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Land will Zahl der Geduldeten halbieren
DÜSSELDORF (epd) Das NRW-Landeskabinett hat die Novellierung von zwei zentralen Gesetzen der Integrations- und Migrationspolitik beschlossen. Mit dem Gesetzentwurf zur Reform des Teilhabeund Integrationsgesetzes sowie der Reform des Flüchtlingsaufnahmegesetzes setze die Landesregierung Standards für Verlässlichkeit und Verbindlichkeit in der Integrationspolitik, sagte Integrations- und Flüchtlingsminister Joachim Stamp (FDP) am Dienstag in Düsseldorf. Damit schaffe man das modernste Integrationsrecht bundesweit und sorge für „transparente Förderbedingungen und Verlässlichkeit“, betonte der Minister. Die integrationspolitische Infrastruktur werde mit einer Mindestsumme von 130 Millionen Euro pro Jahr unterstützt.
Mit der geplanten Reform sollen insbesondere die kommunale Integrationsinfrastruktur, die Integrationsagenturen der Freien Wohlfahrtspflege und Organisationen von Menschen mit Einwanderungsgeschichte langfristige Planungssicherheit erhalten und stärker vernetzt werden. „Wir wollen auch in Zukunft ein weltoffenes Land sein, das Chancen für Menschen mit Einwanderungsgeschichte ermöglicht“, so Stamp. Er kündigte an, „gemeinsam
durch eine verbindlichere Politik die Anzahl der Geduldeten“zu reduzieren. Dazu gehöre ein effizientes Rückkehrmanagement, aber auch die Umsetzung der Erlasse, die gut integrierten Geduldeten ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht ermöglichten. Derzeit leben in NRW rund 60.000 geduldete Flüchtlinge, Ziel der Landesregierung sei es, diese Zahl zu halbieren. Zugleich sollten Menschen, die eine „verlässliche Bleibeperspektive“hätten und im Arbeitsmarkt „gut integriert“seien, nicht abgeschoben werden.
Zudem sagt das Land eine Erhöhung der Zuschüsse zu. So wird rückwirkend zum 1. Januar 2021 eine differenzierte monatliche Pauschale eingeführt. Statt der bislang für alle Kommunen einheitlichen Pauschale von 866 Euro monatlich pro Person erhalten kreisangehörige Gemeinden 875 Euro pro Monat pro Person und kreisfreie Städte 1125 Euro pro Monat pro Person. Das Land beteiligt sich mit Einmalzahlungen an den Ausgaben der Kommunen für diejenigen, denen bis zum Stichtag 31. Dezember 2020 eine Duldung erteilt worden ist. Hierfür sind in den Jahren 2021 und 2022 jeweils 175 Millionen Euro und in den Jahren 2023 und 2024 jeweils 100 Millionen Euro vorgesehen.
Derzeit leben in NRW rund 60.000 geduldete Flüchtlinge