Bergische Morgenpost Wermelskirchen/Hückeswagen/Radevormwald
Grüne stellen Anträge zum Baugebiet in Karthausen
RADEVORMWALD (s-g) Das neue Baugebiet Karthausen soll ein verkehrsberuhigter Bereich werden – das fordert die Fraktion von Bündnis 90/die Grünen. Für den Bauausschuss am Dienstag haben die Grünen nun erneut einen Antrag gestellt, um dieses Ziel zu erreichen. Darin wird gefordert: „Die baulichen Festlegungen der Ausgestaltung der Verkehrswege im Gebiet Karthausen muss eine Verwirklichung als verkehrsberuhigte Bereich ermöglichen. Dies bedeutet, dass er baulich so angelegt sein muss, dass der typische Charakter einer Straße mit Fahrbahn, Gehweg, Radweg nicht vorherrscht.“Oberstes Ziel sei es, jede Behinderung oder gar Gefährdung von Fußgängern – auf der gesamten Straßenbreite – zu verhindern. „Der Schutz der Anwohner hat oberste Priorität. Alle Fußgänger – Kinder, Senioren, Menschen mit Behinderung, alle Anwohner und Besucher – sollen den besonderen Schutz genießen können.
Um dies umsetzen zu können, müsste allerdings der aktuelle Entwurf des Bebauungsplans noch abgewandelt werden. Denn „der verkehrsberuhigte Bereich muss baulich so angelegt sein, dass der typische Charakter einer Straße mit
Fahrbahn, Gehweg, Radweg nicht vorherrscht.“In der Regel werde dies durch eine bestimmte Pflasterung, Pflanzbeete oder Kübel, wechselseitiges Parken, Aufpflasterungen und Einengungen erreicht. Bremsschwellen allein seien nicht immer ausreichend, da sie ohne begleitende Maßnahmen Autofahrer auch zum wiederholten Beschleunigen zwischen den Schwellen verleiten könnten.
Das Fazit der Grünen-Fraktion: „Einige dieser Voraussetzungen sind bereits in den Planungsentwürfen enthalten. Allerdings sind diese nicht ausreichend, um das Ziel einer verkehrsberuhigten Zone zu realisieren.“Hier müsse noch nachgebessert werden.
In einem weiteren Antrag fordern die Grünen zudem Maßnahmen zur Barrierefreiheit im neuen Baugebiet: „Die baulichen Festlegungen der Ausgestaltung der Verkehrswege im Gebiet Karthausen muss eine barrierefreie Verwirklichung verbindlich enthalten. Dies beinhaltet alle Maßnahmen, die es für Menschen mit Behinderung (zum Beispiel Seh-, Hör- und Bewegungsbehinderungen) möglich machen, optimal inklusiv am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.“
„Der Schutz der Anwohner hat oberste Priorität“
Forderung der Grünen