Bergische Morgenpost Wermelskirchen/Hückeswagen/Radevormwald
Gibt es doch bald Luftreiniger für Schulen?
Zwei Geräte gibt es schon in der Schwanenschule. Stadt überprüft Kita- und Schulräume auf Kippfenster.
WERMELSKIRCHEN Stoßlüften oder Luftreinigungsgeräte? Was besser ist, scheint in der Corona-Krise fast eine Glaubensfrage zu sein. Die Politik von Bund und Land stellt jetzt weitere Mittel für die Anschaffung von Lüftungssystemen in Schulen in Kitas bereit – laut Ministerin Scharrenbach werden sogar bis zu 100 Prozent finanziert. Ob Wermelskirchen davon profitiert? Jochen Bilstein (SPD) hat jedenfalls schon mal den Antrag gestellt: „Prüfen Sie bitte, ob es Wermelskirchener Schulen oder Kitas gibt, die von dem Programm profitieren könnten.“Dabei gibt es nur Lüfter für Räume der Kategorie 2.
2020 war die Gerätediskussion schon einmal entbrannt – die Stadt hatte 200 Klassenräume untersucht, ob dort gelüftet werden kann. Zwei Kellerräume in der Schwanenschule, in denen es nur Oberlichter gibt und deshalb nicht durchgelüftet werden kann, erhielten Lüfter. In anderen Räumen, in denen die Fenster nicht geöffnet werden konnten, war es einfacher: mal waren Gardinenstangen oder Lampen im Weg oder ein Griff defekt. Alles wurde behoben. Nun wird ausdrücklich eine Kategorie 2 genannt – das sind Räume,
in denen es zum Beispiel nur Kippfenster gibt. Solche Fenster fielen 2020 noch nicht unter die Förderbedingungen. Jetzt aber schon. Beigeordneter Stefan Görnert und Schulamtsleiter Andreas Voß bereiten sich vor. „Wir rechnen in den nächsten Tagen mit dem Rund-Erlass, der genau die Details regelt.“
In der Zwischenzeit werden alle Räume von Kitas und Grundschulen sowie weiterführenden Schulen überprüft. „Wir werden auf jeden Fall schon mal das Leistungsverzeichnis vorbereiten, damit Aufträge für solche Geräte schnell rausgehen können. Wir wissen aber noch nicht, wie viele es sein werden“, sagt Voß. Wobei Görnert anmerkt, dass sich das Bundesumweltamt immer noch nicht eindeutig zur Luftreinigung geäußert habe. „Es gilt eigentlich immer noch die Anweisung des Bundesumweltamtes, dass auch mit einem Luftreinigungsgerät weiterhin gelüftet werden muss“, sagt der Beigeordnete.
2020 hatte übrigens ein Test der Stadt ergeben, dass durch Stoßlüften in den Pausen und während der Hälfte der Unterrichtsstunde die Werte der Kohlendioxid-Konzentration in den Klassenräumen in einem unbedenklichen Rahmen gehalten werden können.