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Wuppertaler verurteilt im Missbrauchsfall Münster
MÜNSTER (dpa) In einem weiteren Prozess im Missbrauchskomplex Münster hat das Landgericht einen Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Der 38-Jährige aus Wuppertal soll laut Urteil von Donnerstag für fünf Jahre in Haft, wie ein Gerichtssprecher sagte.
Das Gericht sah die ihm vorgeworfenen Missbrauchstaten im Wesentlichen als erwiesen an. Er hatte sich demnach im März 2019 in einem Waldstück bei Dülmen mit dem als Haupttäter geltenden Adrian V. getroffen, um dessen Ziehsohn sexuell zu missbrauchen. Außerdem waren bei dem Mann zahlreiche Bilddateien gefunden worden, die sexuelle Gewalt an Kindern zeigen.
Zum Auftakt räumte der Angeklagte
lediglich den Besitz und das Verschicken der Missbrauchsbilder ein, zu den schweren Missbrauchstaten sei es aber in dem Wald nicht gekommen. Entsprechende Chatprotokolle hatten den Richtern jedoch als Beweis in dem Prozess gedient. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren gefordert, die Verteidigung hielt eine Bewährungsstrafe für angemessen.
Im Hauptverfahren war Adrian V. Anfang Juli zu 14 Jahren Haft und anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden. Er hatte seinen heute elf Jahre alten Ziehsohn immer wieder selbst vergewaltigt und anderen Männern für schweren Missbrauch überlassen. Beide Urteile sind noch nicht rechtskräftig.