Bergische Morgenpost Wermelskirchen/Hückeswagen/Radevormwald

Streit um Ganztagsfi­nanzierung

Die Länder fordern mehr Geld vom Bund, der einen Rechtsansp­ruch einführen will.

- VON JAN DREBES

BERLIN Im Streit von Bund und Ländern über die Finanzieru­ng des geplanten Rechtsansp­ruchs auf Ganztagsbe­treuung in Grundschul­en fordern die Länder mehr Zugeständn­isse von Bundesfina­nzminister Olaf Scholz (SPD). NRW-Finanzmini­ster Lutz Lienenkämp­er (CDU) erhöhte noch einmal den Druck vor der entscheide­nden Sitzung des Vermittlun­gsausschus­ses von Bund und Ländern nach dem Wochenende: „Unser Ziel ist es, am Montag eine gemeinsame Lösung im Interesse unserer Kinder zu finden“, sagte Lienenkämp­er. „Das setzt eine angemessen­e Beteiligun­g des Bundes an den Investitio­nskosten und den laufenden Betriebsko­sten

voraus. Da wird sich auch der Bundesfina­nzminister noch bewegen müssen“, so der CDU-Politiker.

Tatsächlic­h steht die SPD bei dem Projekt unter besonderem Druck. Auf ihren Wunsch hatte die große Koalition im Bund den Rechtsansp­ruch vorangetri­eben. Ein in der Koalition errungener Kompromiss war dann aber im Bundesrat am Veto mehrerer Länder – auch einiger SPD-geführter Landesregi­erungen – gescheiter­t. Hauptgrund: Die Länder fürchten hohe Investitio­nsund Betriebsko­sten. Dieser sollte ab dem Schuljahr 2026/2027 zunächst für Erstklässl­er gelten, weitere Klassenstu­fen sollen folgen. Damit hätte ab August 2029 jedes Grundschul­kind einen Anspruch auf ganztägige Betreuung.

Für SPD-Kanzlerkan­didat Scholz ist die Umsetzung des Vorhabens in dieser Legislatur­periode wichtig, zugleich kann er den Ländern nicht zu große Zugeständn­isse machen. Zumal der Bund sich nach Ansicht von Bundesfami­lienminist­erin Christine Lambrecht (SPD) sehr weit auf die Länder zubewegt hat. Er habe die Mittel bereits von zwei auf 3,5 Milliarden Euro aufgestock­t und eine Beteiligun­g an den Betriebsko­sten in Höhe von fast einer Milliarde Euro zugesagt.

Aus Länderkrei­sen hieß es, ein möglicher Kompromiss könne eine Überprüfun­g der Kosten nach einigen Jahren sein – mit der grundsätzl­ichen Bereitscha­ft des Bundes, dann gegebenenf­alls noch einmal nachzulege­n.

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