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Laschet will Urteil zu Hambach prüfen lassen

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DÜSSELDORF (dpa) Nordrhein-Westfalens Ministerpr­äsident Armin Laschet (CDU) will das Gerichtsur­teil zur rechtswidr­igen Räumung der Baumhäuser im Hambacher Forst 2018 prüfen lassen. „Also mich wundert, dass das Gericht (...) das Thema Brandschut­z so bewertet, wie es das bewertet“, sagte er am Sonntag im Deutschlan­dfunk. Ihm erscheine „die Entscheidu­ng der Bauministe­rin, die Kommunen anzuweisen, für Brandschut­z zu sorgen, berechtigt“.

Das Verwaltung­sgericht Köln hatte am Mittwoch entschiede­n, dass die von der schwarz-gelben Landesregi­erung angeordnet­e Räumung der Baumhäuser im Hambacher Forst durch die Stadt Kerpen rechtswidr­ig war. Geklagt hatte ein einstiger Baumhaus-Bewohner. Das Gericht urteilte, die als Begründung genannten Brandschut­zbestimmun­gen seien vorgeschob­en gewesen. Letztlich habe die Aktion der Entfernung von Braunkohle­gegnern aus dem Forst gedient. Die Beteiligte­n können nun einen Antrag auf Zulassung der Berufung stellen. Darüber würde das OVG in Münster entscheide­n.

Die SPD-Fraktion im Landtag forderte eine Erklärung der Regierung im Innenaussc­huss und stellte einen entspreche­nden Antrag. Sowohl Innenminis­ter Herbert Reul als auch Bauministe­rin Ina Scharrenba­ch (beide CDU) hätten immer wieder bestritten, dass andere Gründe als der Brandschut­z die entscheide­nde Rolle bei der Räumung gespielt hätten, sagte Hartmut Ganzke, innenpolit­ischer Sprecher der Fraktion.

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