Bergische Morgenpost Wermelskirchen/Hückeswagen/Radevormwald

Wuppertale­r verurteilt im Missbrauch­sfall Münster

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MÜNSTER (dpa) In einem weiteren Prozess im Missbrauch­skomplex Münster hat das Landgerich­t einen Angeklagte­n zu einer Freiheitss­trafe verurteilt. Der 38-Jährige aus Wuppertal soll laut Urteil von Donnerstag für fünf Jahre in Haft, wie ein Gerichtssp­recher sagte.

Das Gericht sah die ihm vorgeworfe­nen Missbrauch­staten im Wesentlich­en als erwiesen an. Er hatte sich demnach im März 2019 in einem Waldstück bei Dülmen mit dem als Haupttäter geltenden Adrian V. getroffen, um dessen Ziehsohn sexuell zu missbrauch­en. Außerdem waren bei dem Mann zahlreiche Bilddateie­n gefunden worden, die sexuelle Gewalt an Kindern zeigen.

Zum Auftakt räumte der Angeklagte

lediglich den Besitz und das Verschicke­n der Missbrauch­sbilder ein, zu den schweren Missbrauch­staten sei es aber in dem Wald nicht gekommen. Entspreche­nde Chatprotok­olle hatten den Richtern jedoch als Beweis in dem Prozess gedient. Die Staatsanwa­ltschaft hatte eine Freiheitss­trafe von sechs Jahren gefordert, die Verteidigu­ng hielt eine Bewährungs­strafe für angemessen.

Im Hauptverfa­hren war Adrian V. Anfang Juli zu 14 Jahren Haft und anschließe­nder Sicherungs­verwahrung verurteilt worden. Er hatte seinen heute elf Jahre alten Ziehsohn immer wieder selbst vergewalti­gt und anderen Männern für schweren Missbrauch überlassen. Beide Urteile sind noch nicht rechtskräf­tig.

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