Bergische Morgenpost Wermelskirchen/Hückeswagen/Radevormwald
Rathaus öffnet ab Montag wieder
Sinkende Corona-Inzidenzen ermöglichen die Rückkehr zum Publikumsverkehr.
RADEVORMWALD (s-g) Die auch im Oberbergischen Kreis gesunkenen Inzidenz-Zahlen erlauben es der Stadt Radevormwald, das Rathausgebäude an der Hohenfuhrstraße 13 ab kommenden Montag, 21. Juni, wieder für den allgemeinen Publikumsverkehr zu öffnen. Das teilte die Stadtverwaltung mit. In den vergangenen Monaten war der Zutritt zu den Räumen der Verwaltung wegen der Corona-Pandemie nur sehr begrenzt möglich. Geöffnet ist das Rathaus ab Montag wieder für alle Bürger jeweils montags, mittwochs und freitags von 9 bis 12 Uhr, dienstags von 7.30 bis 12 Uhr und donnerstags von 15 bis 18 Uhr.
Noch sind die Vorsichtsmaßnahmen allerdings nicht alle aufgehoben, wie die Verwaltung betont: „Bis auf weiteres müssen die Besucher eine FFP-2-Maske oder eine medizinische Maske tragen“, heißt es in der Pressemitteilung.
Für das Servicebüro der Stadtverwaltung (Nebeneingang Rathaus) gilt ab Montag, 28. Juni, eine zweigeteilte Öffnung. Bis Freitag, 25 Juni, ist das Büro aus technischen Gründen für diejenigen geöffnet, die einen Termin über das Onlineportal gebucht haben.
Von Montag, 28. Juni, an können Angelegenheiten im Servicebüro auf zwei verschiedenen Wegen erledigt werden: Für weniger dringliche Behördenangelegenheiten sollte weiterhin mit den städtischen Mitarbeitern ein Termin vereinbart werden.
„Dieses System hat sich in den vergangenen Monaten bewährt, weil Wartezeiten bis auf wenige Ausnahmen vermieden werden können“, teilt die Verwaltung mit. Buchbar sind die Termine weiterhin per E-Mail unter servicebuero@radevormwald.de oder per Tel. unter 02195 606 234.
Zusätzlich bietet die Radevormwalder Stadtverwaltung ab 28. Juni die Möglichkeit an, sich in behördlichen Angelegenheiten des Servicebüros auch spontan bei den Mitarbeitern zu melden. Allerdings muss dann mit Wartezeiten gerechnet werden. Die Verwaltung bittet darum, dieses zweite Angebot wirklich nur in dringenden Fällen zu nutzen.
Die Abstandsregeln und die Maskenpflicht (FFP2 oder medizinisch) gelten auch hier weiterhin.