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Masken-Verweigerung: Lehrerin suspendiert
DÜÜSSELDORF (dpa) Weil sie in ihrer Schule Corona-Schutzmaßnahmen nicht umsetzte, darf eine Grundschulleiterin suspendiert werden. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf wies einen Eilantrag der Lehrerin gegen das Land zurück. Laut Gericht ist es „zum Schutz der Kollegen und Schüler vor Gesundheitsgefährdungen gerechtfertigt und sogar geboten, ihr die Führung der Dienstgeschäfte zu verbieten“. Die Frau habe wiederholt auf das Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske auf dem Schulgelände verzichtet. Zwar habe sie Atteste vorgelegt, aus diesen gehe aber nicht hervor, warum das Tragen der Maske sie beeinträchtige.