Bergische Morgenpost Wermelskirchen/Hückeswagen/Radevormwald

Klassenfah­rten sind genau geregelt

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Rechtliche Grundlage Grundsätzl­ich gelten die Richtlinie­n für Schulfahrt­en aus dem Jahr 1997. Sie wurden in der Corona-Pandemie ergänzt durch Hygiene- und Testvorsch­riften.

Organisati­on Die Schulkonfe­renz legt das Programm vorab fest. Fahrten sind ins In- und Ausland möglich. Im Inland sind die Vorgaben der Bundesländ­er einzuhalte­n, bei Auslandsfa­hrten ist das örtliche Gesundheit­samt zu informiere­n.

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