Bergische Morgenpost Wermelskirchen/Hückeswagen/Radevormwald
Wegen Missverständnis vor Gericht
WERMELSKIRCHEN (wow) Wenn es um finanzielle Dinge geht, bei denen Ämter involviert sind, kann es mal zu unübersichtlichen Situationen kommen, die vor dem Amtsgericht landen. Wie im Fall eines 47-jährigen Wermelskircheners, der angeklagt war, im Juni 2019 etwa 700 Euro vom Job-Center erhalten zu haben, die ihm nicht zugestanden hätten, da er bei der Stadt Wermelskirchen Wohngeld bezogen habe. Es habe sich um eine zeitliche Überschneidung gehandelt, die einhergegangen sei mit Missverständnissen bei der Ausfüllung des Antrags beim Job-Center in Bergisch Gladbach, sagte der Rechtsanwalt des 47-Jährigen. Dass dieser überhaupt beim Job-Center Geld beantragt hätte, habe an einer hohen Nebenkostenabrechnung für 2018/2019 gelegen. „Um diese zu begleichen, hat mein Mandant Hilfe bei der Arbeitsagentur erfragt. Diese wurde ihm auch bewilligt – und ist bereits zurückgezahlt. Man könnte es als Art von Überbrückungskredit bezeichnen.“Beim Ausfüllen des Antrags habe er diesen nicht vollständig ausfüllen sollen, da die Sachbearbeiterin in Eile gewesen sei. Dabei habe er auch den Punkt, dass der Antragsteller bereits Wohngeld beantragt habe, nicht ausgefüllt werden sollen. „Kurz gesagt: Mein Mandant ist sich sicher, dass er nichts falsch gemacht hat“, sagte der Anwalt.
Aufgefallen sei der Fall dann, als der 47-Jährige im Dezember 2019 einen Weiterbewilligungsantrag fürs Wohngeld gestellt habe. Der Antrag lag dem Gericht vor, die Richterin sagte, dass er sehr umfangreich ausgefüllt worden sei. „Aber nicht von mir“, gab der Angeklagte zurück. Er habe nur seine persönlichen Daten eingetragen. Deutlich machte er dies, da er selbst nie ein Kreuzchen mache, sondern nur einen Strich. „Das Kreuzchen ist mir einfach zu lästig“, sagte er. In der Tat waren auf dem Antrag sowohl Striche als auch Kreuzzeichen zu sehen.
Als Zeugin war die 36-jährige Sachbearbeiterin geladen, die laut Aussage des Angeklagten den Antrag bearbeitet habe. Das stimme allerdings nicht, sagte diese, da sie für die Antragstellung gar nicht zuständig sei. „Diese werden immer im Service-Büro gestellt. Das war eine andere Kollegin. Ich habe den Antrag später bearbeitet“, sagte sie. Das sei durch ein Kürzel an der Seite zu erkennen. Dort war tatsächlich jenes einer Kollegin aufgeführt. Eine Möglichkeit, zu klären, wer nun was zu dem Angeklagten gesagt habe, sei es, diese Kollegin noch als Zeugin zu laden. „Ich sehe das aber nicht als notwendig an“, sagte der Staatsanwalt. Denn: „Der Schaden ist bereits zurückgezahlt und war zudem relativ gering. Außerdem hat der Angeklagte keinerlei Vorstrafen.“Dem schloss sich die Richterin an, und das Verfahren wurde eingestellt.