Bergische Morgenpost Wermelskirchen/Hückeswagen/Radevormwald
Geldstrafe für Internetbetrüger
Wegen seiner Spielsucht verkaufte ein 25-jähriger Rader Ware im Internet, die er gar nicht besaß.
RADEVORMWALD Auch bei größter Vorsicht können Käufer im Internet schnell Opfer krimineller Machenschaften werden. Die Betrüger wittern hier das schnelle Geld, so wie auch ein 25-jähriger Radevormwalder. Ihm wurde von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, Ende 2019 in drei Fällen Ware auf verschiedenen Verkaufsportalen angeboten und dafür Geld kassiert zu haben, ohne die Sachen jedoch zu verschicken. Am Wipperfürther Amtsgericht musste sich der ungelernte Arbeitssuchende nun für den Betrug verantworten.
„Ja, ich hab das gemacht, weil ich zu der Zeit Geld brauchte“, gestand der 25-Jährige zwei der drei angeklagten Taten. Zu den verkauften Gegenständen zählte ein iPhone S10, für das die Käuferin 610 Euro überwiesen hatte. Zum anderen hatte er einen Swimmingpool für 950 Euro verkauft, ohne überhaupt einen Pool zu besitzen. Die von ihm versteigerte Spielekonsole „Playstation 4“zu einem Verkaufspreis von 85,99 Euro war ebenfalls nie beim Käufer angekommen. „Ich habe sie verschickt, da bin ich mir eigentlich sicher, finde aber den Beleg nicht mehr“, erklärte der Angeklagte auf Anraten seines Verteidigers.
Dass der Radevormwalder so eine Spielekonsole besessen hatte, bestätigte
„Ich war in einem Spieleportal angemeldet und hatte einen kleinen Kontrollverlust“
Angeklagter
auch dessen jüngerer Bruder, der ebenfalls zunächst als Mittäter angeklagt war. Er hatte das Geld der Käufer auf sein Konto überwiesen bekommen und dem Bruder in bar ausgezahlt. „Ich wusste aber nicht, woher das Geld ist“, gab er vor Gericht an. Die Anklage gegen ihn wurde nach dieser Aussage fallengelassen.
Für seinen älteren Bruder wurde es jedoch teuer. Er wurde für den Betrug in zwei Fällen zu einer Geldstrafe von 1500 Euro (100 Tagessätze à 15 Euro) verurteilt. Außerdem wurde die Einziehung von Wertersatz angeordnet, was bedeutet, dass der junge Mann die 1560 Euro, die er mit dem Betrug verdient hat, an die beiden Geschädigten zurückzahlen muss.
Der Verteidiger bezeichnete die Betrugsmasche seines Mandanten als völlig dilettantisch, da er seinen eigenen Namen und auch sein PayPal-Konto beim Verkauf angegeben hatte. „Der typische Kriminelle ist er sicherlich nicht“, betonte der Anwalt.
Der Radevormwalder, der das Geld offensichtlich zum Zocken brauchte, versuchte, sein Verhalten zu erklären: „Ich war in einem Spieleportal angemeldet und hatte einen kleinen Kontrollverlust“, gab er zu. Mittlerweile habe er seinen Zugang jedoch sperren lassen, um einen Rückfall in die Spielsucht vorzubeugen.