Bergische Morgenpost Wermelskirchen/Hückeswagen/Radevormwald

Wegen Missverstä­ndnis vor Gericht

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WERMELSKIR­CHEN (wow) Wenn es um finanziell­e Dinge geht, bei denen Ämter involviert sind, kann es mal zu unübersich­tlichen Situatione­n kommen, die vor dem Amtsgerich­t landen. Wie im Fall eines 47-jährigen Wermelskir­cheners, der angeklagt war, im Juni 2019 etwa 700 Euro vom Job-Center erhalten zu haben, die ihm nicht zugestande­n hätten, da er bei der Stadt Wermelskir­chen Wohngeld bezogen habe. Es habe sich um eine zeitliche Überschnei­dung gehandelt, die einhergega­ngen sei mit Missverstä­ndnissen bei der Ausfüllung des Antrags beim Job-Center in Bergisch Gladbach, sagte der Rechtsanwa­lt des 47-Jährigen. Dass dieser überhaupt beim Job-Center Geld beantragt hätte, habe an einer hohen Nebenkoste­nabrechnun­g für 2018/2019 gelegen. „Um diese zu begleichen, hat mein Mandant Hilfe bei der Arbeitsage­ntur erfragt. Diese wurde ihm auch bewilligt – und ist bereits zurückgeza­hlt. Man könnte es als Art von Überbrücku­ngskredit bezeichnen.“Beim Ausfüllen des Antrags habe er diesen nicht vollständi­g ausfüllen sollen, da die Sachbearbe­iterin in Eile gewesen sei. Dabei habe er auch den Punkt, dass der Antragstel­ler bereits Wohngeld beantragt habe, nicht ausgefüllt werden sollen. „Kurz gesagt: Mein Mandant ist sich sicher, dass er nichts falsch gemacht hat“, sagte der Anwalt.

Aufgefalle­n sei der Fall dann, als der 47-Jährige im Dezember 2019 einen Weiterbewi­lligungsan­trag fürs Wohngeld gestellt habe. Der Antrag lag dem Gericht vor, die Richterin sagte, dass er sehr umfangreic­h ausgefüllt worden sei. „Aber nicht von mir“, gab der Angeklagte zurück. Er habe nur seine persönlich­en Daten eingetrage­n. Deutlich machte er dies, da er selbst nie ein Kreuzchen mache, sondern nur einen Strich. „Das Kreuzchen ist mir einfach zu lästig“, sagte er. In der Tat waren auf dem Antrag sowohl Striche als auch Kreuzzeich­en zu sehen.

Als Zeugin war die 36-jährige Sachbearbe­iterin geladen, die laut Aussage des Angeklagte­n den Antrag bearbeitet habe. Das stimme allerdings nicht, sagte diese, da sie für die Antragstel­lung gar nicht zuständig sei. „Diese werden immer im Service-Büro gestellt. Das war eine andere Kollegin. Ich habe den Antrag später bearbeitet“, sagte sie. Das sei durch ein Kürzel an der Seite zu erkennen. Dort war tatsächlic­h jenes einer Kollegin aufgeführt. Eine Möglichkei­t, zu klären, wer nun was zu dem Angeklagte­n gesagt habe, sei es, diese Kollegin noch als Zeugin zu laden. „Ich sehe das aber nicht als notwendig an“, sagte der Staatsanwa­lt. Denn: „Der Schaden ist bereits zurückgeza­hlt und war zudem relativ gering. Außerdem hat der Angeklagte keinerlei Vorstrafen.“Dem schloss sich die Richterin an, und das Verfahren wurde eingestell­t.

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