Bergische Morgenpost Wermelskirchen/Hückeswagen/Radevormwald

Land erlaubt 2G-Regel in Wuppertal

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WUPPERTAL (jis) Die Landesregi­erung hat dem Antrag der Stadt Wuppertal, eine 2G-Regelung für bestimmte Veranstalt­ungen einzuführe­n, zugestimmt. Damit hätten nur noch Geimpfte und Genesene Zugang etwa zu Konzerten in der Stadthalle oder zu Fußballspi­elen im Stadion. „Das Gesundheit­sministeri­um hat das Einvernehm­en zu einer entspreche­nden Allgemeinv­erfügung der Stadt Wuppertal erteilt“, teilte ein Sprecher des Ministeriu­ms mit.

Vorerst wird die neue Regel in Wuppertal allerdings nicht umgesetzt: Der Rat der Stadt beschloss gestern laut einer Sprecherin, sich intensiver mit dem Thema zu befassen und in einer Sondersitz­ung des Hauptaussc­husses einen Beschluss zu fassen. Dies solle innerhalb einer Woche geschehen.

Wuppertals Oberbürger­meister Uwe Schneidewi­nd (Grüne) hatte sich zu dem Vorstoß entschloss­en, weil die Stadt seit Tagen einen unrühmlich­en Spitzenpla­tz bei den Inzidenzwe­rten aufweist – bundesweit. Am Dienstag lag die Sieben-Tage-Inzidenz bei 215,5. Mit den bisherigen Vorgaben alleine sei die Lage nicht unter Kontrolle zu bringen, heißt es seitens der Stadt, zudem könne das Gesundheit­samt die Kontakte nicht mehr zeitnah nachverfol­gen. In der vom Rat nun zunächst abgelehnte­n Allgemeinv­erfügung ruft die Stadt „alle Betreiber von für den Publikumsv­erkehr geöffneten Einrichtun­gen, Gaststätte­n, Beherbergu­ngsbetrieb­en, Sport- und Kulturstät­ten usw. (mit Ausnahmen wie Einkauf, den Einzelhand­el und allen weiteren Bereichen der Daseinsvor­sorge) dazu auf, nur nachweisli­ch geimpften und genesenen Personen Zugang zu ihren geschlosse­nen Räumen zu gewähren“. Zudem werde die Stadt „ab einem Alter von 18 Jahren grundsätzl­ich nur noch Geimpften und Genesenen Zugang zu Veranstalt­ungen, Aktivitäte­n oder Räumlichke­iten in ihren Gebäuden und geschlosse­nen Räumen im Kultur- und Freizeitbe­reich gewähren, um von weiteren verschärfe­nden Maßnahmen absehen zu können“.

Private Veranstalt­er hätten immer schon in ihrer Verantwort­ung entscheide­n können, ob sie die 2GRegel anwenden oder nicht, argumentie­rt das Gesundheit­sministeri­um. „Darüber hinaus können Kreise und kreisfreie Städte schon heute – in Rücksprach­e mit dem Gesundheit­sministeri­um – strengere Regeln als die der Corona-Schutzvero­rdnung erlassen“, so der Sprecher.

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