Bergische Morgenpost Wermelskirchen/Hückeswagen/Radevormwald
Der Sport kehrt zurück in die Stadt
Aufgrund der Inzidenzstufe 1 sind die meisten Einschränkungen weggefallen.
HÜCKESWAGEN (büba) Die Sportler in der Schloss-Stadt können aufatmen: Nach quälend langen Monaten des Lockdowns sind jetzt spürbare Erleichterungen in Kraft getreten, so dass sie wieder weitgehend ihrem jeweiligen Sport nachgehen können. Andreas Gotter, stellvertretender Vorsitzender des Stadtsportverbands (SSV), verweist dabei auf „die rasant sinkenden Fallzahlen im Oberbergischen Kreis“. Weil sich damit auch Hückeswagen ebenso wie das Land NRW in der Inzidenzstufe 1 befindet, gibt es weitreichende Erleichterungen für den Sport.
Gotter: „Das vielleicht Wichtigste vorneweg: Bei der Sportausübung kann auf Negativtestnachweise verzichtet werden.“Kontaktfreier Sport sei draußen nun auch ohne Personenbegrenzung erlaubt. Kontaktsport – dazu zählen etwa Fußball und American Football – ist draußen mit bis zu 100 Personen und einfacher Rückverfolgbarkeit zulässig. Das Gleiche gilt auch für den Sport im Inneren. Wichtig zudem ist, dass bei allen Gruppengrößen Immunisierte nicht mitzählen. „Ebenfalls drinnen ist auch hochintensives Ausdauertraining, wie Indoor-Cycling oder anaerobes Schwellentraining, mit bis zu 15 Personen erlaubt, hier jedoch mit Mindestabstand und wenn die Räume vollständig durchlüftet oder mit viruzid wirkenden Luftfiltern ausgestattet sind“, erläutert das SSV-Vorstandsmitglied. Umkleidekabinen und Duschen sind geöffnet, jedoch unter Beachtung der Mindestabstände und Hygienevorschriften. Zwischen den Gruppen – falls es diese bei den erlaubten Teilnehmerzahlen noch gibt – ist dauerhaft ein Abstand von mindestens fünf Metern einzuhalten.
Erlaubt sind auch wieder Zuschauer bei Sportveranstaltungen im Freien mit bis zu einem Drittel der regulären Kapazität mit Negativtestnachweis
und sichergestellter einfacher Rückverfolgbarkeit, „wenn die Regelungen zum Mindestabstand gesichert eingehalten werden“, betont Gotter. Das Gleiche gilt für Innenräume, dort müssen aber auch Sitz- oder Stehplätze zugewiesen, der Mindestabstand eingehalten und die Rückverfolgbarkeit sichergestellt werden.
Info Die einfache Rückverfolgbarkeit umfasst Name, Adresse, E-Mail oder Telefonnummer aller Personen, die digital oder schriftlich erfasst und zudem vier Wochen gespeichert werden müssen.