Bergische Morgenpost Wermelskirchen/Hückeswagen/Radevormwald
Dachgauben entfachen Streit um neue Landesbauordnung
CDU und FDP wollen durch Vereinfachungen dem Handwerk helfen. Der NRW-Städtetag plädiert für die Beibehaltung des Genehmigungsverfahrens.
DÜSSELDORF Die von der nordrhein-westfälischen Landesregierung geplante Novelle der Landesbauordnung stößt weiterhin auf Widerstand. Nach mehreren Wirtschaftsverbänden lehnte auch die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände den Antrag der Koalitionsfraktionen im Bauausschuss ab, für neu gebaute Parkflächen ab 35 Stellplätzen eine Überdachungspflicht mit Solaranlagen einzuführen.
Man begrüße zwar weiterhin das
Ziel, durch Änderungen in der Landesbauordnung das Bauen zu vereinfachen und die Baukosten zu verringern, heißt es in der Stellungnahme. Aber auch die Aufstockung der Stellflächen – zunächst sollte die Überdachungspflicht schon ab 25 Stellplätzen gelten – und die Beschränkung auf Gewerbeflächen löst aus Sicht ihrer Gegner das Problem nicht. Eine solche Zahl an Parkplätzen entstünde meist bei Einzelhändlern, die aber „integriert und wohnortnah“angesiedelt werden sollten. Daher müsse dann auch entsprechend begrünt und bepflanzt werden, so der Städteund Gemeindebund NRW. Der Handel sieht erhebliche Zusatzkosten bei Neuansiedlungen auf sich zukommen.
Ein weiterer Knackpunkt, der bei der Ausschusssitzung an diesem Mittwoch erneut debattiert werden wird, ist die Idee von CDU und FDP, dass Dachgauben und ähnliche Aufbauten künftig nicht mehr genehmigungspflichtig sein sollen. „Zur Wahrung der öffentlichen Belange und des Nachbarschaftsschutzes“könne man nicht nachvollziehen, warum auf ein einfaches Genehmigungsverfahren
verzichtet werden solle, so der Städtetag, der am Mittwoch auch mündlich Stellung beziehen soll. Der Gauben-Passus gehört zu einem Änderungsantrag, den CDU und FDP in die Sitzung am Dienstag eingebracht hatten.
Die CDU wollte nach Angaben ihres Ausschusssprechers Fabian Schrumpf mit der Genehmigungsfreiheit eine Kompromisslösung schaffen und dem Handwerk helfen. Zuvor sei der Versuch, die in anderen Bundesländern praktizierte, kleine Bauvorlagenberechtigung (mit der auch Handwerksmeister und Bautechniker
bestimmte Bauanträge einreichen dürfen), gescheitert. Dagegen hatten sich Ingenieursverbände und Architektenkammern ausgesprochen. „Wenn die Gauben genehmigungsfrei sind, heißt das ja nicht, dass man sich nicht an geltendes Recht halten müsste“, sagte Schrumpf unserer Redaktion. SPD-Sprecher Andreas Becker dagegen erklärte, die Sozialdemokraten seien wie der Städtetag für das Genehmigungsverfahren, um Rechtssicherheit für alle zu schaffen.
Die Landesbauordnung ist erst vor zwei Jahren grundlegend reformiert worden. Dennoch hatte die schwarz-gelbe Landesregierung erneut Veränderungen in Angriff genommen, mit denen Ministerin Ina Scharrenbach (CDU) die Bauordnung an die Praxis anpassen wollte. Unter anderem sollten die Vorschriften für den Ausbau von Dachgeschossen zu Wohnungen entschärft werden, wodurch mehr Wohnraum geschaffen werden sollte, so die Argumentation der Ministerin. Die Novellierung der Landesbauordnung soll zum 1. Juli dieses Jahres greifen. Dieser Zeitplan könnte nun ins Wanken geraten.