Bergische Morgenpost Wermelskirchen/Hückeswagen/Radevormwald
Baumhaus-Räumung rechtswidrig
Das Kölner Verwaltungsgericht nennt Brandschutzgründe nur „vorgeschoben“.
DÜSSELDORF (kib/dpa) Die Räumung der Baumhäuser im Hambacher Forst im Herbst 2018 war rechtswidrig. Das Verwaltungsgericht Köln gab am Mittwoch einem einstigen Bewohner recht. Das Gericht urteilte, die damals von der CDU/FDP-Landesregierung als Begründung genannten Brandschutzbestimmungen seien nur vorgeschoben gewesen. Stattdessen habe die Aktion der Entfernung von Braunkohlegegnern aus dem Forst gedient, so das Gericht.
Das Urteil birgt einige Brisanz, weil die NRW-Landesregierung die Räumung angewiesen hatte. Im September 2018 hatte ein massives Polizeiaufgebot die über Jahre hinweg von Kohlegegnern in dem Waldstück errichteten Baumhäuser geräumt. Die Landesregierung hatte die Stadt Kerpen und den Kreis Düren zu der Räumung angewiesen – als Grund wurden Sicherheitsmängel genannt. Die Räumung hätte RWE die Rodung ermöglichen sollen. Diese wurde jedoch wenig später ebenfalls per Gericht gestoppt.
Dem Verwaltungsgericht Köln zufolge hatte die Aktion verschiedene rechtliche Mängel. Vor allem sei aus der Weisung des Ministeriums erkennbar, dass es letztlich um die Entfernung der Braunkohlegegner aus dem Waldstück gegangen sei. Das aber sei nicht Zweck der angewandten baurechtlichen Regelungen zum Brandschutz. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Beteiligten können einen Antrag auf Zulassung der Berufung stellen.
Grünen-Chefin Mona Neubaur bezeichnete das Urteil am Mittwoch als „Klatsche für die Landesregierung“. Es beweise: „Die Räumung des Waldes diente vor allem den wirtschaftlichen Interessen von RWE.“Die Bauministerin, der Innenminister und der Ministerpräsident müssten sich jetzt erklären.
SPD-Innenexperte Sven Wolf äußerte sich ähnlich: „Diese Landesregierung hat versucht, uns zum Narren zu halten.“Aber auch Tausende Polizisten seien damit für eine rechtswidrige Handlung der Landesregierung wider besseres Wissen in den größten Polizeieinsatz des Landes geschickt worden: „Polizeibeamte, die sich haben beschimpfen, bepöbeln und bewerfen lassen müssen.“