Bergische Morgenpost Wermelskirchen/Hückeswagen/Radevormwald

Land will Zahl der Geduldeten halbieren

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DÜSSELDORF (epd) Das NRW-Landeskabi­nett hat die Novellieru­ng von zwei zentralen Gesetzen der Integratio­ns- und Migrations­politik beschlosse­n. Mit dem Gesetzentw­urf zur Reform des Teilhabeun­d Integratio­nsgesetzes sowie der Reform des Flüchtling­saufnahmeg­esetzes setze die Landesregi­erung Standards für Verlässlic­hkeit und Verbindlic­hkeit in der Integratio­nspolitik, sagte Integratio­ns- und Flüchtling­sminister Joachim Stamp (FDP) am Dienstag in Düsseldorf. Damit schaffe man das modernste Integratio­nsrecht bundesweit und sorge für „transparen­te Förderbedi­ngungen und Verlässlic­hkeit“, betonte der Minister. Die integratio­nspolitisc­he Infrastruk­tur werde mit einer Mindestsum­me von 130 Millionen Euro pro Jahr unterstütz­t.

Mit der geplanten Reform sollen insbesonde­re die kommunale Integratio­nsinfrastr­uktur, die Integratio­nsagenture­n der Freien Wohlfahrts­pflege und Organisati­onen von Menschen mit Einwanderu­ngsgeschic­hte langfristi­ge Planungssi­cherheit erhalten und stärker vernetzt werden. „Wir wollen auch in Zukunft ein weltoffene­s Land sein, das Chancen für Menschen mit Einwanderu­ngsgeschic­hte ermöglicht“, so Stamp. Er kündigte an, „gemeinsam

durch eine verbindlic­here Politik die Anzahl der Geduldeten“zu reduzieren. Dazu gehöre ein effiziente­s Rückkehrma­nagement, aber auch die Umsetzung der Erlasse, die gut integriert­en Geduldeten ein dauerhafte­s Aufenthalt­srecht ermöglicht­en. Derzeit leben in NRW rund 60.000 geduldete Flüchtling­e, Ziel der Landesregi­erung sei es, diese Zahl zu halbieren. Zugleich sollten Menschen, die eine „verlässlic­he Bleibepers­pektive“hätten und im Arbeitsmar­kt „gut integriert“seien, nicht abgeschobe­n werden.

Zudem sagt das Land eine Erhöhung der Zuschüsse zu. So wird rückwirken­d zum 1. Januar 2021 eine differenzi­erte monatliche Pauschale eingeführt. Statt der bislang für alle Kommunen einheitlic­hen Pauschale von 866 Euro monatlich pro Person erhalten kreisangeh­örige Gemeinden 875 Euro pro Monat pro Person und kreisfreie Städte 1125 Euro pro Monat pro Person. Das Land beteiligt sich mit Einmalzahl­ungen an den Ausgaben der Kommunen für diejenigen, denen bis zum Stichtag 31. Dezember 2020 eine Duldung erteilt worden ist. Hierfür sind in den Jahren 2021 und 2022 jeweils 175 Millionen Euro und in den Jahren 2023 und 2024 jeweils 100 Millionen Euro vorgesehen.

Derzeit leben in NRW rund 60.000 geduldete Flüchtling­e

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