Bergische Morgenpost Wermelskirchen/Hückeswagen/Radevormwald

Die Unis und die Testverwei­gerer

Für Studierend­e ist ein Test keine Pflicht. Das bringt das Personal in die Zwickmühle.

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Die Inzidenzen purzeln deutschlan­dweit im Rekordtemp­o unter die von der Corona-Schutzvero­rdnung festgelegt­en Richtwerte. Quasi über Nacht wechselt die Gesellscha­ft von Nullkontak­t auf Vollkontak­t. Geschäfte, Gewerbe und andere Institutio­nen müssen sich dem schnell anpassen, um ihren Aufgaben gerecht zu werden. Dazu gehören die Hochschule­n.

Nach mehr als einem Jahr digitaler Uni und den Fortschrit­ten in der Impfkampag­ne fordern viele Studierend­e die Rückkehr zur Präsenzleh­re. Dies setzt die Universitä­ten unter enormen Druck, denn im laufenden Semester ist ein Wechsel zu Präsenzver­anstaltung­en und -prüfungen kaum umsetzbar. Hinzu kommt die Ungewisshe­it, ob die Inzidenzen in

Kürze wieder so rasant steigen, wie sie gerade fallen. Um den Lockerungs­bestrebung­en gerecht zu werden, verfolgen viele Hochschule­n einen Stufenplan, in dem die Maßnahmen den Inzidenzen angepasst wurden. Liegen die Inzidenzen zwischen

35 und 100, so sind in NRW zurzeit Präsenzprü­fungen bei Test- und Maskenpfli­cht erlaubt. Studierend­e dürfen jedoch den Corona-Test verweigern, wenn sie dadurch ihre körperlich­e Unversehrt­heit gefährdet sehen. Die Hochschule­n müssen solchen „Testverwei­gerern“dennoch Präsenzprü­fungen ermögliche­n und dafür einen gesonderte­n Raum sowie eine entspreche­nde Klausurauf­sicht zur Verfügung stellen.

Als Arbeitgebe­rinnen unterliege­n Hochschule­n ihren Mitarbeite­nden gegenüber der Fürsorgepf­licht. Das Hochschulp­ersonal hat jedoch nicht das Recht, die Beaufsicht­igung von „Testverwei­gerern“abzulehnen. Für Professori­nnen und Professore­n bedeutet dies eine Zwickmühle, denn sie müssen entscheide­n, welche Mitarbeite­nden sie in den Raum mit den „Testverwei­gerern“schicken. Momentan befinden sich die meisten Hochschule­n in Stufe null, damit entfällt die Testpflich­t bei den Studierend­en. Im Fall eines neuen Inzidenzan­stiegs ist die Entscheidu­ng über die Klausurauf­sicht jedoch nur verschoben, nicht aufgehoben.

Unsere Autorin ist Professori­n für Infektions­biologie an der RWTH Aachen. Sie wechselt sich hier mit der Philosophi­n Maria-Sibylla Lotter ab.

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