Bergische Morgenpost Wermelskirchen/Hückeswagen/Radevormwald
Zum Lärmaktionsplan sind alle Hückeswagener gefragt.
Der Lärmaktionsplan liegt im Entwurf vor, die Hückeswagener können noch ihre Stellungnahmen abgeben. Dazu hatten sie im Heimatmuseum bei einer Bürgersprechstunde Gelegenheit. Nur wenige nutzten sie.
HÜCKESWAGEN Gerade mal sieben Hückeswagener waren ins Museum gekommen, um entweder Fragen zum Lärmaktionsplan der Stadt zu stellen oder aber ihre Kommentare dazu abzugeben. Unter ihnen waren auch aktive Mitglieder der Initiative gegen den Motorradlärm, die sich stellvertretend für viele in der Initiative zusammengeschlossene Hückeswagener informierten und zu Wort meldeten.
Der Bürgerinitiative ist es letztlich zu verdanken, dass es den Plan überhaupt gibt, wenn auch bislang nur im Entwurf. Nach dem Gesetz gehört er nämlich schon seit vielen Jahren zu den Pflichtaufgaben von Kommunen, in denen es Probleme mit Verkehrslärm gibt. Und das ist in Hückeswagen unbestritten der Fall. Aber die Initiative musste die Stadt erst einmal an ihre Pflicht erinnern, bevor der Stadtrat dann aufgrund eines Antrags der Grünen 2019 das Aachener Planungsbüro Richter und Richard damit beauftragte, den Lärmaktionsplan entsprechend den gesetzlichen Vorgaben aufzustellen. Das Fachbüro sammelt nun auch die Stellungnahmen von Bürgern und erfasst sie in einer Tabelle. Letztlich entscheidet dann wieder der Rat, welche Anregungen oder Bedenken in die Planung einfließen.
Für das Fachbüro war am Donnerstag Inhaber Jochen Richard ins Heimatmuseum gekommen, um Fragen zu beantworten und bei Bedarf Erläuterungen zum Planentwurf zu geben. Grundsätzlich geht es bei diesem Instrument darum, nach objektiven Kriterien darzustellen, wo in einer Stadt besonders hohe Belastungen durch Verkehrslärm feststellbar sind und mit welchen Maßnahmen diese Belastung reduziert werden kann. In den Blick genommen werden dabei nach den gesetzlichen Vorgaben nur Autobahnen, Bundes- und Landstraßen mit einer Verkehrsdichte ab 8200 Fahrzeugen innerhalb von 24 Stunden an 365 Tagen im Jahr.
Das trifft nur auf einen sehr kleinen Teil der überwiegend innerstädtischen Straßen zu. Weil aber auch manche Kreisstraßen stark belastet sind, hatte der Rat nach Vorschlag der Verwaltung entschieden, über das gesetzliche Pflichtprogramm hinaus auch weitere Straßenabschnitte im Stadtgebiet in den Plan aufzunehmen und untersuchen zu lassen. Nur ein Beispiel dafür ist die viel befahrene August-Lütgenau-Straße (K 1).
Zu hohen Erwartungen schob Bürgermeister Dietmar Persian in der Bürgersprechstunde einen Riegel vor: „Eine heile Welt ohne Verkehrslärm
werden wir auch mit dem Aktionsplan nicht bekommen – aber wir brauchen eine Verbesserung der Situation.“Mit dem Plan bekomme die Stadt zugleich einen Maßnahmen-Katalog und eine Argumentationshilfe gegenüber anderen Behörden, denn genau da ist eine Crux bei der Lärmbelästigung durch den alltäglichen Straßenverkehr versteckt: Baulastträger von Bundesund Landstraßen ist der Landesbetrieb
Straßen NRW – und der steht nicht in der Pflicht, Maßnahmen zur Lärm-Reduzierung, die sich aus dem kommunalen Aktionsplan ergeben, auch umzusetzen. Gleiches gilt für den Oberbergischen Kreis und seine Straßenverkehrsbehörde, wenn es zum Beispiel um Tempolimits oder die Beschilderung geht. Persian: „Wir nehmen unseren Plan mit zu den Behörden, aber wir können weder den Kreis noch Straßen
NRW zwingen, ihn dann auch umzusetzen.“Eine wichtige Argumentationshilfe sei er aber in jedem Fall.
Jochen Richard unterstrich überdies: „Es gibt auch ein Leben nach dem Lärmaktionsplan.“Vorhaben zur Lärm-Reduzierung könnten auch dann umgesetzt werden, wenn sie nicht Bestandteil des Aktionsplans seien, denn letzten Endes habe die Stadt eine eigene Planungshoheit und ihre politischen Beschlussorgane. Richard: „Das Thema Verkehrslärm in der Stadt ist nicht beendet und abgeschlossen, wenn der Plan erst einmal beschlossen ist.“Das sieht auch der Bürgermeister so: „Das Bohren von dicken Brettern wird auch danach weitergehen“, sagte er.
Im laufenden Verfahren geht es nun erst einmal so weiter, dass die Stellungnahmen der Bürger aufgelistet und abgewogen werden, dementsprechend wird der Entwurf angepasst. Politisch beschlossen werden muss er dann vom Stadtrat.