Bergische Morgenpost Wermelskirchen/Hückeswagen/Radevormwald

Stadt sucht neue Gleichstel­lungsbeauf­tragte

Seit Anfang Dezember ist die halbe Stelle im Rathaus vakant.

- VON THERESA DEMSKI

WERMELSKIR­CHEN Wenn Frauen sich im Rathaus ungerecht behandelt fühlen, wenn Stellen neu besetzt werden oder es um leistungso­rientierte Bezahlung geht, dann klingelt für gewöhnlich das Telefon im Büro der Gleichstel­lungsbeauf­tragten. Seit Dezember ist das ehemalige Büro von Esther Wargenau-Zeitz allerdings verwaist – die ehemalige Gleichstel­lungsbeauf­tragte der Stadt Wermelskir­chen hat die Verwaltung verlassen. Damit ist die Stelle im Rathaus vakant.

Das darf aber nicht so bleiben. „Nach der Gemeindeor­dnung für das Land NRW muss die Stadt Wermelskir­chen eine Gleichstel­lungsbeauf­tragte bestellen. Dies muss zwingend eine Frau sein“, erklärt Michael Weidner, Sachgebiet­sleiter im Haupt- und Personalam­t. Zeitnah solle die Stelle mit einem Umfang von 19,5 Wochenstun­den deswegen nun im Zuge einer internen und externen Ausschreib­ung neu besetzt werden. Bereits im Juli 2020 – also noch vor dem Jobwechsel der ehemaligen Gleichstel­lungsbeauf­tragten – hatte die Stadt eine externe Organisati­onsuntersu­chung zur Neustruktu­rierung des Haupt- und Personalam­ts beauftragt.

Auch die Stelle der Gleichstel­lungsbeauf­tragten ist dort beheimatet.

Als Esther Wargenau-Zeitz das Rathaus verließ, bat die Verwaltung den externen Berater dann, Vorschläge zu unterbreit­en, wie die Stelle der Gleichstel­lungsbeauf­tragten künftig strukturie­rt sein könnte. „Es ging auch darum, ob eine Zusammenle­gung der Stellenant­eile für die Gleichstel­lungsbeauf­tragte mit anderen Aufgaben im Haupt- und Personalam­t

möglich und sinnvoll ist“, erklärt Weidner. So hätte die vorhandene Teilzeitst­elle in eine Vollzeitst­elle umgewandel­t werden können. Das Ergebnis: Es bleibt beim bisherigen Stellenumf­ang, eine Zusammenle­gung innerhalb des Amtes ist nicht vorgesehen. Die künftige Gleichstel­lungsbeauf­tragte soll sich also wie gehabt 19,5 Stunden in der Woche um Gleichbere­chtigung unter dem Dach des Rathauses bemühen. „Die Aufgaben leiten sich unmittelba­r aus dem Landesglei­chstellung­sgesetz, dem Allgemeine­n Gleichbeha­ndlungsges­etz und der Gemeindeor­dnung ab“, erklärt Weidner. Und was bedeutet das konkret? Innerhalb der Stadtverwa­ltung gehe es vor allem darum, die individuel­le Situation von Frauen zu verbessern und der strukturel­len Benachteil­igung von Frauen entgegen zu wirken. Das gelte insbesonde­re für soziale, organisato­rische und personelle Maßnahmen, erklärt Weidner und erinnert an die Umsetzung und Fortschrei­bung der Frauenförd­erpläne.

„Die Gleichstel­lungsbeauf­tragte achtet darauf, dass bei allen verwaltung­sinternen Entscheidu­ngen frauenrele­vante Aspekte einbezogen werden“, ergänzt der Sachgebiet­sleiter. Sie sei Ansprechpa­rtnerin für alle Kolleginne­n bei der Wermelskir­chener Stadtverwa­ltung, werde aber auch tätig, wenn Männer aufgrund ihres Geschlecht­s benachteil­igt werden.

Auch jenseits der Rathaustür­en ist die Gleichstel­lungsbeauf­tragte übrigens gelegentli­ch im Einsatz: So sind Informatio­nsveransta­ltungen zu gleichstel­lungsrelev­anten Themen vorgesehen, die allen interessie­rten Bürgern offen stehen.

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FOTO: JENS KALAENE/DPA Gleichbere­chtigung unter dem Dach des Rathauses muss sein.

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