Bergische Morgenpost Wermelskirchen/Hückeswagen/Radevormwald
Stadt sucht neue Gleichstellungsbeauftragte
Seit Anfang Dezember ist die halbe Stelle im Rathaus vakant.
WERMELSKIRCHEN Wenn Frauen sich im Rathaus ungerecht behandelt fühlen, wenn Stellen neu besetzt werden oder es um leistungsorientierte Bezahlung geht, dann klingelt für gewöhnlich das Telefon im Büro der Gleichstellungsbeauftragten. Seit Dezember ist das ehemalige Büro von Esther Wargenau-Zeitz allerdings verwaist – die ehemalige Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Wermelskirchen hat die Verwaltung verlassen. Damit ist die Stelle im Rathaus vakant.
Das darf aber nicht so bleiben. „Nach der Gemeindeordnung für das Land NRW muss die Stadt Wermelskirchen eine Gleichstellungsbeauftragte bestellen. Dies muss zwingend eine Frau sein“, erklärt Michael Weidner, Sachgebietsleiter im Haupt- und Personalamt. Zeitnah solle die Stelle mit einem Umfang von 19,5 Wochenstunden deswegen nun im Zuge einer internen und externen Ausschreibung neu besetzt werden. Bereits im Juli 2020 – also noch vor dem Jobwechsel der ehemaligen Gleichstellungsbeauftragten – hatte die Stadt eine externe Organisationsuntersuchung zur Neustrukturierung des Haupt- und Personalamts beauftragt.
Auch die Stelle der Gleichstellungsbeauftragten ist dort beheimatet.
Als Esther Wargenau-Zeitz das Rathaus verließ, bat die Verwaltung den externen Berater dann, Vorschläge zu unterbreiten, wie die Stelle der Gleichstellungsbeauftragten künftig strukturiert sein könnte. „Es ging auch darum, ob eine Zusammenlegung der Stellenanteile für die Gleichstellungsbeauftragte mit anderen Aufgaben im Haupt- und Personalamt
möglich und sinnvoll ist“, erklärt Weidner. So hätte die vorhandene Teilzeitstelle in eine Vollzeitstelle umgewandelt werden können. Das Ergebnis: Es bleibt beim bisherigen Stellenumfang, eine Zusammenlegung innerhalb des Amtes ist nicht vorgesehen. Die künftige Gleichstellungsbeauftragte soll sich also wie gehabt 19,5 Stunden in der Woche um Gleichberechtigung unter dem Dach des Rathauses bemühen. „Die Aufgaben leiten sich unmittelbar aus dem Landesgleichstellungsgesetz, dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz und der Gemeindeordnung ab“, erklärt Weidner. Und was bedeutet das konkret? Innerhalb der Stadtverwaltung gehe es vor allem darum, die individuelle Situation von Frauen zu verbessern und der strukturellen Benachteiligung von Frauen entgegen zu wirken. Das gelte insbesondere für soziale, organisatorische und personelle Maßnahmen, erklärt Weidner und erinnert an die Umsetzung und Fortschreibung der Frauenförderpläne.
„Die Gleichstellungsbeauftragte achtet darauf, dass bei allen verwaltungsinternen Entscheidungen frauenrelevante Aspekte einbezogen werden“, ergänzt der Sachgebietsleiter. Sie sei Ansprechpartnerin für alle Kolleginnen bei der Wermelskirchener Stadtverwaltung, werde aber auch tätig, wenn Männer aufgrund ihres Geschlechts benachteiligt werden.
Auch jenseits der Rathaustüren ist die Gleichstellungsbeauftragte übrigens gelegentlich im Einsatz: So sind Informationsveranstaltungen zu gleichstellungsrelevanten Themen vorgesehen, die allen interessierten Bürgern offen stehen.