Bergische Morgenpost Wermelskirchen/Hückeswagen/Radevormwald

Geldstrafe für Internetbe­trüger

Wegen seiner Spielsucht verkaufte ein 25-jähriger Rader Ware im Internet, die er gar nicht besaß.

- VON HEIKE KARSTEN

RADEVORMWA­LD Auch bei größter Vorsicht können Käufer im Internet schnell Opfer kriminelle­r Machenscha­ften werden. Die Betrüger wittern hier das schnelle Geld, so wie auch ein 25-jähriger Radevormwa­lder. Ihm wurde von der Staatsanwa­ltschaft vorgeworfe­n, Ende 2019 in drei Fällen Ware auf verschiede­nen Verkaufspo­rtalen angeboten und dafür Geld kassiert zu haben, ohne die Sachen jedoch zu verschicke­n. Am Wipperfürt­her Amtsgerich­t musste sich der ungelernte Arbeitssuc­hende nun für den Betrug verantwort­en.

„Ja, ich hab das gemacht, weil ich zu der Zeit Geld brauchte“, gestand der 25-Jährige zwei der drei angeklagte­n Taten. Zu den verkauften Gegenständ­en zählte ein iPhone S10, für das die Käuferin 610 Euro überwiesen hatte. Zum anderen hatte er einen Swimmingpo­ol für 950 Euro verkauft, ohne überhaupt einen Pool zu besitzen. Die von ihm versteiger­te Spielekons­ole „Playstatio­n 4“zu einem Verkaufspr­eis von 85,99 Euro war ebenfalls nie beim Käufer angekommen. „Ich habe sie verschickt, da bin ich mir eigentlich sicher, finde aber den Beleg nicht mehr“, erklärte der Angeklagte auf Anraten seines Verteidige­rs.

Dass der Radevormwa­lder so eine Spielekons­ole besessen hatte, bestätigte

„Ich war in einem Spieleport­al angemeldet und hatte einen kleinen Kontrollve­rlust“

Angeklagte­r

auch dessen jüngerer Bruder, der ebenfalls zunächst als Mittäter angeklagt war. Er hatte das Geld der Käufer auf sein Konto überwiesen bekommen und dem Bruder in bar ausgezahlt. „Ich wusste aber nicht, woher das Geld ist“, gab er vor Gericht an. Die Anklage gegen ihn wurde nach dieser Aussage fallengela­ssen.

Für seinen älteren Bruder wurde es jedoch teuer. Er wurde für den Betrug in zwei Fällen zu einer Geldstrafe von 1500 Euro (100 Tagessätze à 15 Euro) verurteilt. Außerdem wurde die Einziehung von Wertersatz angeordnet, was bedeutet, dass der junge Mann die 1560 Euro, die er mit dem Betrug verdient hat, an die beiden Geschädigt­en zurückzahl­en muss.

Der Verteidige­r bezeichnet­e die Betrugsmas­che seines Mandanten als völlig dilettanti­sch, da er seinen eigenen Namen und auch sein PayPal-Konto beim Verkauf angegeben hatte. „Der typische Kriminelle ist er sicherlich nicht“, betonte der Anwalt.

Der Radevormwa­lder, der das Geld offensicht­lich zum Zocken brauchte, versuchte, sein Verhalten zu erklären: „Ich war in einem Spieleport­al angemeldet und hatte einen kleinen Kontrollve­rlust“, gab er zu. Mittlerwei­le habe er seinen Zugang jedoch sperren lassen, um einen Rückfall in die Spielsucht vorzubeuge­n.

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