Bergische Morgenpost Wermelskirchen/Hückeswagen/Radevormwald
Ein 45-Jähriger bedroht seine Ex-Frau und erhält Geldstrafe
Angeklagter fällt sowohl der Richterin als auch seiner Ex-Frau und der gemeinsamen Tochter während ihrer Aussagen vor Gericht wiederholt ins Wort.
WERMELSKIRCHEN Vor dem Urteilsspruch am Amtsgericht stand eine anstrengende Verhandlung: Der Angeklagte, ein 45-jähriger Mann, war derart aufgeregt, dass er praktisch die ganze Verhandlung redete und sich dabei auch nicht von den Zurechtweisungen der Richterin bremsen ließ. Auch die mehrfach vorgebrachte Androhung eines Ordnungsgeldes sorgte nur kurzzeitig für Besserung.
Der Vorwurf, dem der 45-Jährige sich stellen musste, lautete auf Körperverletzung und Bedrohung. So soll der Angeklagte auf dem Lidl-Parkplatz an der Thomas-Mann-Straße seiner von ihm getrennt lebenden Frau aufgelauert, ihr drei Schläge mit der flachen Hand ins Gesicht verpasst und der 36-Jährigen angedroht haben, sie umzubringen – in Anwesenheit der beiden gemeinsamen Töchter.
Das sei alles Unsinn, er würde niemals die Hand gegen seine Frau erheben, er habe lediglich seine Tochter streicheln wollen. Im Gegenteil sei seine Frau aggressiv auf ihn zugekommen und habe ihn provozieren wollen – damit er so sauer werden würde, dass er sie schlage. Das habe sie immer wieder getan, auf diese Weise habe sie Schmerzensgeld von ihm bekommen wollen. Schließlich räumte der 45-Jährige ein, dass er seine Ex-Frau geschubst habe. Schläge wies er jedoch weiterhin von sich. Auf die Androhung, sie zu töten, ging er indes in der ganzen Verhandlung nicht weiter ein.
Es wurden sowohl die 36-jährige Ex-Frau als auch die zehnjährige Tochter als Zeuginnen geladen. „Er hat mich auf dem Parkplatz bedroht, ich bin aber weitergegangen und habe getan, als hätte ich nichts gehört“, sagte die Frau. Daraufhin habe er sie angeschrien und sie schlagen wollen, wobei er die ältere Tochter versehentlich erwischt habe. Diese habe daraufhin die Polizei gerufen. Die 36-Jährige sei nicht geschlagen,
„Er hat mich auf dem Parkplatz bedroht, ich bin aber weitergegangen und habe getan, als hätte ich nichts gehört“
Ex-Frau des Angeklagten
wohl aber geschubst worden. Auf den Einwand, dass sie aber bei der Polizei von Schlägen gesprochen habe, sagte die Zeugin, dass es so lange her sei und sie sich nicht mehr genau erinnern könne.
Der Angeklagte redete während der Aussage dazwischen, warf der Ex-Frau vor, dass sie lügen würde. Und das setzte sich auch während der Aussage seiner zehnjährigen Tochter fort, die die Aussage der Mutter im Wesentlichen bestätigte. „Mein Vater hat meiner Mutter Angst gemacht, dass er sie töten würde“, sagte das Mädchen. „Die lügen doch beide ohne Ende“, rief der Angeklagte dazwischen. Wenig später, als die Zehnjährige bereits wieder den Gerichtssaal verlassen hatte, und sich abzeichnete, dass es zu einer Verurteilung kommen würde, rief der 45-Jährige: „Was soll die Scheiße denn, Frau Richterin, ich habe das nicht getan.“Die Richterin entschied sich offensichtlich ab einem bestimmten Zeitpunkt dafür, die ständigen Einwürfe des Angeklagten zu ignorieren.
Am Ende forderte der Staatsanwalt 80 Tagessätze zu je 20 Euro. „Wir gehen hier von einer nicht verwirklichten, dafür aber von einer versuchten Körperverletzung aus. Dazu kommt allerdings die Drohung, die ich als gesichert annehme“, sagte er. Außerdem habe es eine Verfügung des Familiengerichts gegeben habe, nach der der Angeklagte sich seiner Frau nicht habe nähern dürfen. Die sei mittlerweile nicht mehr aktuell, zeige aber, dass es schon vorher ein nicht einfaches Verhältnis zwischen den beiden gegeben habe.
In seinen letzten Worten rief der Angeklagte noch einmal: „Ich bezahle keinen Cent, ich habe das nicht getan.“Am Ende standen dann dennoch 90 Tagessätze zu je 20 Euro. „Sie sollten auch Ihr Verhalten vor Gericht einmal überdenken“, sagte die Richterin nach der Urteilsverkündung. Der 45-Jährige betonte danach, dass er das Urteil seinem Anwalt übergeben werde.