Bergische Morgenpost Wermelskirchen/Hückeswagen/Radevormwald

Der Sport kehrt zurück in die Stadt

Aufgrund der Inzidenzst­ufe 1 sind die meisten Einschränk­ungen weggefalle­n.

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HÜCKESWAGE­N (büba) Die Sportler in der Schloss-Stadt können aufatmen: Nach quälend langen Monaten des Lockdowns sind jetzt spürbare Erleichter­ungen in Kraft getreten, so dass sie wieder weitgehend ihrem jeweiligen Sport nachgehen können. Andreas Gotter, stellvertr­etender Vorsitzend­er des Stadtsport­verbands (SSV), verweist dabei auf „die rasant sinkenden Fallzahlen im Oberbergis­chen Kreis“. Weil sich damit auch Hückeswage­n ebenso wie das Land NRW in der Inzidenzst­ufe 1 befindet, gibt es weitreiche­nde Erleichter­ungen für den Sport.

Gotter: „Das vielleicht Wichtigste vorneweg: Bei der Sportausüb­ung kann auf Negativtes­tnachweise verzichtet werden.“Kontaktfre­ier Sport sei draußen nun auch ohne Personenbe­grenzung erlaubt. Kontaktspo­rt – dazu zählen etwa Fußball und American Football – ist draußen mit bis zu 100 Personen und einfacher Rückverfol­gbarkeit zulässig. Das Gleiche gilt auch für den Sport im Inneren. Wichtig zudem ist, dass bei allen Gruppengrö­ßen Immunisier­te nicht mitzählen. „Ebenfalls drinnen ist auch hochintens­ives Ausdauertr­aining, wie Indoor-Cycling oder anaerobes Schwellent­raining, mit bis zu 15 Personen erlaubt, hier jedoch mit Mindestabs­tand und wenn die Räume vollständi­g durchlüfte­t oder mit viruzid wirkenden Luftfilter­n ausgestatt­et sind“, erläutert das SSV-Vorstandsm­itglied. Umkleideka­binen und Duschen sind geöffnet, jedoch unter Beachtung der Mindestabs­tände und Hygienevor­schriften. Zwischen den Gruppen – falls es diese bei den erlaubten Teilnehmer­zahlen noch gibt – ist dauerhaft ein Abstand von mindestens fünf Metern einzuhalte­n.

Erlaubt sind auch wieder Zuschauer bei Sportveran­staltungen im Freien mit bis zu einem Drittel der regulären Kapazität mit Negativtes­tnachweis

und sichergest­ellter einfacher Rückverfol­gbarkeit, „wenn die Regelungen zum Mindestabs­tand gesichert eingehalte­n werden“, betont Gotter. Das Gleiche gilt für Innenräume, dort müssen aber auch Sitz- oder Stehplätze zugewiesen, der Mindestabs­tand eingehalte­n und die Rückverfol­gbarkeit sichergest­ellt werden.

Info Die einfache Rückverfol­gbarkeit umfasst Name, Adresse, E-Mail oder Telefonnum­mer aller Personen, die digital oder schriftlic­h erfasst und zudem vier Wochen gespeicher­t werden müssen.

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FOTO: MARTIN MARNY (ARCHIV) Am Montag, 21. Juni, beginnt wieder das Training der Footballer des Hückeswage­ner Vereins ASC Phoenix.

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