Bergische Morgenpost Wermelskirchen/Hückeswagen/Radevormwald

Impfstatus-Abfrage in Heimen

Berlin will neue Corona-Regeln. Entscheide­nd soll die Auslastung der Kliniken sein.

- VON JANA WOLF

BERLIN Nach dem Willen von Union und SPD sollen Arbeitgebe­r im Bildungs- und Gesundheit­swesen künftig einen Nachweis von ihren Beschäftig­ten über eine Impfung gegen Covid-19 oder eine überstande­ne Infektion einholen dürfen. Dafür wollen die Regierungs­fraktionen das Infektions­schutzgese­tz ändern. Der entspreche­nde Änderungsa­ntrag, über den am Freitag im Gesundheit­sausschuss kontrovers debattiert wurde, liegt unserer Redaktion vor. Die Ausweispfl­icht soll allerdings nur gelten, solange die epidemisch­e Lage von nationaler Tragweite ausgerufen ist.

Laut dem Änderungsa­ntrag soll die Krankenhau­s-Inzidenz – also die Corona bedingten Klinikeinw­eisungen je 100.000 Einwohner binnen sieben Tage – als bundesweit­er Richtwert für künftige CoronaSchu­tzmaßnahme­n im Gesetz verankert werden. Weitere Indikatore­n wie die bisher bekannte Sieben-Tage-Inzidenz, die verfügbare­n Kapazitäte­n auf den Intensivst­ationen und die Impfquote sollen weiterhin berücksich­tigt werden.

Zudem wollen die Regierungs­fraktionen die sogenannte 3G-Regel im Bundesgese­tz verankern – also die Vorgabe, dass nur vollständi­g Geimpfte, Genesene oder negativ Getestete Zugang zu bestimmten Einrichtun­gen bekommen. Eine bundesweit­e Vorgabe der 2G-Regel, die nur Geimpften und Genesenen bestimmte Zugänge erlaubt, ist nicht geplant. Die Grünen kritisiert­en die Vorlage. Die Regierung lasse „Planbarkei­t und Nachvollzi­ehbarkeit in der Pandemiebe­kämpfung weiterhin vermissen“, sagte Grünen-Gesundheit­sexperte Janosch Dahmen. „Sie will ein unübersich­tliches Sammelsuri­um an Punkten, die berücksich­tigt werden könnten, zur Grundlage der Corona-Politik machen.“Unter anderem fordert er eine 2G-Regel ab einem klar definierte­n Auslastung­swert der Krankenhäu­ser.

Bis kurz vor der Ausschusss­itzung am Freitag hatte es auch zwischen Union und SPD große Uneinigkei­t über die neuen Corona-Vorgaben gegeben. Doch die Zeit drängt. Der Bundestag soll die Gesetzesän­derungen am Dienstag beschließe­n.

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