Das Genesenenz­ertifikat soll 28 Tage nach dem positiven Test gelten und nach sechs Monaten verfallen.

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