Bergische Morgenpost Wermelskirchen/Hückeswagen/Radevormwald
Streit um Ganztagsfinanzierung
Die Länder fordern mehr Geld vom Bund, der einen Rechtsanspruch einführen will.
BERLIN Im Streit von Bund und Ländern über die Finanzierung des geplanten Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung in Grundschulen fordern die Länder mehr Zugeständnisse von Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD). NRW-Finanzminister Lutz Lienenkämper (CDU) erhöhte noch einmal den Druck vor der entscheidenden Sitzung des Vermittlungsausschusses von Bund und Ländern nach dem Wochenende: „Unser Ziel ist es, am Montag eine gemeinsame Lösung im Interesse unserer Kinder zu finden“, sagte Lienenkämper. „Das setzt eine angemessene Beteiligung des Bundes an den Investitionskosten und den laufenden Betriebskosten
voraus. Da wird sich auch der Bundesfinanzminister noch bewegen müssen“, so der CDU-Politiker.
Tatsächlich steht die SPD bei dem Projekt unter besonderem Druck. Auf ihren Wunsch hatte die große Koalition im Bund den Rechtsanspruch vorangetrieben. Ein in der Koalition errungener Kompromiss war dann aber im Bundesrat am Veto mehrerer Länder – auch einiger SPD-geführter Landesregierungen – gescheitert. Hauptgrund: Die Länder fürchten hohe Investitionsund Betriebskosten. Dieser sollte ab dem Schuljahr 2026/2027 zunächst für Erstklässler gelten, weitere Klassenstufen sollen folgen. Damit hätte ab August 2029 jedes Grundschulkind einen Anspruch auf ganztägige Betreuung.
Für SPD-Kanzlerkandidat Scholz ist die Umsetzung des Vorhabens in dieser Legislaturperiode wichtig, zugleich kann er den Ländern nicht zu große Zugeständnisse machen. Zumal der Bund sich nach Ansicht von Bundesfamilienministerin Christine Lambrecht (SPD) sehr weit auf die Länder zubewegt hat. Er habe die Mittel bereits von zwei auf 3,5 Milliarden Euro aufgestockt und eine Beteiligung an den Betriebskosten in Höhe von fast einer Milliarde Euro zugesagt.
Aus Länderkreisen hieß es, ein möglicher Kompromiss könne eine Überprüfung der Kosten nach einigen Jahren sein – mit der grundsätzlichen Bereitschaft des Bundes, dann gegebenenfalls noch einmal nachzulegen.