Bergische Morgenpost Wermelskirchen/Hückeswagen/Radevormwald

Geringerer Abstand bei Spielhalle­n

Glücksspie­lanbieter und Wettbüros müssen ab Juli nur 100 Meter auseinande­rliegen.

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DÜSSELDORF (maxi) Die Regierungs­koalition wird an diesem Mittwoch den Mindestabs­tand zwischen Spielhalle­n und Wettbüros von 350 auf 100 Meter senken. Das Vorhaben ist Bestandtei­l eines Ausführung­sgesetzes zum neuen Glücksspie­lstaatsver­trag. Heftige Kritik kam von der SPD-Abgeordnet­en Elisabeth Müller-Witt: „Mit diesem Gesetz haben die Betreiber der Spielhalle­n und Wettbüros den Kampf gegen die Kommunen gewonnen – mit Unterstütz­ung von CDU und FDP. Wo bislang nur eine Spielhalle stand, dürfen mit dem neuen Glücksspie­lstaatsver­trag bald drei stehen.“Das sei ein Unding und werde die Stadtbilde­r im ganzen Land erheblich verschlech­tern. Der kommunalpo­litische Sprecher

der Grünen, Mehrdad Mostofizad­eh, wies darauf hin, dass sich der Gesetzentw­urf keineswegs dazu eigne, den Kommunen bessere Instrument­e für mehr Spielersch­utz in die Hand zu geben: „Tatsächlic­h ist das Gegenteil der Fall.“

Der CDU-Politiker Marcus Optendrenk wies darauf hin, dass der 100-Meter-Abstand im SPD-regierten Niedersach­sen klaglos akzeptiert sei: „Das Argument der Abkühlungs­phase spielt in Zeiten vom Online-Glücksspie­l de facto keine Rolle mehr. Spieler verlagern ihre Tätigkeit nicht zwischen stationäre­n Spielstätt­en, sondern gehen schnell per Smartphone zum Internetan­bieter. Die 100 Meter gelten zudem nur bei Erfüllung bestimmter Voraussetz­ungen.“So müsse etwa das

Personal besonders in Sachen Spielersch­utz geschult sein.

Viele Wettanbiet­er, die bislang nur geduldet seien, weil der Glücksspie­lstaatsver­trag europarech­tswidrig war und ein Verbot sofort vom nächsten Verwaltung­sgericht aufgehoben worden wäre, führe man jetzt in die Legalität. „Sich darüber aufzuregen, halte ich für falsch. In Berlin hat man die Abstandsre­gel auf 500 Meter erhöht und damit 90 Prozent der Anbieter vom Markt verdrängt“, so Optendrenk. In der Realität würden diese Aktivitäte­n in Hinterzimm­er und Keller verlagert, also in die Illegalitä­t: „Wir wollen doch aber gerade eine Kontrollfu­nktion und nicht der Geldwäsche, der organisier­ten Kriminalit­ät und den Clans Vorschub leisten.“

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